Betreff
Neuwahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2078
Aktenzeichen
322-13-19-01-met
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gem. § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung für den BUND NRW

 

1.    als Mitglied des Naturschutzbeirates

 

Frau/Herrn _________________________

 

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft

 

und

 

2.    als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirates

 

Frau/Herrn _________________________

 

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

zu 1.:

Das für den BUND NRW in den Naturschutzbeirat gewählte Mitglied, Herr Walter Mielentz, gibt aus persönlichen Gründen sein Amt als Mitglied des Naturschutzbeirates auf. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatSchG) ist ein Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag von mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte. Herr Mielentz war bei der Neuwahl des Naturschutzbeirates in 2014 vom BUND NRW benannt worden.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2017 wurden vom BUND NRW folgende Kandidaten für die Nachwahl als Mitglied im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde benannt:

 

1)    Frau Mechthild Höller,

2)    Herr Dr. Ralf Bell.

 

Seitens des BUND NRW wird die Wahl der unter 1) genannten Person zum Mitglied vorgeschlagen.

 

zu 2.:

Sofern Frau Höller, die zurzeit als stellvertretendes Mitglied bestellt ist, zum Mitglied gewählt wird, ist ein neuer Stellvertreter zu wählen.

 

Hierfür steht neben der unter 2) genannten Person, Herr Dr. Ralf Bell,

 

3)    Frau Waltraud König-Scholz

 

zur Auswahl. Seitens des Verbandes würde die Wahl von Herrn Dr. Bell (2) zum stellvertretenden Mitglied vorgeschlagen.

 

Die aufgeführten Bewerber erfüllen die Wahlvoraussetzungen nach § 70 Abs. 5 LNatSchG.