Beschlussentwurf:
I. Für die am 06.06.2018 in Bielefeld stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden 6 stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreter bestellt:
Abgeordnete: Vertreter:
1. ________________ ________________
2. ________________ ________________
3. ________________ ________________
4. ________________ ________________
5. ________________ ________________
6.Oberbürgermeister
Richrath Stadtdirektor
Märtens
II. Als Gastteilnehmer ohne Stimmrecht werden benannt:
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt 6 Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen.
Die Abgeordneten sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestellen.
Nach den Vereinbarungen zum einheitlichen Wahlvorschlag zu Beginn dieser Ratsperiode auf Grundlage der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer stellen die CDU-Fraktion 2 Abgeordnete und 2 Vertreter sowie die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und BÜRGERLISTE je einen Abgeordneten und je einen Vertreter.
Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Ursula Siewert / FB 01/ 406 - 8873
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen im Städtetag Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme der 6 stimmberechtigten Abgeordneten an der Mitgliederversammlung nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Rechtswahrung angezeigt.
Die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gastteilnehmern ist jedoch nicht zwingend erforderlich und insoweit nicht von § 82 GO NRW gedeckt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Reise/Schulung Rats- und Ausschussmitglieder
Innenauftrag: 810001050102
Produkt: 010501
Produktgruppe: 0105
Sachkonto: 541200
Ansatz: 500,- €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Ca. 500,- € Hin- und Rückfahrt.
Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
findet alle zwei Jahre in einer der angehörigen Städte statt. Da die
Veranstaltungsorte der künftigen Mitgliederversammlungen noch nicht bekannt
sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |