Beschlussentwurf:
1. Der Planung der Überquerungshilfe über die Mülheimer Straße in Höhe des Dhünnradweges wird zugestimmt.
2. Der Befestigung des Rad-/Gehweges im Wuppermannpark wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Der „Dhünnradweg“ stellt eine überregionale Radwegeverbindung zwischen Rhein und Dhünntalsperre dar. Im Rahmen der „Regionale 2010“ war als eine Teilmaßnahme die Attraktiverung des Dhünnkorridors vorgesehen. Mit der Vorlage Nr. 1336/2012 “Radwege im grünen Fächer, Bauliche Maßnahmen am Dhünn- und Wupperradweg“ wurden im Bereich Schlebusch von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 15.03.2012 insgesamt fünf bauliche Maßnahmen beschlossen. Aufgrund von gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen konnten allerdings mehrere Maßnahmen nicht umgesetzt werden (siehe z.d.A.: Rat: Nr. 3 vom 22.02.2018). Da im Vergleich zu der oben erwähnten Vorlage die Planungen zu Überquerungshilfe Mülheimer Straße und zur Befestigung im Wuppermannpark überarbeitet wurden, werden diese erneut der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.
Planung
Überquerungshilfe Mülheimer Straße in Höhe des Dhünnradweges (Beschlusspunkt 1)
Im Stadtteil Schlebusch kreuzen die Radrouten der RadRegionRheinland (Dhünn/Knoten 18/Knoten 63) und die Dhünnroute des Bergischen Trassen-Trios die Mülheimer Straße in Höhe der Ein-/Ausfahrt zum Wuppermannpark. Momentan ist der auf der Westseite gelegene Gehweg zwischen der Einmündung der Von-Diergardt-Straße und dem Dhünn begleitenden Rad-/Gehweg lediglich mittels der StVO-Beschilderung ZZ 1000-33 (Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen) ausgeschildert. Durch den Bau einer 2,50 m breiten Überquerungshilfe soll eine direkte und sichere Querung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden. Es verbleiben für den Kfz-Verkehr ausreichende Fahrbahnbreiten von jeweils 3,25 m; Aufweitungen der Fahrbahn sind daher nicht erforderlich.
Im Rahmen des alljährlich stattfindenden Schlebuscher
Schützen- und Volksfestes im Wuppermannpark muss die Überquerungshilfe für Lkws
überfahrbar sein. Die Kanten der Überquerungshilfe werden hierfür mit einem überfahrbaren
Rundbord eingefasst; der Niveauunterschied zur Fahrbahn beträgt 3 cm. Die im
Bereich der Inselköpfe notwendige StVO-Beschilderung wird mit Bodenhülsen
ausgeführt, sodass bei Bedarf die Beschilderung entfernt werden kann und somit auch
die Inselköpfe überfahrbar sind. Damit die Überquerungshilfe auch für Sehbehinderte und Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen sicher in Anspruch genommen werden kann, kommen auf der
Mittelinsel sowie auf den auf Westseite und Ostseite gelegenen Gehwegen taktile
Wegeleitsysteme zum Einsatz.
Befestigung des Rad-/Gehweges im Wuppermannpark (Beschlusspunkt 2)
Durch den Neubau eines 3,50 m breiten Rad-/Gehweges im Verlauf der heute schon unbefestigten Wegeverbindung soll der heute fehlende Netzschluss zum Hammerweg erreicht werden. In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt soll auf einer Länge von ca. 100 m eine wasserdurchlässige Asphaltdeckschicht (Gesamtaufbau einschl. Unterbau 35 cm) zum Einsatz kommen.
Kosten
Die geschätzten Kosten der o. g. Baumaßnahmen betragen für die Überquerungshilfe Mülheimer Straße 25.000 € und den Neubau des Rad-/Gehweges im Wuppermannpark 38.000 €. Die Förderquote beträgt aktuell 70 % der zuschussfähigen Kosten.
Weitere Vorgehensweise
Vorbehaltlich der haushalts- und förderrechtlichen Genehmigung soll der Bau der Überquerungshilfe Mülheimer Straße im Zusammenhang mit der seitens der TBL in 2018 vorgesehenen Deckensanierung der Mülheimer Straße erfolgen. Ebenfalls in 2018 ist die Befestigung im Wuppermannpark vorgesehen.
Sachstand zum Netzschluss des Dhünnradweges
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 01.02.2018 wurde die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 14.11.2017 beschlossene Vorlage zur Deichergänzung Schlebusch zur Kenntnis genommen. Vonseiten der TBL ist demnach vorgesehen, in 2019 einen Deich zwischen der Dhünn und der Odenthaler Straße parallel zum vorhandenen Wirtschaftsweg zu bauen. Auf diesem Deich soll ein ca. 3,00 m breiter asphaltierter Deichverteidigungsweg als Bestandteil des Dhünnradweges hergestellt werden.
Bezüglich des Ausbaus des derzeitig auf der vorhandenen Deichkrone befindlichen Trampelpfades zu einem Geh-/Radweg besteht noch Abstimmungsbedarf wegen der Belange des Landschafts- und Naturschutzes und einer möglichen Revitalisierung der Dhünn, sodass eine mögliche Umsetzung voraussichtlich erst mittelfristig erfolgen kann.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Steinkühler / FB 66 / 406 - 6635
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 6643 120502 1079 / 783200 (Restmittel Vorjahr).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Überquerungshilfe Mülheimer Straße:
Restbuchwert nicht zutreffend
Anschaffungskosten 25.000,00 €
Jährliche Abschreibungen 1.250,00 €
Sonderposten nicht zutreffend
Jährliche Auflösung Sonderposten nicht zutreffend
Rad-/Gehweg im Wuppermannpark:
Restbuchwert nicht zutreffend
Anschaffungskosten 38.000,00 €
Jährliche Abschreibungen 1.900,00 €
Sonderposten nicht zutreffend
Jährliche Auflösung Sonderposten nicht zutreffend
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Im Rahmen der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wurde unter dem Titel „Radwege Grüner Fächer“ - Dhünnradweg/Wupperradweg von der Bezirksregierung in Köln der Förderantrag bewilligt. Der größte Teil der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen konnte bisher aufgrund gescheiterter Grunderwerbsverhandlungen nicht umgesetzt werden. Derzeit bleiben nur die v. g. Teilmaßnahmen in der Umsetzung. Die Bezirksregierung Köln wurde entsprechend unterrichtet. Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] ] |
[ja] |
[ja |