Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2018/2019 festgelegten Kontingent die städtischen Kindertageseinrichtungen Hamberger Straße 16 und Nobelstraße 33c dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentren vorzuschlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannten Kindertageseinrichtungen in Höhe von jeweils 14.000,00 € zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.02.2018 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2018/2019 zwei Einrichtungen zu Familienzentren weiterqualifiziert werden können.
Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die städtischen Tageseinrichtungen Hamberger Straße 16 und Nobelstraße 33c zur Weiterqualifizierung als Familienzentren zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde am 05.03.2018 in der AG Tageseinrichtungen für Kinder mit den dort teilnehmenden Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Carl / FB 51/ 406 - 5117
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) NRW eingerichtet. Für die damit verbunden zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 14.000,00 € zur Verfügung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt: 060502, Produktgruppe: 0605, Innenauftrag: 510006050202
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Vereinnahmung der Mittel für die Familienzentren erfolgt im Rahmen der Zuweisung des Landes gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW, §§ 18 - 21. Die entsprechenden Beträge werden den betroffenen Kitas für zweckgebundene Angebote zur Verfügung gestellt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. Ausführungen zu B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |