Betreff
Montanus-Realschule - Schaffung einer Dependance im Schulgebäude der Heinrich-Lübke-Straße
Vorlage
2017/2037
Aktenzeichen
SG 1-WE
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Dem Schulkonferenzbeschluss folgend wird der Schaffung eines Teilstandortes der Montanus-Realschule (Steinbücheler Straße 50) im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 (Kapazitäten durch die Auflösung der Comeniusschule) zum Schuljahr 2018/2019 zugestimmt.

 

2.    Die Nutzung des Schulgebäudes an der Heinrich-Lübke-Straße wird im Sinne beider dann ansässigen Schulen (Grundschule Heinrich-Lübke-Straße und Montanus-Realschule) optimiert.

 

3.    Am neuen Teilstandort der Montanus-Realschule werden die 5. und 6. Jahrgangsstufen untergebracht.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                         Adomat                                             Deppe

Begründung:

 

Zum Schuljahr 2017/2018 erfolgte die abschließende räumliche Zusammenführung der Förderschulstandorte Heinrich-Lübke-Straße und Haus-Vorster-Straße am Schulstandort der Rat-Deycks-Schule (Haus-Vorster-Straße). Die ehemaligen Räumlichkeiten der aufgelösten Comeniusschule befinden sich seit diesem Zeitpunkt überwiegend im Leerstand, bzw. werden in Teilen durch die GGS Heinrich-Lübke-Straße genutzt.

 

Mit Blick auf die Zusammenlegung der Förderschulstandorte in Opladen beantragte die Montanus-Realschule - mit Schulkonferenzbeschluss - die Nutzung der freien Räume am Schulstandort Heinrich-Lübke-Straße. Die Schule hat einen dringenden - vom Fachbereich Schulen anerkannten - zusätzlichen Raumbedarf. Mit der Dependancelösung kann auf einen finanziell aufwendigen Ausbau verzichtet werden. In diesem Kontext erstellte der Fachbereich Schulen eine Gebäudeanalyse sowie eine Konzeption für die zukünftige Nutzung.

 

Aktuelle Nutzung und Zukunftsperspektive:

Das Schulgebäude an der Heinrich-Lübke-Straße verfügt im Hauptgebäude über drei Trakte, die in der Vergangenheit durch die dortige Grundschule und die Förderschule genutzt wurden. Aktuell werden Trakt A und Teile des Traktes B von der Grundschule genutzt. Da die Grundschule Expansionsfläche benötigt, wird favorisiert, die Grundschule künftig im Gebäudetrakt B und C unterzubringen.

 

Gebäudetrakt A soll dann in Gänze der Montanus-Realschule als Dependance für die Jahrgangstufen 5 und 6 zugeteilt werden. Eine dementsprechende Konzeption der Schule liegt vor.

 

Die künftige Nutzung würde wie folgt aussehen:

 

Trakt A (künftige Nutzung durch die Montanus-Realschule):

Anzahl Klassenräume:                                                       11 (ein Raum mit Küchenzeile;                                                                                                    Nutzung jeweils eines Raums für                                                                                                den NW Bereich, Kunst und                                                                                                         Musik)
Anzahl Differenzierungsräume:                                       4

Trakt B (künftige Nutzung durch die GGS Heinrich-Lübke-Straße):

Anzahl Klassenräume:                                                       8 (inkl. Computerraum)
Anzahl Differenzierungsräume:                                       4

Kellergeschoss:
Werkraum                                         
Abstellräume (Hausmeister, Putzmittelraum)

 

Trakt C (künftige Nutzung durch die GGS Heinrich-Lübke-Straße):

Anzahl Klassenräume:                                                       8 (inkl. Motorikraum)
Anzahl Differenzierungsräume:                                       4

Kellergeschoss:

Hausmeisterwerkstatt
Lagerraum

Heizung/Technik

Die beiden betroffenen Schulen begrüßen die Planung.

Schulorganisatorische und bauliche Notwendigkeiten:

Das Mobiliar der Förderschule wurde komplett an den Zusammenlegungsstandort in der Haus-Vorster-Straße umgezogen, sodass die Räume neu bzw. aus Lagerbeständen auszustatten sind (Tische und Stühle sind weitgehend vorhanden, lediglich Schränke müssten neu beschafft werden). Für die Montanus-Realschule müsste ein NW-Raum (Biologie und Physik für die Jahrgangsstufe 5 und 6) ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um eine reduzierte Ausstattung. Bei besonderem Bedarf kann auf die voll ausgestatteten NW-Räume im Hauptgebäude zurückgegriffen werden. Die Kosten hierfür lassen sich aus dem bereits kalkulierten Haushalt 2018 aufbringen.

 

Im Kontext der künftigen Nutzung und der gebäudeinternen Umzüge sind mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft Anstricharbeiten und eine teilweise Erneuerung der Bodenbeläge abzustimmen. Hier handelt es sich um Maßnahmen, die unabhängig von der angestrebten Nutzung notwendig wären. Ggf. können noch Wanddurchbrüche zur flexibleren Nutzung der Differenzierungsräume angedacht werden (Wunsch der Montanus-Realschule).

 

Fazit zur Begründung der Schaffung des Teilstandorts:

Ohne die Schaffung der Dependance fehlen der Montanus-Realschule Räume für äußere Differenzierung und Förderunterricht. Ebenso fehlt die Möglichkeit der Schaffung von entsprechenden Fachräumen für Profilklassen.

 

Insgesamt besteht in Leverkusen Handlungsbedarf bezüglich des Ausbaus von Schulplätzen in Bezug auf die jüngsten Schülerzahlentwicklungen im Realschulbereich. Gerade im Kontext der „Abschulungsproblematik“ wird eine Mehrklassenbildung häufig notwendig. Ziel muss bleiben, Gymnasiasten bei nicht erfolgreichem Absolvieren der Erprobungsstufe, einen Realschulplatz anbieten zu können. Dieser Zielsetzung würde hiermit Rechnung getragen. Zudem bleibt mit der Erweiterung der Handlungsspielraum zur Bildung von Internationalen Förderklassen und der späteren Integration der Schülerinnen und Schüler ins Regelschulsystem erhalten.

 

Die Maßnahme ist zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs gemäß § 79 Schulgesetz NRW unverzichtbar.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Andrea Werner / FB 40 / 406 - 4010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

Die Kosten können aus dem laufenden Etat 2018 getragen werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]