Betreff
Erneuerung der Spielgerätekombination "Großer Kuddelmuddel" im Neulandpark
Vorlage
2017/2054
Aktenzeichen
01-40-2017/2054-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erneuerung der Spielgerätekombination „Großer Kuddelmuddel“ im Neulandpark mit einem Finanzvolumen von 200.000 € zu.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2018 bzw. der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch die Bezirksregierung Köln.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das hölzerne Großspielgerät „Großer Kuddelmuddel“ wurde anlässlich der Landesgartenschau Leverkusen 2005 als zentraler Teil des Gestaltungs- und Spielkonzeptes aufgebaut. Der „Große Kuddelmuddel“ ist das zentrale Spielangebot und die Attraktion für die kleinen Besucher des Neulandparks und trägt entscheidend zur Außendarstellung des Parks bei.

 

Es handelt sich um das wohl am intensivsten bespielte Spielangebot in der Stadt. Dementsprechend hoch ist der Verschleiß. Hinzu kommen die natürliche Alterung der inzwischen annähernd 13 Jahre alten Holzkonstruktion und die damit einhergehenden Vermorschungen, Faulstellen und statischen Probleme.

 

Auch intensive Wartung und Instandhaltung (Fremdvergaben in Höhe von rd. 10.000 € im Jahr 2017 und Eigenleistungen durch städtisches Personal in Höhe von ca. 200 Stunden plus Material, Tendenz: steigend) können diesen Alterungsprozess, insbesondere auch tragender Teile, nicht aufhalten. Teile des ursprünglichen Spielangebotes mussten bereits aufgegeben werden. Allerspätestens im Jahr 2019, u. U. auch früher, stünde der Austausch aller Netze und Seile sowie weiterer tragender Teile an. Der Reparaturbedarf ist insgesamt nicht mehr wirtschaftlich.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, bei der Erneuerung hinsichtlich Vielfalt, Spielwert und Dimensionen ein vergleichbares Angebot wiederherzustellen. Um das Spielangebot vor allem in den Sommermonaten 2018 weiter auf dem hohen Niveau der Erwartungshaltung der Besucher des Neulandparks halten zu können, will die Verwaltung versuchen, eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu einem vorzeitigen Baubeginn zu erlangen, um die Ausschreibung und Vergabe der neuen Spielanlage noch im Februar 2018, also absehbar weit vor der offiziellen Genehmigung des Haushaltsplans 2018 durch die Bezirksregierung, einleiten zu können.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Das vorhandene Großspielgerät im Neulandpark, welches den absoluten Anziehungspunkt für die Kinder darstellt, ist abgängig. Ohne ein vergleichbares, neues Spielangebot würde die Aufenthaltsqualität für Kinder im Neulandpark entscheidend verschlechtert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel für die Finanzierung der Maßnahme sind im H-Plan 2018 wie folgt veranschlagt:

Finanzstelle: 67001305011035, Finanzposition: 783300: 200.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen: 25.000 € p.a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]