Betreff
Forstbetriebsplan (Forsteinrichtung) für den Stadtwald Leverkusen
Stichtag 01.01.2015 - gültig bis 31.12.2024
Vorlage
2017/2049
Aktenzeichen
322-13-9-5-met
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Ausschuss für Bürger und Umwelt beschließt den Forstbetriebsplan (Forsteinrichtung) für den Leverkusener Stadtwald.

 

2.    Die Bezirksvertretungen nehmen im Zuge der Anhörung den Forstbetriebsplan (Forsteinrichtung) für den Leverkusener Stadtwald zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes über 100 ha ist nach § 33 Landesforstgesetz (LFoG) Nordrhein-Westfalen vom 24.04.1980 ein Forstbetriebsplan aufzustellen (Leverkusen besitzt ≈ 317 ha). Der Forstbetriebsplan umfasst einen Zeitraum von zehn Jahren und richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die Bewirtschaftung im Staatswald.

 

Die zuständigen Stellen haben nach § 31 LFoG

 

1.    die Ertragskraft des Waldes zu erhalten und die Nachhaltigkeit der Holznutzung zu wahren,

2.    den Wald vor Schäden zu bewahren und

3.    die Walderzeugnisse nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwerten.

 

Dabei sind die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen.

 

Die Erfüllung des Forstbetriebsplanes wird durch den jährlich aufzustellenden Forstwirtschaftsplan sichergestellt (§ 34 LFoG).

Dieser Forstwirtschaftsplan wird nach Beratung im Naturschutzbeirat den politischen Gremien über z.d.A.: Rat bekannt gegeben.

 

Forstbetriebsplan

Der Forstbetriebsplan enthält in drei Abschnitten

 

1.    die Ergebnisse der Forsteinrichtung und das Flächenwerk,

2.    den Erläuterungsbericht und

3.    die Bestandsblätter.

 

Er liefert dem Waldbesitzer die objektiven Grundlagen und Unterlagen für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung und macht Vorschläge zur Betriebsführung. Er wurde vom Planungs- und Beratungsbüro Thomas Dirkmann, Bad Berleburg, erstellt. Die Außenaufnahmen erfolgten in der Zeit von Mai 2015 bis August 2016. Die verspätete Fertigstellung ist den Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe zuzuschreiben sowie personellen Problemen sowohl beim Planungsbüro Dirkmann als auch beim Kartographie-Büro Kitzing.

 

Die grundlegenden Aussagen des Forstbetriebsplanes

Die Einstufung des Leverkusener Stadtwaldes als wirtschaftlich genutzter Erholungswald bleibt ebenso bestehen wie die Flächenaufteilung und die Bewirtschaftungsgrundsätze. Pappel und Fichte sollen weiterhin zugunsten von standortgerechtem Laubholz zurückgedrängt werden, allerdings sukzessive je nach Schlagreife des Holzes. Der Hiebssatz, also das zu schlagende reife Holz, entspricht weitgehend dem des vorhergehenden Forstbetriebsplanes.

 

Als Anlagen sind zwei Grafiken über die Verteilung der Baumartengruppen (Anlage 1) und die Altersklassenübersicht ebenfalls nach Baumgruppenarten (Anlage 2) beigefügt.


ALh steht für ‚anderes Laubholz mit hoher Umtriebszeit‘, das heißt Bäume, die mehr als 100 Jahre bis zur Schlagreife brauchen (hauptsächlich Ahorn und Esche).

ALn bedeutet‚ anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit‘. Das sind Bäume, die weniger als 100 Jahre zur Schlagreife benötigen (hauptsächlich Birke und Erle).

 

In dem Flächenwerk sind alle städtischen Waldflächen mit ihren jeweiligen Katasterbezeichnungen und deren Zuordnungen zu den verschiedenen Abteilungen sowie deren kartenmäßigen Darstellungen enthalten. In Grenzfällen erfolgte eine Abstimmung hinsichtlich der Zuständigkeit zwischen Fachbereich Umwelt und Fachbereich Stadtgrün.

 

Der Erläuterungsbericht enthält Aussagen über die Grundlagen für die Planung, Grundsätze für die Bewirtschaftung sowie Besonderheiten im Plangebiet.

 

Die Bestandsblätter enthalten für jede Bestandseinheit (Unterabteilung) jeweils eine textliche sowie eine zahlenmäßige Beschreibung. Im Zahlenteil wurden für jede Baumart das Alter, die mittlere Baumhöhe, der prozentuale Flächenanteil und die Bestandsdichte ermittelt. Mit diesen Daten wurden anschließend der tatsächliche Holzvorrat und der jährliche Zuwachs ermittelt. Diese Zahlen waren wiederum die Basis für die Planung für den Zeitraum bis 31.12.2024. Die Addition aller einzelnen Bestandseinheiten führt dann zu den „Hauptergebnissen der Forsteinrichtung“ (siehe Anlage 3).

 

Diese Hauptergebnisse schließen mit einer Wirtschaftswaldfläche von ≈ 279 Hektar (ha) ab. Hinzu kommen noch ≈ 11 Hektar Nichtwirtschaftswald (Stilllegungsfläche nach Landschaftsplan Am Scherfenbrand) und ≈ 27 Hektar Nichtholzboden (Wege, Bachläufe, Leitungsschneisen usw.), so dass die Stadt Leverkusen zurzeit über eine Waldfläche von ≈ 317 Hektar verfügt.

 

Der Holzvorrat beläuft sich auf 47.336 Festmeter (FM) und der jährliche Zuwachs beträgt 1.986 Festmeter. Der errechnete jährliche Hiebssatz liegt bei 1.097 Festmeter je Jahr.

 

Daraus ergibt sich, dass jährlich nur etwa die Hälfte des Holzzuwachses geschlagen wird. Dies begründet sich unter anderem durch den hohen Anteil an Jungbeständen, die aus den Aufforstungen ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen resultieren (z. B. Rheindorf-Nord und Hof Horkenbach).

 

Im Forstbetriebsplan werden außerdem Aussagen hinsichtlich Bestandsbegründung und Jungbestandspflege getroffen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)