Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Dringende Baumfällungen im Stadtbezirk II
Vorlage
2018/2107
Aktenzeichen
01-40-2018/2107-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Kastanie in der Straße Am Neuenhof und der Fällung einer Baumgruppe an der unteren Burscheider Straße wird zugestimmt (siehe Begründung und Anlagen).

 

 

Leverkusen, 14.02.2018

 

gezeichnet:

Schiefer                                                              Krampf

Bezirksvorsteher                                                stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Baum Am Neuenhof:

Bei der Aufnahme der durch den Sturm Friederike entstandenen Schäden am städtischen Baumbestand wurde festgestellt, dass an dem Baum Nr. 14 in der Straße Am Neuenhof (Ecke Bebelstraße) ein Starkast aus der Krone einer Kastanie herausgebrochen ist. Der Ausbruch hat auch wenigstens drei weitere benachbarte Starkäste in der Krone so stark beschädigt, dass sie wegen Bruchgefahr ebenfalls entfernt werden müssen. Die Entfernung dieser Äste hätte aber unmittelbar zur Folge, dass die Statik des Baumes und damit seine Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, da letztlich nur noch etwa die einseitige Hälfte der Krone verbliebe. Die Verwaltung sieht daher keinen anderen Weg, als den Baum zeitnah zu fällen.

 

Der Baum kann als Solitärbaum gem. § 10 Abs. 2 e) der Hauptsatzung eingestuft werden. Deshalb ist die Beteiligung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erforderlich. Eine Nachpflanzung an gleicher Stelle mit einer anderen Baumart ist möglich und kann erfolgen, sobald die notwendigen Haushaltsmittel hierfür vorhanden sind.

 

Baumgruppe an der Burscheider Straße (gegenüber Hausnummer 2 - 4):

Nördlich der unteren Burscheider Straße ist als Folge desselben Sturmes ein Baum aus einer städtischen Böschung umgestürzt und auf ein fahrendes Auto gefallen. Eine Überprüfung des verbliebenen Baumbestandes ergab, dass von diesem Bestand ebenfalls ein nicht kalkulierbares Risiko ausgeht. Es handelt sich vor allem um mehrere, vor Jahrzehnten stark gekappte Fichten und Ahornbäume. Die zwischenzeitlich entstandenen Austriebe müssten aus Sicherheitsgründen durch erneute, tiefgreifende Kappungen beseitigt werden, wodurch von diesen Bäumen kaum noch etwas übrig bliebe. Die Verwaltung schlägt also vor, diesen Baumbestand zu fällen.

 

Durch die Fällung der gekappten Fichten und Ahornbäume würden drei weitere Fichten freigestellt und dadurch schutzlos zukünftigen Windereignissen ausgesetzt. Aus Sicherheitsgründen sollen deshalb auch diese Fichten gefällt werden. In dem verbleibenden Strauch- und Buschwerk der steilen Böschung sollen keine neuen Bäume gepflanzt werden, da der Standort für größere Gehölze nicht geeignet ist. Stattdessen sollen dort standortgerechte Großsträucher gepflanzt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das Schadbild an der Kastanie ist erheblich. Mindestens drei Starkäste könnten bei dem nächsten Starkwindereignis, oder auch schon früher, herausbrechen und auf den Bürgersteig oder die Straße fallen. Der Schaden muss als sehr starke Gefährdung der Verkehrssicherheit eingestuft werden und sollte innerhalb eines Monats nach der Feststellung des Schadens gefällt werden. Außerdem soll die Fällung noch vor dem Beginn der Vogelschutzzeit am 01.03.2018 erfolgen.

 

Auch die Baumfällungen an der Burscheider Straße sollen noch vor diesem Termin abgeschlossen sein.

 

Da die nächste turnusgemäße Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erst am 24.04.2018 vorgesehen ist, wird diese Dringlichkeitsvorlage unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.