- Beschluss über die Änderung der Verfahrensart (Vollverfahren mit Umweltbericht)
- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen (Abwägung)
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB erstellt.
2. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 221/II “Opladen -
Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (Anlagen 2 und 3 der Vorlage)
einschließlich der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden
Fassung als Entwurf beschlossen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 221/II
“Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ umfasst in der
Gemarkung Opladen, Flur 6, die Flurstücke 281, 809, 810, 834, 835, 836, 837,
839, 840, 841, 842, 844, 845, 846, 847, 848, 849, 850, 851, 1118, 1119, 1120,
1121 sowie teilweise 775, 1115, 1116, 1025 und 1060, des Weiteren in Flur 7 die
Flurstücke 595, 596, 600, 620, 621, 622, 623, 624, 625 1187, 1188 sowie
teilweise 615, 663 und 883.
Anlass, Ziele
und Zwecke der Planung:
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 221/II “Opladen - Kreisverkehr Rennbaum-straße/Stauffenbergstraße“ um den Kreisverkehr Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost/Dechant-Krey-Straße/Rennbaumstraße-West
in Leverkusen-Opladen ist heute unbeplant. Die Zulässigkeit von Vorhaben
beurteilt sich nach § 34 bzw. 35 BauGB („Einfügen in den Bestand“ bzw. „Bauen
im Außenbereich“).
Der Knoten
Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost/Dechant-Krey-Straße/Renn-baumstraße-West
wird durch einen provisorischen Kreisverkehr geregelt, der einen Durchmesser
von ca. 30 m besitzt und die aktuellen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden
kaum noch bewältigen kann. Verkehrszählungen in den Jahren 2015 und 2016 hatten
ergeben, dass der Kreisverkehr täglich von ca. 32.000 Kfz befahren wird.
Die Verkehrsbelastung ist inzwischen auf ca. 35.000 Kfz/Tag angestiegen.
Um den immer schwieriger werdenden Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, ist es
dringend erforderlich, eine bauliche Veränderung im Straßenraum vorzunehmen.
Zu diesem Zweck
hatte der Fachbereich Tiefbau drei grundsätzliche Varianten untersucht. Am
09.07.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen der Planung eines einspurigen
Kreisverkehrs mit einem zusätzlichen Bypass
Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost gemäß Vorzugsvariante 2 aus der Vorlage
Nr. 2016/0975 zugestimmt. Diese Variante bildet die Grundlage des
Bauleitplanverfahrens.
Die durch das hohe Verkehrsaufkommen zu
bewältigende Lärmsituation, die anstehende Neuordnung des Verkehrs, die Lage im
unbeplanten Innenbereich und die aktuell vorliegende Bauvoranfrage für eine
Wohnnutzung in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als gemischte
Baufläche dargestellt ist (Anlage 3), erzeugen bodenrechtliche Spannungen.
Somit besteht ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB.
Das Ziel des
Bebauungsplanverfahrens ist es, die Flächen der Umbaumaßnahmen des
Verkehrsknotens planungsrechtlich für öffentliche Straßenverkehrsflächen zu
sichern und auf der Grundlage eines Lärmgutachtens Baufelder sowie geeignete
Bauweisen festzusetzen. Damit einhergehend sollen immissionsschutzrechtliche
Festsetzungen getroffen werden, die zur Bewältigung des vorhandenen
Lärmproblems notwendig sind.
Der künftige
Kreisverkehr soll gestalterisch in sein Umfeld integriert und die von der stark
befahrenen Straße ausgehenden Lärmbelastungen im Rahmen der Bauleitplanung
bewältigt werden. Insbesondere die südöstlich der Rennbaumstraße am
Kreisverkehr gelegenen Grundstücke sollen auf eine bauliche Nutzung
hinsichtlich einer städtebaulichen Fassung der Kreisverkehrsanlage
planungsrechtlich vorbereitet werden, die an der nördlichen Ecke, östlich der
Dechant-Krey-Straße schon vorhanden ist. Der Bereich der Grünfläche am
nördlichen Verlauf des Wiembaches soll unbebaut bleiben.
Verfahrensstand:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 221/II “Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (Vorlage Nr. 2016/1043) erfolgte am 11.04.2016; die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 14 am 12.04.2016. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand zunächst durch öffentlichen Aushang von zwei Planungsvarianten im Zeitraum vom 28.09.2018 bis einschließlich zum 12.10.2018 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) statt. Der Aushang erfolgte im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 13 am 19.09.2018.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind vonseiten der Öffentlichkeit beim Fachbereich Stadtplanung keine schriftlichen Äußerungen eingegangen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Äußerungen betrafen im Wesentlichen folgende Aspekte:
-
Natur- und
Landschaftsschutz,
-
Hinweise zu
Wasserrahmenrichtlinie und Wasserrecht,
-
Hinweise zur
Gestaltung des Durchlassbauwerks Wiembach,
-
Hinweise zum
Hochwasser,
-
Hinweise zum
Artenschutz (Fischökologie),
-
Hinweise zu
Klima- und Schallschutz,
-
Hinweise zu
Bodenschutz bzw. Altlasten und zur Erdbebengefährdung sowie Kampfmittel,
-
Hinweise zur
Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,
-
Hinweise zur
Abfallentsorgung,
-
Informationen und
Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
-
Löschwasserversorgung
und Zugänglichkeit für die Feuerwehr.
Die
vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und weitestgehend berücksichtigt.
Weiteres Verfahren:
Auf eine Verlängerung
der vorhandenen Veränderungssperre wird aufgrund positiver Gesprächsergebnisse
zwischen der Stadt und dem Vertreter der Eigentümerin über die Entwicklung des
betreffenden Grundstücks (Rennbaumstraße Nr. 58) und die Bereitschaft zur
Veräußerung von (Teil-) Flächen dieses Grundstücks zur Realisierung des
Kreisverkehrs verzichtet.
Auf Basis der vorliegenden Beteiligungsergebnisse soll
aufgrund des erforderlichen Untersuchungsumfangs hinsichtlich des
Immissionsschutzes und der Umweltbelange ein Vollverfahren durchgeführt werden.
Der Begründung ist ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB
als Teil B beigefügt. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und
sonstigen Unterlagen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang im Verwaltungsgebäude der
Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) durchgeführt werden. Der
Entwurf wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines
Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt.
Zudem können die o. g. Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der
Stadt Leverkusen eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat hierbei die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Im Nachgang der öffentlichen Auslegung soll, sofern keine Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich werden, dem Rat der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie zum Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) vorgelegt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für die südöstlichen
Grundstücksflächen gemischte Baufläche - MI - dar. Da der Bebauungsplan für
diese Fläche ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festsetzt, erfolgt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Darstellung von Wohnbauflächen im Parallelverfahren.
Hinweis:
Alle zum Bebauungsplan
gehörigen Gutachten (Anlagen 7 bis 14 der Vorlage) sowie der Entwurf des
Bebauungsplanes im Originalmaßstab M 1:500 (Anlage 3 der Vorlage) werden nur im Ratsinformationssystem
bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Maas, FB 61, Tel. 0214-406-6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um die Erweiterung der Kreisverkehrsanlage an der Rennbaumstraße sowie deren bauliche Einfassung zu steuern.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich
Fachgutachten werden von der Stadt Leverkusen übernommen. Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
nein |
nein |