Betreff
Erwerb von Geschäftsanteilen an der LRG Recycling GmbH und der Levare GmbH durch die Lämmle Recycling GmbH (ein Unternehmen der RELOGA Gruppe)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2017/1977
Aktenzeichen
201-01-36-01-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den städtischen Vertretern in den Organen der RELOGA Holding GmbH &Co. KG (RELOGA) wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, dem geplanten Erwerb von Geschäftsanteilen an der LRG Recycling GmbH und der Levare GmbH zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Märtens

 

Begründung:

 

Die Firma Lämmle Recycling GmbH, an der die RELOGA mit 42,5 % beteiligt ist, plant den Erwerb von Geschäftsanteilen in Höhe von je 33,33 % an der LRG Recycling GmbH zu einem Kaufpreis von 600.000 € und an der Levare GmbH zu einem Kaufpreis von 433.333 €. Die Finanzierung der Kaufpreise erfolgt durch die Firma Lämmle Recycling GmbH und hat demzufolge keine finanzielle Auswirkung auf die RELOGA bzw. die Stadt Leverkusen.

 

Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen, die als Vorlage in der Gesellschafterversammlung der RELOGA am 01.12.2017 behandelt wird. Für Rückfragen steht ein Vertreter der RELOGA in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 04.12.2017 zur Verfügung.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1977

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele / FB Finanzen / 406 - 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die abschließenden Unterlagen hat die Verwaltung erst am 15.11.2017 von der RELOGA erhalten. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.12.2017 ist notwendig, um die sich anschließenden Verfahrensschritte, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW, noch in diesem Jahr einleiten zu können.