Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Fällung der fünf verbliebenen Robinien in der Straße Fliederweg. Eine Ersatzpflanzung durch geeignete Gehölze soll im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
In der Folge des Sturmes „Friederike“ ist an der Einmündung des Fliederweges in die Straße Im Staderfeld eine der dort 1987 gepflanzten Robinien umgestürzt. Glücklicherweise hat es lediglich Sachschaden gegeben.
Die letzte Baumkontrolle im Herbst 2016 war unauffällig. Der Baum war, wie die anderen in der Straße stehenden Bäume auch, vital. Nichts deutete auf eine drohende Gefahr hin. Das Bild nach dem Sturmschaden zeigt nun, dass der Baum praktisch keinerlei Tiefenwurzeln ausgebildet hatte, sondern lediglich innerhalb des Hochbeetes und teilweise unter dem umgebenden Pflaster verwurzelt war.
Da die Annahme naheliegend ist, dass auch die anderen in der Straße stehenden Bäume in ähnlicher Weise auf die Standortbedingungen reagiert haben, schlägt die Verwaltung vor, die restlichen fünf Robinien zu fällen.
Danach sollen die Hochbeete entfernt und - nach einem tiefgründigen Substrataustausch - andere standortgerechte Bäume neu gepflanzt werden. Der Zeitpunkt der Ersatzpflanzung ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Angestrebt wird die Pflanzperiode Winter 2018/2019.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Keine, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Fällung der verbliebenen fünf Akazien im Fliederweg soll noch vor dem Beginn der Vogelschutzsaison Ende Februar erfolgen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung am 30.01.2018 erforderlich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Fotos in der Anlage sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)