Betreff
Weitere Zusammenarbeit in der Kooperation "Zwischen Rhein und Wupper: zusammen - wachsen"
Vorlage
2017/1965
Aktenzeichen
2-StadtUmland
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Rat stimmt einer weitergehenden Mitarbeit der Verwaltung an der Kooperation „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen - wachsen“ zu.

 

2.         Der Rat stimmt einer personellen und finanziellen Unterstützung der Kooperation in 2018 und 2019 in Höhe von ca. 8.300 € pro Jahr zu.

 

 

gezeichnet:

 

                                                    In Vertretung:                            In Vertretung:

Richrath                                     Märtens                                      Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

Mit der Initiative StadtUmland.NRW des vormaligen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) wurden Großstädte und ihre Nachbarkommunen in NRW dazu eingeladen, Zukunftskonzepte zur verstärkten Kooperation zu erarbeiten. Schwerpunktmäßig sollten die Themen Wohnen / Siedlungsentwicklung, Mobilität und Freiraum betrachtet werden. Nach einer erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme im September 2016 wurde der Verbund „Zwischen Rhein und Wupper“ durch das Landesministerium mit 200.000 € für die Ausarbeitung eines Zukunftskonzeptes finanziell unterstützt und fachlich beraten. Der Kooperationsraum „Zwischen Rhein und Wupper“ hat sich mit dem Wettbewerbsbeitrag auch in der zweiten Phase durchgesetzt. In einem äußerst knappen Zeitraum von im Wesentlichen nur drei Monaten ist ein Zukunftskonzept entstanden, das von der Fachjury als besonders vorbildhaft ausgezeichnet wurde. Das Konzept in Kurz- und Langfassung, die vier als Wettbewerbsbeitrag geforderten Plakate sowie ein informativer Kurzfilm stehen auf der Website des Projektes http://rhein-wupper.nrw zur Verfügung.

 

Die Fachjury hat zusammenfassend folgende Würdigung ausgesprochen:

 

Das Zukunftskonzept verfolgt das Leitbild „zusammen - wachsen“ und wird ergänzt durch ein weiteres thematisches Leitbild „eine Stunde mehr Zeit“ für besondere Lebensqualität. Mit dem Ziel, mehr Lebensqualität für die Menschen in der Region zu schaffen, hat der neu gegründete Verbund für die räumliche Perspektive fünf mögliche Betrachtungsweisen und Szenarien erarbeitet. Diese dienen als Annäherung an ein gemeinsames Raumverständnis. Positiv wird bewertet, dass bei der integrierten Betrachtung neben den Schwerpunktthemen Wohnen / Siedlungsentwicklung und Mobilität auch Freiraum und Freizeit mitgedacht werden. Zudem sind die unterschiedlichen Szenarien mutig und kritisch gedacht und zeigen auch „schmerzhafte“ Auswirkungen für die jeweiligen Beteiligten auf. (StadtUmland-NRW.de)

 

Minister a. D. Groschek hat für die seinerzeit amtierende Landesregierung in Aussicht gestellt, den StadtUmland-Prozess weiter unterstützen zu wollen und die Zukunftskonzepte im Sinne der interkommunalen und integralen Betrachtungsweise zur Grundlage von Förderentscheidungen für Infrastrukturprojekte zu machen. Auch die neue Landesregierung hat sich grundsätzlich zu der weiteren Unterstützung der StadtUmland-Verbünde bekannt. Am 13.10.2017 ist das Zukunftskonzept mit den Säulen Kooperationsstrukturen, räumliche Perspektive und Erzählung sowie Pilotprojekte der Politik aus den 19 Verbundpartnern vorgestellt worden. Eingeladen waren alle Ratsmitglieder; die Veranstaltung war mit 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern allein aus der Politik und von den Verwaltungsspitzen der Kommunen und des Kreises Mettmann sehr gut besucht.

 

Das Zukunftskonzept „Zwischen Rhein und Wupper“:

Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der beteiligten Städte Burscheid, Düsseldorf, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Hückeswagen, Langenfeld, Leverkusen, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Wermelskirchen, Wülfrath, Wuppertal sowie des Kreises Mettmann haben die Zielrichtung der Kooperation im Vorwort zusammengefasst:

 

Mit 18 Kommunen und 1 Kreis zwischen Rhein und Wupper haben wir uns auf den Weg gemacht, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Unser Kooperationsraum, von Leverkusen bis Velbert, und Düsseldorf bis Hückeswagen, ist historisch mit gemeinsamen Wurzeln verbunden und aktuell eng verflochten. Hier wohnen 2 Millionen Menschen, die ihr Leben ganz selbstverständlich über Stadtgrenzen hinweg in der Region organisieren. Jede und Jeder findet für die eigene Lebenssituation zum Wohnen, Arbeiten und Erholen einen Platz: Urbanes Leben an Rhein und Wupper, Landschaftserlebnis in den Wäldern und an den Wasserflächen des Bergischen Landes - Alle sind ganz nah dran. Um diese Lebensqualität in die Zukunft zu tragen, müssen insbesondere zwei aktuelle Entwicklungen gemeinsam gestaltet werden: Wir wachsen! Entgegen der Prognosen aus den letzten zwei Jahrzehnten nehmen die Bevölkerungszahlen wieder zu - und dieser Trend erreicht nach der Rheinschiene nun auch die Kommunen im Bergischen Land. Neuer, bezahlbarer und adäquater Wohnraum muss auf der Grundlage einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie für den urbanen und ländlich geprägten Raum ermöglicht werden.

 

Wir sind mobil. Die engen Verflechtungen zwischen den Polen des Alltaglebens Arbeiten, Wohnen, Freizeit, sind verbunden mit zunehmendem Verkehr, der zusammen mit dem steigenden Transitaufkommen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur kommt. Die täglichen Wege werden zum Zeitfresser und gewinnen als Faktor von Lebensqualität an Bedeutung. Wir wollen gemeinsam über unsere Grenzen denken und die Lebenswelt der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen Nähe - zwischen Stadt und Land, zwischen Alteingesessenen und neuen Nachbarn, zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholung. Nähe, die auch Zeit schenkt. Jedem jeden Tag. 2 Millionen Stunden für Lebensqualität.

 

Die planerischen und strukturellen Grundlagen für die weitere Verfolgung dieses gemeinsamen Ziels sind im Zukunftskonzept abgebildet und im Anschluss an den Wettbewerb konkretisiert worden. Insbesondere die drei Pilotprojekte sollen die strategische Zielsetzung des Konzeptes in einer nächsten Phase von gut einem Jahr anschaulich machen und für eine Infrastrukturförderung vorbereiten. Diese drei Projekte haben gemeinsam, dass sie jeweils thematisch und räumlich über die Grenzen hinweg denken.

 

Das Pilotprojekt Rheinisch-Bergisches Radwegenetz wird:

·         die regional ausgerichteten Fahrradwege für den touristischen und den Alltagsradverkehr betrachten,

·         die kommunalen Radverkehrsprojekte verknüpfen und mit regionaler Perspektive weiterentwickeln,

·         den Kooperationsraum von den landschaftlichen Routen neu denken – beispielsweise mit Bezug auf die Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten und Entwicklung von Wohnstandorten,

·         konkrete förderfähige neue Routen und Radwege identifizieren und deren Realisierung vorbereiten.

 

Das Pilotprojekt Städtebahnstudie wird:

·         den Kooperationsraum als eine Stadt denken

·         und dabei die zeitliche Nähe stärker betrachten als die räumliche,

·         die Begabungen der wichtigen Knoten des Öffentlichen Verkehrs im Kooperationsraum analysieren - beispielsweise die Entwicklungsmöglichkeiten für das Wohnen – und die versteckten Potenziale an den Knoten aktivieren,

·         die Chancen der zusätzlichen Vernetzung mit anderen Verkehrssystemen und der Arbeitsteilung mit anderen Angeboten beschreiben.

 

Das Pilotprojekt Work-Life-Balance-Quartiere wird:

·         „Eine Stunde mehr Zeit“ als Qualitätsbegriff für den Kooperationsraum schärfen - sowohl in bestehenden Stadtteilen als auch als Zukunftsmodell,

·         vom Menschen her denken - seinen Bedürfnissen in verschiedenen Lebensphasen und Lebensstilen,

·         regionale Fragestellungen lokal und ganz konkret verständlich machen,

·         urbane Qualitäten im ländlichen Raum erkennen und entwickeln.

 

Diese drei Pilotprojekte sollen in einer nächsten Arbeitsphase von ca. einem Jahr so weit konkretisiert werden, dass danach antragsreife Fördermaßnahmen aufgesetzt werden können. Die Projekte werden dabei miteinander verschränkt und dienen als Referenzobjekte für die Weiterentwicklung des räumlichen Leitbildes. Die Arbeitsstruktur wird nach dem Aufbau des letzten Jahres während der Wettbewerbsphase weitergeführt. Basis dafür soll ein Kooperationsvertrag sein, der die Eckpunkte der Zusammenarbeit verbindlich regelt.

 

Geschäftsstelle für den weiteren Prozess für zunächst zwei Jahre ist die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Diese Regionalmanagementorganisation des Bergischen Städtedreiecks hat bereits in der Wettbewerbsphase die Bündnispartner zusammengeführt, die Arbeitsstrukturen aufgebaut und organisiert sowie Vergaben an externe Dienstleister durchgeführt, Veranstaltungen realisiert und die Finanzierungsmittel verwaltet. Ergänzend sind Aufgaben der Fördermittelbeantragung und -abwicklung zu übernehmen.

 

Die Bündnispartner bringen sich mit den Fachleuten aus der Verwaltung aktiv ein. Es wird dabei zunächst von vier Arbeitstreffen der Planungsamtsvertreterinnen und -vertreter jährlich ausgegangen. In der projektbezogenen Konkretisierung werden Fachleute weiterer Ressorts einzubeziehen sein. Die intensive Information und Beteiligung der Politik erfolgt über Gremieninformationen, die parallel in den 19 Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Im Herbst 2018 findet die zweite Regionalkonferenz zur Präsentation der Zwischenergebnisse statt.

 

Die Finanzierung des nächsten Arbeitsschrittes mit der Dauer von ca. einem Jahr soll durch Fördermittel des Landes unterstützt werden; dazu werden aktuell Gespräche mit dem Land geführt. Die erforderlichen Eigenmittel werden von den Bündnispartnern je nach Bevölkerungsanteil erbracht. Es wird zunächst von einem Finanzierungsbedarf von rd. 300.000 € ausgegangen und einer Förderquote von 80 %. Die Eckpunkte der Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag niedergelegt.

 

Beschluss zur weiteren Zusammenarbeit:

Die Stadt Leverkusen beteiligt sich an der längerfristigen interkommunalen Zusammenarbeit „Zwischen Rhein und Wupper“ mit der Ausrichtung, konkrete Projekte anzustoßen und durchzuführen. In der nächsten Arbeitsphase sollen die drei Pilotprojekte konkretisiert und zu antragsreifen Maßnahmen entwickelt werden. Die Stadt Leverkusen wird die nächste Arbeitsphase in 2018 und 2019 personell und finanziell unterstützen. Der Finanzierungsbeitrag beträgt 5 ct/Einwohner und Jahr. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leverkusen beläuft sich auf ca. 8.300 € pro Jahr.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / 61 / 406 - 6123

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die an der Kooperation „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen - wachsen“ beteiligten Gebietskörperschaften arbeiten an informellen Strategien und Konzepten für eine zukunftsfähige Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes.

Die Stadt Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61 - Stadtplanung vertreten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

  • Finanzstelle: 610009050102
  • Produkt: 090501
  • Produktgruppe: 0905

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kooperationspartner haben sich auf eine finanzielle Unterstützung der nächsten Arbeitsphase in 2018 und 2019 von 5 ct/Einwohner und Jahr geeinigt. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leverkusen beläuft sich auf ca. 8.300 € pro Jahr.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussvorlage wird kurzfristig in den Ratsturnus November/Dezember 2017 eingebracht, da der von allen Teilnehmerkommunen und -kreisen zu verwendende Entwurf erst Anfang November zur Verfügung gestellt wurde. Ein Beschluss der weiteren Mitarbeit sowie des zu erbringenden Eigenanteils soll noch 2017 gefasst werden.

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 20.11.17 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.