Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL)
- Wirtschaftsplan 2018
- Verlustabdeckung 2018
Vorlage
2017/1971
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2018 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2018 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2018 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WFL 2018 vorliegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2018

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung in den Organen der WFL ist am 07.11.2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung mehrheitlich erfolgt. Der Beschluss der städtischen Vertreter steht jedoch unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

Der Wirtschaftsplan 2018 schließt mit einem Ergebnis von -939.174 € und auf dem gleichen Niveau wie die Planungen der Vorjahre ab: Mit einem positiven Beitrag zum Ergebnis aus Grundstücksverkäufen ist erst ab dem Jahr 2020 zu rechnen, da die WFL einen Flächenankauf und Entwicklung des Gewerbegebietes Hitdorf-Nord beabsichtigt.

 

Der Flächenankauf führt in den Jahren 2018 und 2019 zu einem Liquiditätsverzehr, ab 2020 mit eingesetzter Vermarktung zu einem Liquiditätszuwachs. Die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen/Pacht im Gewebegebiet Hitdorf-Nord werden im Erfolgsplan für 2020 mit 566.000 € und für 2021 mit 2.970.000 € ausgewiesen.

 

Die Umsetzung des Projekts Probierwerk und des sich im Probierwerk befindlichen ZDI –Schülerlabors ist in diesem Jahr als Besonderheit hervorzuheben. Entsprechende Positionen wurden im Wirtschaftsplan ausgewiesen.

 

Somit stellt sich die Mittelfristplanung wie folgt dar:

 

Die geplanten Defizite entwickeln sich in der Wirtschaftsplanung wie folgt:

 

Wirtschaftsjahr

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

 

 

 

 

 

2016

Plan

945.468 €

-1.833.928 €

-888.460 €

 

Prognose

924.325 €

-1.753.905 €

-829.580 €

 

Ist

1.020.821 €

-1.722.398 €

-701.577 €

 

 

 

 

2017

Plan

882.468 €

-1.772.178 €

-889.710 €

 

Prognose

938.468 €

-1.778.654 €

-840.186 €

 

 

 

 

2018

Plan

927.385 €

-1.768.269 €

-939.174 €

2019

Plan

795.219 €

-1.626.453 €

-906.554 €

2020

Plan

1.299.686 €

-2.131.423 €

-880.139 €

2021

Plan

3.733.686 €

-4.233.721 €

-548.437 €

 

Verlustabdeckung 2018

Auch für das Wirtschaftsjahr 2018 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die Verlustabdeckung notwendig werden lässt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / FB 20 / 406 -2043

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Wirtschaftsplan 2018 der WFL einschl. Defizitabdeckung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1505 / Produktgruppe 1505.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Siehe Begründung der Vorlage.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist noch im Jahr 2017 zu beschließen, da die Gesellschaft nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet ist, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Vertreter der Stadt Leverkusen handelten in der Gesellschafterversammlung am 07.11.2017 lediglich unter Vorbehalt einer entsprechenden Weisung des Rates.