Betreff
Satzung über den Betrieb von Unterkünften für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen und Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren
Vorlage
2017/1824/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschlussentwurf wird wie folgt geändert:

 

2. Die als Anlage beigefügte aktualisierte Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen in der von der Stadt Leverkusen betriebenen Unterkünfte wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

 

Begründung:

 

Der eingebrachten Vorlage Nr. 2017/1824 war als Beschlussgrundlage die Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen in der von der Stadt Leverkusen betriebenen Unterkünfte beigefügt.

 

Auf der Seite 2 der Satzung, § 3, Gebührenhöhe, wurde die monatliche Benutzungsgebühr für 1 Person (Auflistung 1. Zeile) von 495,00 € auf den Betrag von 472,00 € und die monatliche Benutzungsgebühr incl. Strompauschale für 1 Person (Auflistung 1. Zeile) von 518,00 € auf die Summe 495,00 € aktualisiert.

 

In der Anlage ist die aktualisierte Fassung der Satzung beigefügt.