Betreff
Jugendkunstgruppen
- Änderung der Entgeltordnung
- Änderung der Honorarordnung
Vorlage
2018/2111
Aktenzeichen
415-40-09-fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.     Die Entgeltordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

II.    Die Honorarordnung der Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

                                                                       (gleichzeitig i. V. für den Beigeordneten

                                                                       für Finanzen, Recht und Ordnung)

Begründung:

 

Zu I.

 

Die Verwaltung schlägt folgende neue Entgelte vor:

                                                                                                               alt:                neu:

 

1.         Entgelte für Regelkurse                                                     54,00 €           60,00 €

2.         Entgelte für Regelkurse bei Eintritt nach

dem Halbjahr (Januar)                                                        35,00 €           38,00 €

3.         Kurse mit spezieller Zielgruppenanbindung

(z. B. soziale Defizite, interkulturelle Angebote)

Jahresgebühr                                                                       20,00 €           bleibt

4.         Kurse mit berufsvorbereitendem Charakter

à Unterrichtsdoppelstunde (2 x 45 Minuten)                    2,40 €           bleibt

5.         Tages- und Wochenendseminare

à Unterrichtsdoppelstunde (2 x 45 Minuten)                    3,60 €             3,90 €

6.         Leistungen für andere Einrichtungen

(Ganztagsschule) à Unterrichtsdoppelstunde

(2 x 45 Minuten)                                                                   47,00 €           bleibt

7.         Geburtstagsworkshop

            (4 x 45 Minuten)                                                   neues Angebot            94,00 €

 

Erläuterungen zu 1. bis 5.

Mit der Erhöhung der Entgelte für Regelkurse und Seminarangebote der Jugendkunstgruppen wird die beabsichtigte Erhöhung der Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter um 3,00 € je Unterrichtsdoppelstunde gegenfinanziert.

 

Eine Erhöhung in der vorgeschlagenen Höhe ist vertretbar, da die Entgelte zuletzt 2014, also vor vier Jahren, erhöht wurden. Da die Mehreinnahmen im vollen Umfang für die Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter eingesetzt werden, die die Angebote der Jugendkunstgruppen praktisch umsetzen, wird die geplante Erhöhung auch den betroffenen Eltern gut zu vermitteln sein.

 

Bedürftige Eltern werden von der Erhöhung nicht betroffen sein, da die volle Jahresgebühr über das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ abgedeckt werden kann. Bei der Wahrnehmung des Angebots von „Bildung und Teilhabe“ werden die Eltern von den Jugendkunstgruppen weiter durch Beratung unterstützt. Die Teilnahme an einer Kurseinheit von 90 Minuten kostet in Leverkusen mit der vorgeschlagenen Erhöhung 1,57 €, vorher 1,42 €.

 

Erläuterung zu 6.

Da bei den Leistungen für andere Einrichtungen die Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter zu mehr als 100 Prozent durch die Entgelte abgedeckt sind, müssen diese nicht weiter erhöht werden.

 

Erläuterung zu 7.

Der Geburtstagsworkshop ist ein neues Angebot der Jugendkunstgruppen, das sich im Test 2017 bewährt hat. Dieses wird ebenfalls kostendeckend durchgeführt. Im Entgelt sind das Kursleiterhonorar und eine kleine Materialpauschale (Stifte, Papier, Farbe) enthalten. Wenn höhere Materialkosten anfallen (z. B. T-Shirt-Druck), werden diese in Rechnung gestellt.

 

Zu II.

 

Änderung Satz 1 der Honorarordnung:

 

alt:       Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 39,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 29,00 €.

 

neu:   Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 42,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 30,00 €.

 

Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen wurden zuletzt von vier Jahren, im Jahr 2014 erhöht. Um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Erhöhung der Honorare unerlässlich. Die Erhöhung der Honorare wird durch eine Anhebung der Kursentgelte und der Anpassung des Angebotes finanziert.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner: Claus Faika / KSL - Jugendkunstgruppen Tel. 0214/66787

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erhöhung der Entgelte für die Teilnahme an Kursen der Jugendkunstgruppen und Erhöhung der Honorare für die Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mehreinnahmen Entgelte JKG in 2018: 2.500,00 €,

Mehrausgaben Honorare JKG in 2018: 1.500,00 €.

 

Mehreinnahmen Entgelte JKG in den Folgejahren: 3.500,00 €,

Mehrausgaben Honorare JKG in den Folgejahren: 3.500,00 €.

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 



F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]