Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXIV. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(i. V. für den Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung)
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die
Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2016 durch Erstellung des XXIII. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr. 2016/1328 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat
diesen Bericht in seiner Sitzung am 19.12.2016 zur Kenntnis genommen. Nunmehr
schließt sich der XXIV. Beteiligungsbericht
der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist
der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck
den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur
Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht steht
allen Ratsmitgliedern als Anlage im Ratsinformationssystem Session zur
Verfügung und wird nicht mit der Vorlage gedruckt. Zusätzlich erhalten die
Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter jeweils ein Druckexemplar des
Berichtes.
Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Herr Thiele /
FB Finanzen / 406 - 2043/ 406 - 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |