Beschlussentwurf:
Die Entgeltordnung des Stadtarchivs wird in der vorgelegten Fassung zum 01.03.2018 - wie in Anlage 1 dargestellt - verändert.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Die Anforderungen an den Service des Stadtarchivs haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Dies macht eine Anpassung der Entgeltordnung erforderlich.
Im Zuge der allgemeinen Digitalisierung verlangen Archivnutzer oft eine Kopie in digitaler Form anstelle der herkömmlichen Kopie. Mit den heute zur Verfügung stehenden Multifunktionsgeräten ist der Aufwand für eine digitale Schnellkopie kaum größer, als der für eine klassische Papierkopie, sodass ein Entgelt von 5,00 € für ein einfaches Digitalisat nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Eine digitale Kopie inklusive Versand per E-Mail wird daher zukünftig mit 1,00 € berechnet. Für hochauflösende Scans werden wegen des höheren Arbeitsaufwandes weiterhin 5,00 € berechnet.
Wegen zu geringer Nachfrage werden einige Angebote, wie z. B. die Ausleihe von Vitrinen, entfallen. Das Entgelt für Führungen wird auf 40,00 € erhöht. Für Veranstaltungen mit Schülergruppen wird weiterhin kein Entgelt erhoben.
Da die historische Bildungsarbeit zu den originären Aufgaben des Stadtarchivs gehört, wird vorgeschlagen, auch die Ermäßigungen für Archivleistungen bei Schüler- und wissenschaftliche Arbeiten beizubehalten.
Eine Gegenüberstellung der alten mit der neuen Entgeltordnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Orientierungshilfen bei der Festlegung der Entgelte waren die Gebührenordnungen von Archiven vergleichbarer Städte.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Trautwein/KSL/0214/406 - 4263
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Wirtschaftsplan KSL 2018 ff.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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