- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2017
Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß den Beschlüssen des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) vom 16.05.2017 und 09.11.2017 zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 16.05.2017 und 09.11.2017 die dargestellte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht einstimmig beschlossen. Die Beschlüsse sind in zusammengefasster Form beigefügt.
In der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 04.12.2017 steht die Geschäftsführung für Rückfragen zur Verfügung.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon:
Frau Noreiks, FB 20, Tel. 0214/406 - 2031
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Entwicklungsmaßnahme neue bahnstadt opladen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe Beratungsunterlagen zum Haushalt 2018, Band 2, ab Seite 267 (Vorlage Nr. 2017/1875) sowie Anpassungen über die Veränderungslisten zum koordinierenden Finanzausschuss am 04.12.2017 sowie zur Ratssitzung am 18.12.2017. Darüber hinaus können weitere Anpassungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 notwendig werden, siehe auch unter C.)
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr
der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
Die endgültigen Auswirkungen auf den städtischen Jahresabschluss sind sehr komplex und werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ermittelt und dargestellt. Bilanziell wirken sich z. B. Ausgaben für Investitionen nur über die der jeweiligen Investition zuzuschreibende Abschreibung aus. Um Erträge aus Grundstücksgeschäften zu erfassen, ist zum einen die Verpflichtung der vollständigen Erschließung zu berücksichtigen, als auch von den Einnahmen die zuzuordnenden Buchwerte abzuziehen.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht,
Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau,
Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
In der Aufsichtsratssitzung der nbso wurde eine weitere Fortschreibung am 09.11.2017 beschlossen. Darüber hinaus waren noch Abstimmungen mit der DB Netz AG notwendig.