WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL)
- Wirtschaftsplan 2018
- Verlustabdeckung 2018
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2018 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2018 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2018 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WFL 2018 vorliegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Wirtschaftsplan 2018
Nach § 19 des
Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen
Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur
Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung in den Organen der WFL ist am 07.11.2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat
und Gesellschafterversammlung mehrheitlich erfolgt. Der Beschluss der städtischen
Vertreter steht jedoch unter dem Vorbehalt eines entsprechenden
Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.
Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.
Der Wirtschaftsplan 2018 schließt mit einem Ergebnis von -939.174 € und
auf dem gleichen Niveau wie die Planungen der Vorjahre ab: Mit einem positiven
Beitrag zum Ergebnis aus Grundstücksverkäufen ist erst ab dem Jahr 2020 zu
rechnen, da die WFL einen Flächenankauf und Entwicklung des Gewerbegebietes
Hitdorf-Nord beabsichtigt.
Der Flächenankauf
führt in den Jahren 2018 und 2019 zu einem Liquiditätsverzehr, ab 2020 mit
eingesetzter Vermarktung zu einem Liquiditätszuwachs. Die Umsatzerlöse aus
Grundstücksverkäufen/Pacht im Gewebegebiet Hitdorf-Nord werden im Erfolgsplan für
2020 mit 566.000 € und für 2021 mit 2.970.000 € ausgewiesen.
Die Umsetzung des
Projekts Probierwerk und des sich im Probierwerk befindlichen ZDI –Schülerlabors
ist in diesem Jahr als Besonderheit hervorzuheben. Entsprechende Positionen
wurden im Wirtschaftsplan ausgewiesen.
Somit stellt sich die Mittelfristplanung wie folgt dar:
Die geplanten Defizite entwickeln sich in der Wirtschaftsplanung wie
folgt:
Wirtschaftsjahr |
|
Erträge |
Aufwendungen |
Ergebnis |
|
|
|
|
|
2016 |
Plan |
945.468
€ |
-1.833.928
€ |
-888.460
€ |
|
Prognose |
924.325
€ |
-1.753.905
€ |
-829.580
€ |
|
Ist |
1.020.821
€ |
-1.722.398
€ |
-701.577
€ |
|
|
|
|
|
2017 |
Plan |
882.468
€ |
-1.772.178
€ |
-889.710
€ |
|
Prognose |
938.468
€ |
-1.778.654
€ |
-840.186
€ |
|
|
|
|
|
2018 |
Plan |
927.385
€ |
-1.768.269
€ |
-939.174
€ |
2019 |
Plan |
795.219
€ |
-1.626.453
€ |
-906.554
€ |
2020 |
Plan |
1.299.686
€ |
-2.131.423
€ |
-880.139
€ |
2021 |
Plan |
3.733.686
€ |
-4.233.721
€ |
-548.437
€ |
Verlustabdeckung 2018
Auch für das Wirtschaftsjahr 2018
beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in
Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils
aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die
Verlustabdeckung notwendig werden lässt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Thielen / FB 20 / 406 -2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Wirtschaftsplan 2018 der WFL einschl. Defizitabdeckung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1505 / Produktgruppe 1505.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Siehe Begründung der Vorlage.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage ist noch im Jahr 2017 zu beschließen, da die Gesellschaft nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet ist, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Vertreter der Stadt Leverkusen handelten in der Gesellschafterversammlung am 07.11.2017 lediglich unter Vorbehalt einer entsprechenden Weisung des Rates.