Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014
Vorlage
2017/1802/1
Aktenzeichen
01-011-20-03-wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

In Abänderung des Beschlussentwurfes zur Vorlage Nr. 2017/1802 wird in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014 unter

 

§ 2 Übertragung von Ratssitzungen (neu)

 

folgender Inhalt eingefügt:

 

„(1) Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ausschließlich durch eine von der Stadt beauftragte Firma in Bild und Ton aufgezeichnet, zeitgleich im Internet übertragen, zeitweise gespeichert und zum Abruf auf der offiziellen Homepage der Stadt Leverkusen zur Verfügung gestellt.

 

Die zeitweise Speicherung und die Abrufmöglichkeit werden mit der Einstellung der unterschriebenen Ratsniederschrift im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen beendet.

 

(2) Die Verwaltung holt bei den betroffenen Personen aus Politik und Verwaltung schriftliche, jederzeit auch nachträglich widerrufbare Einwilligungserklärungen einschließlich einer Aufklärung zur Veröffentlichung der Aufzeichnungen im Internet ein. Die Einwilligungen gelten jeweils für die aktuelle Ratsperiode. Die Erlaubnis (Dreh- bzw. Aufzeichnungsgenehmigung) zum Mitschnitt, für Live-Übertragungen sowie zeitversetzte Ausstrahlung aus öffentlichen Sitzungen des Rates gilt damit als grundsätzlich erteilt. Sie kann vom Oberbürgermeister jederzeit für die Dauer der Gesamtsitzung, aber auch für Sitzungsteile widerrufen werden, wenn dies von einem Mitglied des Rates, von der Verwaltung oder von Dritten gewünscht wird.

 

(3) Die Kameraperspektive ist während der Redebeiträge auf den Oberbürgermeister, die Ratsmitglieder, die Vertreter der Verwaltung oder die Leinwand zu richten. Eine Aufnahme der Zuhörer ist nicht zulässig.

 

(4) Liegt keine Zustimmung zur Übertragung einzelner Redebeiträge vor, werden Bild und Ton entsprechend ausgeblendet bzw. geschnitten.

 

(5) Ausnahmsweise kann Vertretern der Presse im Rahmen ihrer Berichterstattung eine zeitlich befristete Übertragung bzw. Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in Bild und/oder Ton in Teilen bis zu maximal 15 Minuten pro Sitzung auf Antrag bei einstimmiger Zustimmung aller Mitglieder des jeweiligen Gremiums und der Vertreter der Verwaltung gestattet werden.

 

Diese Aufzeichnungen sind spätestens mit der Einstellung der unterschriebenen Niederschriften des Rates, des jeweiligen Ausschusses bzw. der entsprechenden Bezirksvertretung zu löschen.“

 

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Vorlage Nr. 2017/1802, 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014, wurde aufgrund des nachstehenden Beratungsergebnisses des Hauptauschusses vom 16.10.2017 in der Ratssitzung am selben Tag einstimmig in den nächsten Sitzungsturnus vertagt.

 

„Rh. Eimermacher (CDU) bittet die Verwaltung um Prüfung, ob Möglichkeiten bestehen, die Aufzeichnungen der Sitzungen im Internet dauerhaft verfügbar zu machen. Er beantragt die Vertagung der Vorlage in den nächsten Sitzungsturnus.

 

Rh. Ippolito (SPD) spricht sich dafür aus, die Aufzeichnungen nur auf Servern der Stadt zu speichern.

 

Die Vorlage wird einstimmig in den nächsten Sitzungsturnus vertagt.“

 

Zu dem Prüfauftrag wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nach längerer Prüfung und Vergleich mit anderen Städten im näheren Umkreis ist eine unbeschränkte Speicherung und Archivierung von Aufzeichnungen politischer Sitzungen aufgrund der betroffenen schützenswerten Persönlichkeitsrechte der in Bild und Ton aufgezeichneten Personen äußerst problematisch. Es werden personenbezogene Daten in Form einer weltweiten Übermittlung an einen unbestimmten Empfängerkreis verarbeitet. Die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte - auch in anderen Zusammenhängen - wächst, je länger eine Aufzeichnung im Internet abrufbar ist.

Zudem erfolgen nach Auswertung der Sitzungsaufzeichnungen des Rates ab Juli letzten Jahres die meisten Aufrufe in den ersten Tagen und Wochen nach der jeweiligen Sitzung, da dann das Interesse aufgrund der Aktualität am größten ist, um hiernach stark abzunehmen.

 

Dem Wunsch des Rates nach Transparenz und Bürgerservice kann aus Sicht der Verwaltung auch mit der zeitlich eingeschränkten Regelung im neuen „§ 2 Übertragung von Ratssitzungen“ nachgekommen werden.

Hierdurch wird insbesondere Personen, denen eine Sitzungsteilnahme zum Zeitpunkt der Ratssitzung nicht möglich ist, eine nachträgliche Einsichtnahme in die Ratssitzung für eine überschaubare Zeitspanne ermöglicht.

Die Aufzeichnung von Bild und Ton der Ratssitzung wird durch das schriftliche Zeugnis der Ratssitzung, die Sitzungsniederschrift, abgelöst, sodass jederzeit eine Information zur Sitzung möglich ist.

 

Gegenüber der bisher mit der Vorlage Nr. 2017/1802 zur Beschlussfassung vorgelegten Textfassung des neuen Paragraphen 2 ergeben sich folgende Änderungen durch die Ergänzung Nr. 2017/1802/1:

 

Aufgrund der Verarbeitung sensibler Daten sind schriftliche, jederzeit auch nachträglich widerrufbare Einwilligungserklärungen zu den Aufzeichnungen bei den betroffenen Personen aus Politik und Verwaltung einholen.

Absatz 2 wurde daher noch um zwei diesbezügliche Sätze zu den einzuholenden Einwilligungserklärungen ergänzt.

 

Absatz 5 wurde in Bezug auf die zeitlich befristete Übertragung bzw. Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in Bild und/oder Ton und auf Vertreter der Presse im Rahmen ihrer Berichterstattung konkretisiert.