Beschlussentwurf:
1. Dem Schulkonferenzbeschluss folgend wird der Schaffung eines Teilstandortes der Montanus-Realschule (Steinbücheler Straße 50) im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 (Kapazitäten durch die Auflösung der Comeniusschule) zum Schuljahr 2018/2019 zugestimmt.
2. Die Nutzung des Schulgebäudes an der Heinrich-Lübke-Straße wird im Sinne beider dann ansässigen Schulen (Grundschule Heinrich-Lübke-Straße und Montanus-Realschule) optimiert.
3. Am neuen Teilstandort der Montanus-Realschule werden die 5. und 6. Jahrgangsstufen untergebracht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Begründung:
Zum Schuljahr 2017/2018 erfolgte die abschließende räumliche Zusammenführung
der Förderschulstandorte Heinrich-Lübke-Straße und Haus-Vorster-Straße am
Schulstandort der Rat-Deycks-Schule (Haus-Vorster-Straße). Die ehemaligen
Räumlichkeiten der aufgelösten Comeniusschule befinden sich seit diesem
Zeitpunkt überwiegend im Leerstand, bzw. werden in Teilen durch die GGS
Heinrich-Lübke-Straße genutzt.
Mit Blick auf die Zusammenlegung der Förderschulstandorte in Opladen
beantragte die Montanus-Realschule - mit Schulkonferenzbeschluss - die Nutzung
der freien Räume am Schulstandort Heinrich-Lübke-Straße. Die Schule hat einen
dringenden - vom Fachbereich Schulen anerkannten - zusätzlichen Raumbedarf. Mit
der Dependancelösung kann auf einen finanziell aufwendigen Ausbau verzichtet
werden. In diesem Kontext erstellte der Fachbereich Schulen eine Gebäudeanalyse
sowie eine Konzeption für die zukünftige Nutzung.
Aktuelle Nutzung und Zukunftsperspektive:
Das Schulgebäude an der Heinrich-Lübke-Straße verfügt im Hauptgebäude
über drei Trakte, die in der Vergangenheit durch die dortige Grundschule und die
Förderschule genutzt wurden. Aktuell werden Trakt A und Teile des Traktes B von
der Grundschule genutzt. Da die Grundschule Expansionsfläche benötigt, wird
favorisiert, die Grundschule künftig im Gebäudetrakt B und C unterzubringen.
Gebäudetrakt A soll dann in Gänze der Montanus-Realschule als Dependance
für die Jahrgangstufen 5 und 6 zugeteilt werden. Eine dementsprechende Konzeption
der Schule liegt vor.
Die künftige Nutzung würde wie folgt aussehen:
Trakt A (künftige Nutzung durch die Montanus-Realschule):
Anzahl Klassenräume: 11
(ein Raum mit Küchenzeile; Nutzung
jeweils eines Raums für den
NW Bereich, Kunst und Musik)
Anzahl Differenzierungsräume: 4
Trakt B (künftige Nutzung durch die GGS Heinrich-Lübke-Straße):
Anzahl Klassenräume: 8
(inkl. Computerraum)
Anzahl Differenzierungsräume: 4
Kellergeschoss:
Werkraum
Abstellräume (Hausmeister, Putzmittelraum)
Trakt C (künftige Nutzung durch die GGS Heinrich-Lübke-Straße):
Anzahl Klassenräume: 8
(inkl. Motorikraum)
Anzahl Differenzierungsräume: 4
Kellergeschoss:
Hausmeisterwerkstatt
Lagerraum
Heizung/Technik
Die beiden betroffenen Schulen begrüßen die Planung.
Schulorganisatorische und bauliche Notwendigkeiten:
Das Mobiliar der Förderschule wurde komplett an den
Zusammenlegungsstandort in der Haus-Vorster-Straße umgezogen, sodass die Räume
neu bzw. aus Lagerbeständen auszustatten sind (Tische und Stühle sind
weitgehend vorhanden, lediglich Schränke müssten neu beschafft werden). Für die
Montanus-Realschule müsste ein NW-Raum (Biologie und Physik für die
Jahrgangsstufe 5 und 6) ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um eine
reduzierte Ausstattung. Bei besonderem Bedarf kann auf die voll ausgestatteten
NW-Räume im Hauptgebäude zurückgegriffen werden. Die Kosten hierfür lassen sich
aus dem bereits kalkulierten Haushalt 2018 aufbringen.
Im Kontext der künftigen Nutzung und der gebäudeinternen
Umzüge sind mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft Anstricharbeiten und eine
teilweise Erneuerung der Bodenbeläge abzustimmen. Hier handelt es sich um
Maßnahmen, die unabhängig von der angestrebten Nutzung notwendig wären. Ggf.
können noch Wanddurchbrüche zur flexibleren Nutzung der Differenzierungsräume
angedacht werden (Wunsch der Montanus-Realschule).
Fazit zur Begründung der Schaffung des Teilstandorts:
Ohne die Schaffung der Dependance fehlen der
Montanus-Realschule Räume für äußere Differenzierung und Förderunterricht. Ebenso
fehlt die Möglichkeit der Schaffung von entsprechenden Fachräumen für Profilklassen.
Insgesamt besteht in Leverkusen Handlungsbedarf bezüglich
des Ausbaus von Schulplätzen in Bezug auf die jüngsten Schülerzahlentwicklungen
im Realschulbereich. Gerade im Kontext der „Abschulungsproblematik“ wird eine
Mehrklassenbildung häufig notwendig. Ziel muss bleiben, Gymnasiasten bei nicht
erfolgreichem Absolvieren der Erprobungsstufe, einen Realschulplatz anbieten zu
können. Dieser Zielsetzung würde hiermit Rechnung getragen. Zudem bleibt mit
der Erweiterung der Handlungsspielraum zur Bildung von Internationalen
Förderklassen und der späteren Integration der Schülerinnen und Schüler ins
Regelschulsystem erhalten.
Die Maßnahme ist zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen
Unterrichtsbetriebs gemäß § 79 Schulgesetz NRW unverzichtbar.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Andrea Werner / FB 40 / 406 - 4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kosten können aus dem laufenden Etat 2018 getragen werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |