Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
2017/2018
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Finanzrechnung 2017 über 3.510.000,00 € (Innenauftrag 9700 0927 0104 / Sachkonto 526100) wird zugestimmt.

 

Deckungsmittel stehen bei Innenauftrag 9700 1605 0102 / Sachkonto 401300 (Gewerbesteuer) zur Verfügung.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Märtens

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Finanz- und Rechtsausschuss am 04.12.17 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Mit Finanzierungsvertrag vom 30.07./08.08.2012 hat sich die Stadt Leverkusen u. a. verpflichtet, „……..sämtliche entstandenen und entstehenden Kosten der Infrastrukturmaßnahme „Gütergleisverlegung“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer …. zu übernehmen“.

 

Die materielle Fragestellung, ob die Leistung der DB Netz AG an die Stadt Leverkusen ein Vorgang ist, der eine Umsatzsteuerpflicht auslöst, richtet sich nach steuerlichen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes und ist ausschließlich in der Sphäre des leistenden Unternehmers zu beurteilen und zu entscheiden.

 

Da die Stadt diese Leistung in ihrem hoheitlichen, also nicht unternehmerischen Bereich empfängt, ist sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, mit der Folge, dass eine Umsatzsteuerbelastung gleichzeitig eine Kostenerhöhung bedeutet.

 

In den Jahren 2012 - 2016 hat die DB Netz AG Entschädigungszahlungen zur Verlegung der Gütergleistrasse zugunsten des Leistungsempfängers jeweils ohne Umsatzsteuer angefordert. Die Verwaltung hat daraufhin intern diesen Vorgang steuerlich geprüft, mit dem Ergebnis, dass eine Eintrittswahrscheinlichkeit, dass die DB Netz AG diese Umsatzsteuerfreiheit in der Abschlussrechnung nicht mehr aufrechterhalten wird, als durchaus realistisch bewertet. Vorsorglich wurden daher in den Jahresabschlüssen der Stadt Leverkusen für zurückliegende Jahre Umsatzsteuerrückstellungen in Höhe von rd. 4,029 Mio. € gebildet. In der Tat hat sich dann diese Einschätzung bestätigt.

 

Nach heutigem Stand - Gespräch vom 24.11.2017 mit dem Projektleiter der DB Netz AG und der nbso - betragen die Kosten der Gleisverlegung einschließlich Umsatzsteuer:

 

                                                                                                                             38,698 Mio. €

Davon sind in den Jahren 2012 - 2016 (netto) gezahlt                             21,204 Mio. €.

                                                                                                           

Verbleiben                                                                                                         17,494 Mio. €.

 

Für 2017 steht im Haushalt folgendes Budget zur Verfügung:               12,700 Mio. €.

 

Es fehlen                                                                                                            4,794 Mio. €,

 

zuzüglich Sonstiges, z. B. Abgeltung des Restbuchwertes

für die alte Eisenbahnbrücke Lützenkirchener Straße                              0,306 Mio. €.

 

Abzgl. Kostenanteile in spätere Jahren (2018 / 2019)                                1,590 Mio. €

 

verbleiben                                                                                                           3,510 Mio. €.

 

Dieser Betrag ist in der Finanzrechnung 2017 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.


 

In der Ergebnisrechnung wird die bis 2016 gebildete Umsatzsteuerrückstellung über 4,029 Mio. € bis auf den Restbetrag von 0,519 Mio. € aufgelöst. Dieser Betrag verbleibt als Sicherheit, da die endgültige kaufmännische Abrechnung erst in den Jahren 2018/2019 vorliegt, und wird um die Planwertzahlen der DB für die Jahre 2018 und 2019 über 1,590 Mio. € auf den Gesamtbetrag von 2,2 Mio. € aufgestockt (Rückstellungsbildung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2017). Die Finanzrechnung 2018 wird entsprechend angepasst. Ob dieser Betrag tatsächlich benötigt wird, entscheidet sich im Jahr 2018.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Noreiks  /FB 20/ 406 - 2031

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Begründung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine Belastung des Ergebnisses 2017 wegen Auflösung der gebildeten Rückstellung in 2017 aus den Jahresabschlüssen 2014 bis 2016. Betrag muss nur in der Finanzrechnung - also liquiditätsmäßig - zur Verfügung gestellt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der DB Netz AG konnten erst Ende der 47. Woche geführt werden.

 

Ergänzende Unterlagen wurden in der 48. Woche nachgereicht.