- Ergebnisse der baufachlichen Prüfungen und Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Ergebnisse der baufachlichen Prüfungen zur Kenntnis. Den Planungen zu den Gebäuden Hitdorfer Str. 196 (Villa Zündfunke) und Stadthalle Hitdorf wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Konzept Bürgermeile mit den beiden baulichen Bestandteilen Villa Zündfunke und Stadthalle Hitdorf einen Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung der bewilligten Fördermittel zu stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Fördermöglichkeiten zu prüfen, die eine gemeinnützige Folgenutzung des Stromhäuschens ermöglichen.
4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt den Sachstand zu den vertraglichen Regelungen und die Regelungsinhalte der Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine unterschriftsreife Kooperationsvereinbarung als Bestandteil des Änderungsantrags auszuarbeiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1.
Ausgangssituation
Mit der Vorlage Nr.
2017/2005 hat die Verwaltung das Grundkonzept der „Bürgermeile Hitdorf“ mit den
baulichen Bestandteilen Hitdorfer Str. 196, Stromhäuschen und Stadthalle Hitdorf als Weiterentwicklung des
ursprünglichen Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke vorgestellt. Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat dem Konzept am 11.12.2017 im
Grundsatz zugestimmt.
Alle drei
Bauvorhaben mussten baufachlich und insbesondere im Hinblick auf ihre planungs-
und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Die Verwaltung
wurde beauftragt, für die Bestandteile Hitdorfer Str. 196 und Stadthalle Hitdorf die erforderlichen
Planungs- und Gutachterleistungen zu beauftragen und über die Ergebnisse der
baufachlichen Prüfungen zu berichten. Für das Bauvorhaben Stromhäuschen mussten
zunächst auf Basis des Vorentwurfs grundsätzliche baufachliche und funktionale
Fragestellungen geklärt werden, da alle weiteren Arbeitsschritte gegebenenfalls
auf diesen Ergebnissen aufbauen.
Die Ergebnisse der
baufachlichen Prüfungen werden nachstehend vorgestellt.
2.
Ergebnisse der baufachlichen Prüfungen
Die baufachlichen
Prüfungen erfolgten unter folgenden Aspekten:
o Planungsentwurf (Funktionalität,
Berücksichtigung von Förderkriterien, z. B. Barrierefreiheit, Maßnahmen
zur energetischen Ertüchtigung)
o vorhandene Bausubstanz (Statischer Zustand
Gebäude und Baugrund bautechnischer Zustand, Schadensbilder, Altlasten)
o Baurecht (Planungsrecht, Bauordnungsrecht)
o bauliche Umsetzung (Sanierungsaufwand, Baustellenabwicklung)
und
o Kostenprüfung, Sanierungsaufwand.
Hitdorfer Str.
196 (Villa Zündfunke)
Folgende
Untersuchungen wurden beauftragt:
o statische Untersuchung des Bestandsgebäudes
zur Klärung der Tragwerksstruktur,
o Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung
und Angaben zur Gründung im Bereich des geplanten Neubaus,
o abfall- und verwertungstechnische
Überprüfung des Bodenaushubs,
o Brandschutzkonzept im Hinblick auf die
geplante Nutzung,
o Schallimmissionsgutachten und
o Schadstoffuntersuchung.
Die Ergebnisse
erforderten eine Überarbeitung des Vorentwurfs, der als Anlage 3 der Vorlage Nr.
2017/2005 beigefügt war. Der aktuelle Vorentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
Wesentliche
Änderungen sind:
o Neubau des Zwischentraktes, Grund: Aufgrund
der sehr schadhaften Bausubstanz ist eine Sanierung des Altbestands
unwirtschaftlich.
o Verlagerung und Neubau des innenliegenden
Treppenhauses, Gründe: Optimierung des Brandschutzes und erforderlicher Neubau des
Zwischentraktes. Dieses verbessert die Funktionalität und Nutzbarkeit der
Gebäudeteile.
o Lage der Sanitäranlagen, des
Management-Büros/Vereinsbüros und der Küche in den neugebauten Zwischentrakt,
Gründe: bessere Funktionalität und Nutzbarkeit.
o Jugendraum ebenerdig im Bereich Hinterhaus.
Gründe: größere Nutzfläche, Barrierefreiheit.
o Fahrstuhlanbau, Grund: barrierefreier Zugang
des 1. Obergeschosses.
Der überarbeitete
Vorentwurf wurde der baufachlichen Prüfung unterzogen. Auf Basis der
aktualisierten Planung wurde eine Kostenschätzung erarbeitet.
Fazit:
Der aktualisierte
Vorentwurf erfüllt die Kriterien für die Errichtung eines tragfähigen
räumlichen Konzeptes für den offenen Bürgertreff Villa Zündfunke. Das
Raumprogramm ist funktionsgerecht umsetzbar.
Die Förderkriterien
(energetische Ertüchtigung des Gebäudes, barrierefreie Erschließung der
geförderten Gebäudeteile und das Verhältnis von Neu- und Bestandsgebäuden)
werden erfüllt.
Für den Bereich des Hinterhauses sind Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 113/I Lohrstraße notwendig. Ferner sind aufgrund des Neubaus des Zwischentraktes und der Grenzständigkeit nachbarschaftliche Belange betroffen. Die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit bedarf der Nachbarzustimmungen und ggf. Baulasten, da die notwendigen baulichen Maßnahmen erneut Abstandsflächen auslösen. Entsprechende Gespräche werden von der Verwaltung geführt.
Ferner ist im
Baugenehmigungsverfahren der Nachweis der notwendigen Stellplätze zu führen.
Stromhäuschen
Folgende
Untersuchungen wurden beauftragt:
o Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung
und Angaben zur Gründung für den Neubau des Treppen- und Aufzugsturms,
o abfall- und verwertungstechnische
Überprüfung des Bodenaushubs,
o Bauzustandsuntersuchung der Tragkonstruktion
(technische Sichtprüfung der Tragkonstruktion und Bewertung der Mängel im
Hinblick auf die Standsicherheit) und
o Schadstoffuntersuchung.
Der Vorentwurf, der
der Vorlage Nr. 2017/2005 als Anlage 5 beigefügt war, wurde der baufachlichen
Prüfung unterzogen. Die Kostenschätzung basiert auf dem Vorentwurf. Mögliche
Kostenerhöhungen aufgrund der vorgefundenen Bausubstanz wurden bislang nicht
ergänzt. Die Ergebnisse der Gutachten weisen jedoch darauf hin, dass mit
zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss.
Das
Schadstoffgutachten empfiehlt beispielsweise weitere Untersuchungen zur Klärung
des Entsorgungsweges der schadstoffbelasteten Teile des Trafohauses und es
bedarf einer zusätzlichen Erkundung des Dachs. Hier besteht nach erfolgter
Sichtprüfung und Einsicht alter Unterlagen u. a. der Verdacht auf
asbesthaltige Eternitplatten als Dacheindeckung. Bei weiterer Bearbeitung
besteht hier Handlungsbedarf. Die Werte für Polychlorierte
Biphenyle (PCB) in den
Materialproben sind hingegen irrelevant.
Des Weiteren gibt
die Baugrunduntersuchung an, dass es zu prüfen ist, ob die benötigten
Böschungswinkel und Schutzstreifen für die Einrichtung der Baugrube einzuhalten
sind. Da dies aufgrund der beengten Situation fraglich ist, könnte ein Verbau
erforderlich werden. Zu beachten ist ebenfalls die möglicherweise notwendige
Sicherung der Nachbarbebauung.
Die
Bauzustandsuntersuchung ergab, dass eine Bewegungsfuge zwischen den beiden
Gebäudeteilen Turm und Anbau auszubilden ist. Um die konstruktionsbedingten und
nicht vermeidbaren thermischen Spannungen im Gebäude abzumildern, empfiehlt das
Gutachten die Anwendung von Wärmedämmung.
Fazit:
Grundsätzlich
besteht noch kein Baurecht. Planungsrechtliche Fragestellungen sollen im Rahmen eines
Bebauungsplanänderungsverfahrens bearbeitet werden (s. Vorlage Nr. 2017/1848). Die nachbarschaftsschützenden
Aspekte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden, sind im Bebauungsplanverfahren zu betrachten und zu
lösen.
Die Belange des Denkmalschutzes und die Belange des Bauordnungsrechtes, insbesondere des Brandschutzes, müssen in den weiteren Planungen in Übereinstimmung gebracht werden.
