Betreff
Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Freiheitstraße über den Europaring (B8)
Vorlage
2017/2052
Aktenzeichen
TBL-693-VA-RA
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Freiheitstraße über den Europaring (B8) wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Rad- und Fußgängerbrücke wurde im Jahre 1973 gebaut und dient als Überführung über den vierspurigen Europaring (B8), die Hardenberg- und die Windthorststraße. Das Brückenbauwerk ist auf der West- und Ostseite jeweils über eine Rampenanlage zu erreichen und hat eine Gesamtlänge von 133 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 2,40 m.

 

Unterhalb der westlichen Rampenanlage befinden sich zwei Lagerräume. Ein Lager-raum wird von der Signaltechnik der Stadt Leverkusen und der andere Lagerraum von der Energieversorgung Leverkusen (EVL) genutzt.

 

Hinter der westlichen Rampenanlage liegt das Berufskolleg „Wirtschaft und Verwaltung Leverkusen“. Im Zuge der turnusmäßigen Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“ im Jahre 2015 wurden vermehrt Betonabplatzungen mit teilweise freiliegender Bewehrung an der Lauffläche, an der Untersicht des Brückenüberbaus und vereinzelte Schäden an der Stützwand der westlichen Rampenanlage und am Widerlager auf der Ostseite festgestellt. Des Weiteren wurden an der westseitigen Rampenlauffläche (Rampendecke des Lagerraums der Signaltechnik) durchgängige Risse festgestellt. Die Risse sind als Einzelschadstellen an der Rampenuntersicht zum Vorschein getreten, wodurch Feuchtigkeit in den Lagerraum eingedrungen ist und zu Abplatzungen des Betons und Korrosion des Betonstahls geführt hat.

 

Darüber hinaus wurden Durchrostungen im einbetonierten Fußbereich der Geländer-pfosten festgestellt. Des Weiteren sind die Übergangskonstruktionen stark beschädigt und müssen erneuert werden, um Folgeschäden durch das Eindringen von Tausalzen und Chloriden zu vermeiden. Um den genauen Instandsetzungsumfang festzulegen, wurden weitergehende betontechnische Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Chloride im Beton auf der Lauffläche des Brückenbauwerks den zulässigen Grenzwert übersteigen.

 

Geplante Maßnahmen:

Aufgrund des Schadensbildes muss die Fuß- und Radwegbrücke instandgesetzt werden.

 

Folgende Arbeiten sind vorgesehen:

-        Beseitigung punktueller Schäden (Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung) an der Untersicht des Brückenüberbaus,

-        Beseitigung großflächiger Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung und Verschließen der Risse,

-        Erneuerung des Oberflächenbetons der Lauffläche des gesamten Bauwerks infolge starker Chloridbelastungen,

-        Erneuerung der Übergangskonstruktionen,

-        Erneuerung des Geländers.

 

Die Instandsetzung des Brückenbauwerkes ist notwendig, um die geplante Restnutzungsdauer von mindestens 36 Jahren zu erreichen.

 

Baubeginn und Bauablauf:

Der Ausführungsbeginn der Instandsetzung ist für Sommer 2018 vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt drei Monate. Da während der Schulzeit das Bauwerk durch zahlreiche Schülerinnen und Schüler des angrenzenden Berufskollegs „Wirtschaft und Verwaltung Leverkusen“ genutzt wird, soll die Ausführung der Arbeiten am Brückenbauwerk und der östlichen Rampenanlage in den Sommerferien (16.07.-28.08.2018) erfolgen. Arbeiten am westlichen Rampentragwerk können außerhalb der Schulferien ausgeführt werden.

 

Für die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist die westliche Rampenanlage komplett zu sperren. Der Fußgängerverkehr wird während der Bauarbeiten auf der Westseite über ein Treppengerüst vom Straßenniveau auf die Brücke geleitet.

 

Verkehrslenkung während der Bauzeit:

Während der Bauzeit in den Sommerferien wird das Brückenbauwerk komplett gesperrt. Über die Sperrzeiten wird rechtzeitig informiert. Für den Rad- und Fußgängerverkehr werden die Zufahrtsstraßen mit der Sperrung und einer Umleitung beschildert.

 

Außerhalb der Sommerferien wird nach Fertigstellung des Brückenüberbaus der Fuß-gängerverkehr über ein Treppengerüst vom Straßenniveau Ecke Freiheitsstraße/Hardenbergstraße auf die Brücke geleitet. Unter Absprache mit dem angrenzenden Berufskolleg „Wirtschaft und Verwaltung Leverkusen“ stellt die Nutzung des Treppengerüstes für dessen Schülerinnen und Schüler keine Einschränkung dar.

 

Die angrenzenden Bushaltestellen an der Hardenberg- und Windthorststraße sind in Absprache mit der wupsi GmbH für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten zu versetzen.

 

Um die Arbeiten am Geländer und die Betoninstandsetzungen an der Brückenuntersicht durchführen zu können, muss an die Brücke ein Schutz- und Arbeitsgerüst montiert werden. Für die Montage und Demontage der Arbeits- und Schutzgerüste wird der Verkehr unterhalb des Brückenbauwerks eingeschränkt. Mindestens ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung wird allerdings immer aufrechterhalten. Auf der entgegengesetzten Richtung besteht währenddessen keine Einschränkung.

 

Die Gerüstbauarbeiten werden mit der Instandsetzung des Brückenüberbaus in den Sommerferien durchgeführt. Nach Montage des Gerüstes stehen alle Fahrstreifen wieder zur Verfügung, da die vorhandene Durchfahrtshöhe unter der Brücke durch das Gerüst nicht eingeschränkt wird. Für die Dauer der Montage des Schutzgerüstes sind je Verkehrsabsperrung drei Tage vorgesehen. Zur Demontage des Schutzgerüstes muss die Verkehrseinschränkung wiederholt werden. Die Planung der verkehrslenkenden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr und der Bezirksregierung Köln.

 

Finanzierung:

Die reinen Baukosten belaufen sich auf ca. 555.000,- € brutto. Die Projektkosten von insgesamt ca. 555.000,- € brutto werden im konsumtiven Teil des Haushalts im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Innenauftrag 660012050203, Sachkonto 523200, etatisiert. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Das Luftbild in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Vahab / TBL / 406 - 6993

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Freiheitstraße über den Europaring dient dem Erhalt der Brücke für eine weitere uneingeschränkte Nutzung des Fuß- und Radverkehrs und wird aus dem konsumtiven Bereich des Haushaltes finanziert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme/Finanzstelle: PN 1205 öffentliche Verkehrsflächen

2017                            8.000 €

2018                  ca. 555.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Pressemitteilung und Mitteilung an das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Leverkusen.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]