Betreff
12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße"
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
2017/2028
Aktenzeichen
612-FNP-12-FB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I / A)  Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I / A 1:   BUND-Leverkusen, 51377 Leverkusen

 

I / A 2:   Bürger vom 10.07.2017, Leverkusen

 

I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I / B 1:   Stadt Burscheid

              Postfach 14 20

              51300 Burscheid

 

I / B 2:   Deutsche Bahn AG, DB Immobilien

              Deutz-Mülheimer Straße 22-24

              50679 Köln

 

I / B 3:   Stadt Monheim

              Postfach 10 06 61

              40770 Monheim

 

I / B 4:   PLEdoc GmbH

              Postfach 12 02 55

              45312 Essen

 

I / B 5:   Unitymedia NRW GmbH

              Postfach 10 20 28

              34020 Kassel

 

I / B 6:   Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

              Rheinstr. 15

              14513 Teltow

 

I / B 7:   E-Plus Mobilfunk GmbH

              Kriegerstr. 1D

              30161 Hannover

 

I / B 8:   Industrie- und Handelskammer zu Köln

              Geschäftsstelle Leverkusen /Rhein-Berg

              An der Schusterinsel 2

              51379 Leverkusen

 

I / B 9:   WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH

              42271 Wuppertal

 

I / B 10:   Stadt Leichlingen

              Am Büscherhof 1,

              42799 Leichlingen

 

I / B 11:   Bezirksregierung Köln

                Abfallwirtschaft

                50606 Köln

 

I / B 12:   Landesbetrieb Straßenbau NRW

                 Niederlassung Köln

                Deutz-Kalker-Straße 18-26

                50679 Köln

 

I / B 13:   Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

                Dönhoffstraße 39

                51373 Leverkusen


I / B 14:   Bezirksregierung Düsseldorf

                Kampfmittelbeseitigungsdienst

                Postfach 30 08 65

                40408 Düsseldorf

 

I / B 15:   Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

                Postfach 10 11 35

                51311 Leverkusen

 

I / B 16:   EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

                Postfach 10 11 60

                51311 Leverkusen

 

I / B 17:   Gascade Gastransport GmbH

                Kölnische Straße 108-112

                34119 Kassel

 

I / B 18:   Nord-West Ölleitung GmbH

                Kolkerhofweg 120

                45478 Mülheim an der Ruhr

 

I / B 19:   Evonik Industries AG

                Rellinghauser Straße 1—11

                45128 Essen

 

I / B 20:   Amprion GmbH

                Rheinlanddamm 24

                44139 Dortmund

 

 

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

II / B)  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II / B 1:  Bundesnetzagentur

              Fehrberliner Platz 3

              10707 Berlin

 

II / B 2:  Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

              Überseering 33a

              22297 Hamburg

 

II / B 3:  NGN Fiber Network KG

              Hauptstr. 15

              97663 Aubstadt

 

II / B 4:  E-Plus Service GmbH

              E-Plus-Straße 1

              40472 Düsseldorf

 

II / B 5:  Deutsche Telekom Technik GmbH

              Ziegelleite 2-4

              95448 Bayreuth

 

II / B 6:  WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH

              42271 Wuppertal

 

II / B 7:  Landesbetrieb Straßenbau NRW
              Niederlassung Köln

              Deutz-Kalker-Straße 18-26

              50679 Köln

 

II / B 8:  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr

              Postfach 29 63

              53019 Bonn

 

II / B 9:  Stadt Leverkusen

              Fachbereich 30 / Recht und Ordnung

              Postfach 10 11 40

              51311 Leverkusen

 

II / B 10:  EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

              Postfach 10 11 60

              51311 Leverkusen

 

II / B 11:  Stadt Leverkusen

                 Fachbereich 32 / Umwelt

                 Postfach 10 11 40

                 51311 Leverkusen

 

3.     Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürrig – südlich Olof-Palme-Straße“ (Anlage 3 der Vorlage und Anlage 4 der Vorlage) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ), in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.022015 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 11.02.2015,

 

beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 4 der Vorlage beigefügte Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Deppe

Begründung:

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich Bürrig „südlich Olof-Palme-Straße“, im Stadtteil Bürrig gelegen, wird begrenzt im Norden durch die öffentliche Grünfläche zur Olof-Palme-Straße, im Westen durch die Grundstücksgrenze zum Standort der EVL, im Osten durch die öffentliche Grünfläche zum Europaring (Bundesstraße B8) und im Süden durch den Böschungsbereich der Bundesautobahn (BAB) A1.