Stadthalle
Hitdorf
Folgende
Untersuchungen wurden beauftragt:
o Brandschutzstellungnahme.
Die Ergebnisse der
planungsrechtlichen Ersteinschätzung erforderten eine Überarbeitung des
Vorentwurfs, der als Anlage 6 der Vorlage Nr. 2017/2005 beigefügt war.
Wesentliche
Änderungen sind:
o Abbruch des alten Schuppens entlang der
hinteren Grundstücksgrenze bei gleichzeitiger Vergrößerung des geplanten
Lagerneubaus, um maximal zulässige Lagerkapazitäten zu schaffen. Grund:
Einhaltung der im Bebauungsplan Nr. H4/69 festgesetzten Grundflächenzahl.
Fazit:
Da der Anbau außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenze liegt und insgesamt die zulässige Grundflächenzahl geringfügig
überschritten wird, sind Befreiungen von der Baugrenze und von der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.
Diese Befreiungen betreffen nicht die
Grundzüge der Planung und umfassen keine nachbarschützenden Belange, sofern die
Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Sie können daher in
Aussicht gestellt werden.
Zusammenfassung
des Prüfergebnisses
Unter baufachlichen
Gesichtspunkten weisen alle drei Gebäude Problemstellungen auf. Für die
städtischen Gebäude Hitdorfer Str. 196 (Villa Zündfunke) und für die Stadthalle
Hitdorf können genehmigungsfähige Planungen entwickelt werden, die eine
funktionsgerechte und nachhaltige Nutzung der Immobilien unter Einsatz von
Fördermitteln aus der Städtebauförderung ermöglichen. Für das Stromhäuschen steht
dieser Nachweis noch aus.
3.
Kosten
Aktuell wurden
folgende Gesamtkosten (Bau- und Planungskosten) für die Projektbausteine
ermittelt:
o Villa Zündfunke (Gesamtnutzfläche rd. 470
m²): rd. 1.140.000 Euro brutto,
o Stromhäuschen (Gesamtnutzfläche rd. 60 m²): rd.
286.000 Euro brutto,
o Stadthalle Hitdorf (Lageranbau rd. 90 m²): rd.
185.000 Euro brutto
(inkl. jährlicher Kostensteigerung von 3,0 %).
Für das Bauvorhaben
Villa Zündfunke in der Privatimmobilie wurden insgesamt Bau- und Planungskosten
in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro brutto beantragt und bewilligt.
Gemäß
Erstabstimmung des Konzeptes Bürgermeile mit dem Fördermittelgeber ist die
ursprüngliche Bewilligungssumme möglichst einzuhalten. Diese Vorgabe kann nur
erfüllt werden, wenn das Konzept Bürgermeile sich auf zwei bauliche
Projektbausteine beschränkt.
Die Verwaltung
beabsichtigt daher, für das Konzept Bürgermeile mit den beiden baulichen
Bausteinen Hitdorfer Str. 196 (Villa Zündfunke) und Stadthalle als Weiterentwicklung
des Projektes Nr. 8 im Rahmen des InHK Hitdorf fristgerecht im Sommer 2018 einen
Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung der bewilligten Fördermittel zu stellen. Vor dem Hintergrund der geringfügigen
Kostenüberschreitung werden beide Projekte im Rahmen der Entwurfsplanung
optimiert.
Für das Bauvorhaben
Stromhäuschen sollen unabhängig davon separate Förderzugänge in Abstimmung mit
der Bezirksregierung geprüft werden. Diese Vorgehensweise ist mit den
Initiatoren des Bauprojektes abgestimmt.
4.
Vertragliche Regelungen
Gemäß Beschluss der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Vorlage Nr. 2017/2005, Punkt 5,
wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Verträge mit den Mietern und
Betreibern der Immobilien vorzubereiten und der Politik zur Entscheidung
vorzulegen.
In Arbeit und
Abstimmung befinden sich:
o eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Leverkusen und den Vereinen Villa Zündfunke und Dachverband Hitdorfer
Vereine,
o ein Mietvertrag für das Gebäude Hitdorfer
Str. 196,
o ein Vertrag zur Anpassung des bestehenden
Mietvertrages für die Stadthalle.
