- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I / A) Äußerungen der
Öffentlichkeit:
I / A 1: BUND-Leverkusen,
51377 Leverkusen
I / A 2: Bürger
vom 10.07.2017, Leverkusen
I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I / B 1: Stadt
Burscheid
Postfach
14 20
51300
Burscheid
I / B 2: Deutsche
Bahn AG, DB Immobilien
Deutz-Mülheimer
Straße 22-24
50679
Köln
I / B 3: Stadt
Monheim
Postfach
10 06 61
40770
Monheim
I / B 4: PLEdoc
GmbH
Postfach
12 02 55
45312
Essen
I / B 5: Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020
Kassel
I / B 6: Telefonica
Germany GmbH & Co. OHG
Rheinstr.
15
14513
Teltow
I / B 7: E-Plus
Mobilfunk GmbH
Kriegerstr.
1D
30161
Hannover
I / B 8: Industrie-
und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen /Rhein-Berg
An
der Schusterinsel 2
51379
Leverkusen
I / B 9: WSW
Wuppertaler Stadtwerke GmbH
42271
Wuppertal
I / B 10: Stadt Leichlingen
Am Büscherhof 1,
42799
Leichlingen
I / B 11: Bezirksregierung Köln
Abfallwirtschaft
50606 Köln
I / B 12: Landesbetrieb Straßenbau NRW
Niederlassung Köln
Deutz-Kalker-Straße
18-26
50679 Köln
I / B 13: Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Dönhoffstraße 39
51373 Leverkusen
I / B 14: Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 30 08
65
40408 Düsseldorf
I / B 15: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Postfach 10 11
35
51311 Leverkusen
I / B 16: EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH &
Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
I / B 17: Gascade Gastransport GmbH
Kölnische Straße
108-112
34119 Kassel
I / B 18: Nord-West Ölleitung GmbH
Kolkerhofweg 120
45478 Mülheim an
der Ruhr
I / B 19: Evonik Industries AG
Rellinghauser
Straße 1—11
45128 Essen
I / B 20: Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf
der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit eingegangen.
II / B) Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II / B 1: Bundesnetzagentur
Fehrberliner
Platz 3
10707
Berlin
II / B 2: Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Überseering
33a
22297
Hamburg
II / B 3: NGN
Fiber Network KG
Hauptstr.
15
97663
Aubstadt
II / B 4: E-Plus
Service GmbH
E-Plus-Straße
1
40472
Düsseldorf
II / B 5: Deutsche
Telekom Technik GmbH
Ziegelleite
2-4
95448
Bayreuth
II / B 6: WSW
Wuppertaler Stadtwerke GmbH
42271
Wuppertal
II / B 7: Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Niederlassung Köln
Deutz-Kalker-Straße
18-26
50679
Köln
II / B 8: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr
Postfach
29 63
53019
Bonn
II / B 9: Stadt
Leverkusen
Fachbereich
30 / Recht und Ordnung
Postfach
10 11 40
51311
Leverkusen
II / B 10: EVL
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach
10 11 60
51311
Leverkusen
II / B 11: Stadt
Leverkusen
Fachbereich
32 / Umwelt
Postfach
10 11 40
51311
Leverkusen
3. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Bürrig – südlich Olof-Palme-Straße“
(Anlage 3 der Vorlage und Anlage 4 der Vorlage) wird gemäß
§ 5 Baugesetzbuch - Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ), in Verbindung mit
·
der
Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548),
sowie
·
§ 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03.022015 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 11.02.2015,
beschlossen.
4.
Die als
Anlage 4 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des
Umweltberichtes wird gebilligt.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich Bürrig „südlich Olof-Palme-Straße“, im Stadtteil Bürrig gelegen, wird begrenzt im Norden durch die öffentliche Grünfläche zur Olof-Palme-Straße, im Westen durch die Grundstücksgrenze zum Standort der EVL, im Osten durch die öffentliche Grünfläche zum Europaring (Bundesstraße B8) und im Süden durch den Böschungsbereich der Bundesautobahn (BAB) A1.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Für das Areal des zwischenzeitlich aufgegebenen Bau- und Gartenmarktes an der Olof-Palme-Straße in Leverkusen-Bürrig streben die Eigentümer kurzfristig eine Entwicklung ihrer Grundstücke mit gewerblichen Nutzungen an. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handel - Baumarkt“ dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich. Im Parallelverfahren (vgl. Vorlage Nr. 2017/2029) wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ durchgeführt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 88/II „Olof-Palme-Straße/Overfeldweg“ und V 4/II „Olof-Palme-Straße“ mit den eng auf die heutige Nutzung zugeschnittenen Festsetzungen von Sondergebieten, mit den Zweckbestimmungen Baumarkt und Gartenmarkt, lassen es allerdings nicht zu, das Plangebiet einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Stadt ist bestrebt, ein Brachfallen dieser Fläche zu verhindern und für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu nutzen. Daher besteht ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Für den Planbereich wird eine gewerbliche Nutzung angestrebt. Das Planungsziel entspricht der gewerblichen Struktur der Umgebung entlang der Olof-Palme-Straße und am Overfeldweg. Dabei soll das künftige Nutzungsspektrum soweit flexibel gehalten werden, wie es mit den städtischen Zielsetzungen für die Entwicklung von Gewerbegebieten und der Steuerung von Einzelhandelseinrichtungen in nicht-integrierten Lagen vereinbar ist. Eine Fortführung als Handelsstandort ist aufgrund der bisherigen Funktion in einem eng begrenzten Rahmen vorstellbar.
Verfahrensstand:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen wurde am 23.01.2017 der Aufstellungsbeschluss zum o. g. Änderungsverfahren gefasst (Vorlage Nr. 2016/1386); dieser wurde am 27.03.2017 öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt für den parallel betriebenen Bebauungsplan Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“.
Den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 02.05.2017 gefasst (Vorlage Nr. 2017/1565).
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Vom 12.06.2017 bis einschließlich 12.07.2017 konnte der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingesehen und erörtert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind 22 Antwortschreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 13 Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. In den 9 anderen Äußerungen wurden im Wesentlichen Informationen über Schutzstreifen von Leitungen und Richtfunk- und Verkehrstrassen formuliert, die ihren Niederschlag in Festsetzungen im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren finden werden.
Gleiches gilt für die Problematik der Kampfmittelbeseitigung. Auch hier werden in den nachfolgenden Verfahren Hinweise aufgenommen. Äußerungen von Behörden zu Erschließungsflächen, Grundstückszuschnitten und Pachtverhältnissen bewegen sich nicht auf der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgten zwei gleichlautende Äußerungen, deren Inhalte sich nicht auf die Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf die der nachgeordneten verbindlichen Bauleitplanung beziehen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangene Äußerung des Fachbereiches Umwelt zum parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ ist unter Beachtung der Prüfungsebene des Umweltberichtes auf Stufe des Flächennutzungsplanes in die Erarbeitung des Umweltberichtes der Flächennutzungsplanänderung eingeflossen.
Den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 18.09.2017 gefasst. Die Beteiligung fand durch Auslegung der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht zwischen dem 17.10.2017 und dem 22.11.2017 einschließlich statt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sind 29 Antwortschreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 18 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. In den 11 anderen Stellungnahmen wurden im Wesentlichen Informationen über Schutzstreifen von Leitungen und Richtfunk- und Verkehrstrassen wiederholt, die ihren Niederschlag in Festsetzungen im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren finden werden. Gleiches gilt für die Problematik der Kampfmittelbeseitigung bzw. der umweltfachlichen Hinweise und Stellungnahmen. Auch hier werden in den nachfolgenden Verfahren Hinweise und Festsetzungen aufgenommen. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgten keine Stellungnahmen.
Der Feststellungsbeschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes kann nunmehr gefasst werden. Auf die parallel erstellte Vorlage Nr. 2017/2029 zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ wird verwiesen.
Weiteres Vorgehen:
Nach dem Feststellungsbeschluss wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße“ der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen
auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406
- 6121
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/
Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Konzept des Investors für den Bereich südlich Olof-Palme-Straße zu verwirklichen. Im Parallelverfahren wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ durchgeführt.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung:
(z.
B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten übernommen. Dies wurde in einem Planungsvertrag geregelt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s.o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
---
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Förmliche Beteiligungsverfahren sind auf der Grundlage des
Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt worden. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
nein |
ja |