 

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Für das Areal des zwischenzeitlich aufgegebenen Bau- und Gartenmarktes an der Olof-Palme-Straße in Leverkusen-Bürrig streben die Eigentümer kurzfristig eine Entwicklung ihrer Grundstücke mit gewerblichen Nutzungen an. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handel - Baumarkt“ dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich. Im Parallelverfahren (vgl. Vorlage Nr. 2017/2029) wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ durchgeführt.

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 88/II „Olof-Palme-Straße/Overfeldweg“ und V 4/II „Olof-Palme-Straße“ mit den eng auf die heutige Nutzung zugeschnittenen Festsetzungen von Sondergebieten, mit den Zweckbestimmungen Baumarkt und Gartenmarkt, lassen es allerdings nicht zu, das Plangebiet einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Stadt ist bestrebt, ein Brachfallen dieser Fläche zu verhindern und für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu nutzen. Daher besteht ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Für den Planbereich wird eine gewerbliche Nutzung angestrebt. Das Planungsziel entspricht der gewerblichen Struktur der Umgebung entlang der Olof-Palme-Straße und am Overfeldweg. Dabei soll das künftige Nutzungsspektrum soweit flexibel gehalten werden, wie es mit den städtischen Zielsetzungen für die Entwicklung von Gewerbegebieten und der Steuerung von Einzelhandelseinrichtungen in nicht-integrierten Lagen vereinbar ist. Eine Fortführung als Handelsstandort ist aufgrund der bisherigen Funktion in einem eng begrenzten Rahmen vorstellbar.

 

Verfahrensstand:

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen wurde am 23.01.2017 der Aufstellungsbeschluss zum o. g. Änderungsverfahren gefasst (Vorlage Nr. 2016/1386); dieser wurde am 27.03.2017 öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt für den parallel betriebenen Bebauungsplan Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“.

 

Den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 02.05.2017 gefasst (Vorlage Nr. 2017/1565).

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Vom 12.06.2017 bis einschließlich 12.07.2017 konnte der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingesehen und erörtert werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind 22 Antwortschreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 13 Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. In den 9 anderen Äußerungen wurden im Wesentlichen Informationen über Schutzstreifen von Leitungen und Richtfunk- und Verkehrstrassen formuliert, die ihren Niederschlag in Festsetzungen im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren finden werden.

 

Gleiches gilt für die Problematik der Kampfmittelbeseitigung. Auch hier werden in den nachfolgenden Verfahren Hinweise aufgenommen. Äußerungen von Behörden zu Erschließungsflächen, Grundstückszuschnitten und Pachtverhältnissen bewegen sich nicht auf der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgten zwei gleichlautende Äußerungen, deren Inhalte sich nicht auf die Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf die der nachgeordneten verbindlichen Bauleitplanung beziehen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangene Äußerung des Fachbereiches Umwelt zum parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ ist unter Beachtung der Prüfungsebene des Umweltberichtes auf Stufe des Flächennutzungsplanes in die Erarbeitung des Umweltberichtes der Flächennutzungsplanänderung eingeflossen.

 

Den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 18.09.2017 gefasst. Die Beteiligung fand durch Auslegung der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht zwischen dem 17.10.2017 und dem 22.11.2017 einschließlich statt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sind 29 Antwortschreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 18 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. In den 11 anderen Stellungnahmen wurden im Wesentlichen Informationen über Schutzstreifen von Leitungen und Richtfunk- und Verkehrstrassen wiederholt, die ihren Niederschlag in Festsetzungen im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren finden werden. Gleiches gilt für die Problematik der Kampfmittelbeseitigung bzw. der umweltfachlichen Hinweise und Stellungnahmen. Auch hier werden in den nachfolgenden Verfahren Hinweise und Festsetzungen aufgenommen. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgten keine Stellungnahmen.

 

Der Feststellungsbeschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes kann nunmehr gefasst werden. Auf die parallel erstellte Vorlage Nr. 2017/2029 zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ wird verwiesen.


Weiteres Vorgehen:

Nach dem Feststellungsbeschluss wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße“ der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406 - 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Konzept des Investors für den Bereich südlich Olof-Palme-Straße zu verwirklichen. Im Parallelverfahren wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 225/II „Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ durchgeführt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten übernommen. Dies wurde in einem Planungsvertrag geregelt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s.o.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

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E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

ja

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Förmliche Beteiligungsverfahren sind auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt worden.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

ja

nein

ja