Die Miet-/Nutzungsverträge
regeln privatrechtlich im jeweiligen Einzelfall die Bedingungen zur Nutzung des
Gebäudes. Sie sind für den Änderungsantrag nicht relevant und werden erst nach Bewilligung
und erteilter Baugenehmigung abschließend erarbeitet und abgeschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung
ist Teil der Antragsunterlagen. Zur Antragstellung muss sie im Entwurf
vorliegen. Sie dient der Sicherung des ideellen Grundgedankens des Projekts vor
dem Hintergrund der Zweckbindungsfrist. Es handelt sich um eine
Absichtserklärung auf Gegenseitigkeit zwischen der Stadt Leverkusen, Villa
Zündfunke e. V. und dem Dachverband Hitdorfer Vereine e. V. zur
Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung des Projektes Bürgermeile.
Regelungsinhalte sind der Anlage 4 der Vorlage zu entnehmen.
Der Entwurf der
Kooperationsvereinbarung wird von der Verwaltung zurzeit in Abstimmung mit den
Projektpartnern erarbeitet.
Die bestehenden
Verträge im Zusammenhang mit dem Projekt Villa Zündfunke in der Privatimmobilie
werden abgewickelt. Losgelöst vom Rahmenvertrag sollte auch der
Weiterleitungsbescheid aufgehoben werden. Gegenstand dieses
Aufhebungsbescheides (§§ 48, 49 VwVfG) kann auch eine entsprechende Rückforderungsverpflichtung
sein.
5.
Weitere
Vorgehensweise
o
Erarbeitung des Entwurfs der
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Vereine im Rahmen des
Konzepts,
o
Abstimmung mit der Bezirksregierung über mögliche
Rückforderung bisher entstandener Planungskosten für das Projekt Villa
Zündfunke „alt“ und anderweitige Förderzugänge Stromhäuschen,
o
Konkretisierung des Nutzungskonzepts und
Erarbeitung eines Wirtschaftsplans für das Gebäude Hitdorfer Str. 196 (Villa Zündfunke),
o
Erarbeitung der Entwurfsplanungen für die
Projektbausteine Villa Zündfunke und Stadthalle Hitdorf inklusive der
Kostenberechnung nach DIN 276 zur Abgabe des Änderungsantrags bis 30.06.2018 und
o
Vorlage des Baubeschlusses in den politischen
Gremien im Herbst/Winter 2018.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die
nachfolgend genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in
vergrößerter und farbiger Darstellung einsehbar.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Fr. Schwanke / FB 61 / 406 - 6129
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Mit Aufnahme der Maßnahmen des InHK Hitdorf in das Förderprogramm Stadtumbau West (Zuwendungsbescheid vom 31.10.2016) entstand die Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen. Das Konzept Bürgermeile als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke im Gebäude Hitdorfer Str. 169, welches zentraler Bestandteil des InHK Hitdorf und des Förderantrags war, dient der Sicherung der bewilligten Fördermittel.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000 Euro stehen auf der Finanzstelle 61000905011013, Bürgermeile, Finanzposition 783100, Hochbau, bereit.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die ehemals mit dem Projekt Nr. 8 Villa Zündfunke beantragten Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro einschließlich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (19 %) sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.
Die zur
Finanzierung erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts durch die Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 - wie folgt bereit:
Finanzstelle 61000905011013 Bürgermeile, Finanzposition
783100 Hochbau
2018 318.600 Euro
2018 VE 700.000 Euro
2019 500.000 Euro
2020 500.000 Euro.
Der
Haushaltsplanentwurf sieht eine Zuordnung dieser Maßnahme zum Förderprojekt InHK
Hitdorf vor. Bei entsprechender Bewilligung ist eine Förderung von 80 %
möglich.
Die Abschreibungen und Unterhaltungskosten können erst im
Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Förderung des Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke aus Mitteln der Städtebauförderung wurde im Oktober 2016 bewilligt. Da der geplante Bürgertreff in der ursprünglich vorgesehenen Immobilie nicht umgesetzt werden kann, wurde das Projekt weiter entwickelt. Bis zum 30.06.2018 ist ein Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung bei der Bezirksregierung zu stellen, damit die bereits bewilligten Fördermittel für die Bausteine Villa Zündfunke und Stadthalle des Konzepts Bürgermeile Hitdorf eingesetzt werden können.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Abstimmung der Planung mit den künftigen Mietern und den Betreibern
der Immobilien. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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