Betreff
Umgestaltung und Aufwertung Rheindorfer See -Planungsbeschluss-
Vorlage
2017/2043
Aktenzeichen
01-40-2017/2043-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Konzeption zur Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees und einer damit einhergehenden Verbesserung der Wasserqualität zu.

 

Die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Konzeption sind baubeschlussreif zu planen und die Kosten für die einzelnen Schritte zu ermitteln. Die Planung soll so angelegt werden, dass die Umsetzung sowohl in einer Gesamtmaßnahme als auch in einzelnen Handlungsschritten, orientiert an der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, erfolgen kann.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Überholung des vorhandenen Wegenetzes und der Möblierung im Bereich des Kirmesplatzes und des Rheindorfer Sees war Bestandteil des Sanierungsprogramms Grün- und Parkanlagen (Vorlage Nr. 0492/2010). Die im Sanierungsprogramm beschriebenen Arbeiten wurden zusammen mit dem Einbau von Beleuchtungskörpern entlang des Hauptweges des Kirmesplatzes im Jahr 2013 aus Fördermitteln „Soziale Stadt Rheindorf“ durchgeführt. Wegen der teilweise extremen Hanglagen brachten die Reparaturen an den wassergebundenen Wegen allerdings keine dauerhafte Besserung der Situation.

 

An die Verwaltung wurde zwischenzeitlich der Wunsch herangetragen, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Rheindorfer See und sein Umfeld für die Bevölkerung zusätzlich attraktiver und besser zugänglich gemacht werden kann. Dabei war neben der Schaffung einer besseren Einsehbarkeit und Erholungsfunktion insbesondere der Wunsch nach einem umlaufenden Weg mit Anschlüssen im Norden und Osten des Geländes geäußert worden.

 

Der Rheindorfer See ist ein ehemaliger, teilweise wiederverfüllter Auskiesungsbereich, der ausschließlich durch das Grundwasser gespeist wird. Erhebliche jahreszeitliche Grundwasserschwankungen prägen somit stark das Bild dieses Sees. Besonderheiten weist auch die Uferausformung des Sees auf. Während die parkzugewandten und westlichen Seeufer relativ flache Böschungen aufweisen, besitzen die zur Netzestraße orientierten Böschungen eine steile, unter der Wasseroberfläche befindliche Abbruchkante, die den Bau eines rundum uferbegleitenden Weges nicht zulässt. Ein zusätzlicher Zugang an der Ostseite des Sees ist aufgrund der Liegenschaftsverhältnisse nicht möglich.

 

Weite Bereiche des Sees und des Ufers stehen unter Landschaftsschutz und sind fast durchgehend durch Zäune geschützt.

 

Muldenlagen und fehlende bzw. schlechte Einsehbarkeit befördern nicht die soziale Kontrolle. Müllablagerungen im Böschungsbereich und Eintrag von Sperrmüll in den See zeugen von dieser Fehlentwicklung und führen zu einer starken Verschmutzung des Gewässers. Zusätzlich verschärft wird diese Situation durch den hohen Entenbesatz und deren Fütterung, was zwangsläufig zur Eutrophierung des Sees führt.

 

Wegebeziehungen und Erschließungen gibt es nur zur Parkseite bzw. zur derzeitigen Flüchtlingsunterkunft. Sie sind durch die starken Gefälle und den wassergebundenen Ausbau immer wieder erheblich erodiert. Durch den dichten Baumbestand werden die Wege bei Dunkelheit nicht benutzt, obwohl wenigstens einer als Schulweg genutzt werden könnte. Eine wünschenswerte direkte Anbindung an die Netzestraße besteht derzeit nicht. Das stark bewegte Gelände mit extremen Böschungen erlaubt dort keinen konventionellen Wegebau.

 

Die von der Verwaltung in groben Zügen erarbeitete Konzeption sieht einen aus vier Maßnahmenbündeln bestehenden Handlungsrahmen vor, wobei die ersten beiden Pakete aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich erscheinen, um die Investitionen in die Folgemaßnahmen zu rechtfertigen.

 

1. Schaffung von dauerhaften Sichtachsen und Freischneiden von Wegeflächen zur Erhöhung der sozialen Kontrolle, zur Vermeidung von Angsträumen und zur Stärkung des Raum- und Naturerlebnisses (könnte im Wert von ca. 22.000 € aus laufenden Mitteln des Fachbereiches Stadtgrün in 2018 durchgeführt werden).

 

2. Sanierung und Verbesserung der Wasserqualität sowie Entrümpelung des Sees und der Uferbereiche unter gutachterlicher Begleitung. Bestandssicherung evtl. durch Einsatz einer dauerhaften Belüftung des Sees. Kosten: ca. 75.000 € inkl. Gutachten, limnologischer Untersuchung etc. und zwei Belüftungspumpen mit Stromversorgung.

 

3. Dauerhafte Sicherung der derzeit wassergebundenen Wege in den Böschungen und im Uferbereich durch Pflasterung. Beleuchtung des ca. 180 m langen Wegebereiches vom Kirmesplatz bis zur Flüchtlingsunterkunft. Kosten: ca. 143.000 €.

 

4. Unmittelbare Anbindung der Netzestraße über eine Stegbrücke zu der Bastion unterhalb der Flüchtlingsunterkunft. Kosten: ca. 200.000 €.

 

Gesamtinvestition: ca. 440.000 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese vier Maßnahmenpakete in einem aufeinander abgestimmten, zeitlichen Zusammenhang auszuführen, da sie letztlich nur in ihrer Gesamtheit den erwünschten, positiven Effekt erwirken können. Wann mit den Paketen 3. und 4. begonnen werden könnte, hängt unmittelbar damit zusammen, ob und wie rasch es gelingt, die Gewässerqualität deutlich und nachhaltig zu verbessern, da nur ein ansehnliches Gewässer die Aufenthaltsqualität und das Naturerlebnis insgesamt verbessert.

 

Bei positiver Beschlussfassung über diese Konzeption würde die Verwaltung im Verlauf des Jahres 2018 eine baubeschlussreife Planung entwickeln, zur Beschlussfassung vorlegen und ggf. die notwendigen Mittel für die Haushaltsplanungen ab 2019 anmelden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Vorhandene Wegeschäden müssen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dauerhaft behoben werden. Die soziale Kontrolle muss durch weitere, großzügige Zugänge deutlich verbessert werden. Angsträume sind durch Freischneiden und, als flankierende Maßnahme, durch eine Beleuchtung zu beseitigen. Aus Gründen des Gewässerschutzes müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Freischnittarbeiten könnten 2018 aus laufenden Mitteln der Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 -öffentliches Grün- finanziert werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da noch keine Beschlusslage mit finanziellen Auswirkungen vorliegt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]