Beschlussentwurf:
1. Die mit Ratsbeschluss vom 22.03.2010 gesperrten Mittel von 20 % für
folgende Projekte werden freigegeben:
- Lise-Meitner-Gymnasium,
Erweiterung und Umbau für den Ganztagsbetrieb
-
Landrat-Lucas-Gymnasium,
Erweiterung und Umbau für den Ganztagsbetrieb
-
Freiher-vom-Stein-Gymnasium,
Erweiterung und Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
-
Theodor-Heuss-Realschule,
Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
-
Montanusrealschule,
Umbau für pädagogische Übermittagsbetreuung
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Mitte 2008 wurde
das Landesprogramm „Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I“ aufgelegt.
In Abstimmung mit
den Entscheidungen der Schulkonferenzen wurde der „Masterplan flächendeckender
Ausbau der Ganztagseinrichtungen für die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe
I „ erstellt.
Für alle Projekte*
wurden Zuschussanträge gestellt und bewilligt.
Für die größeren
Projekte* wurden Ende 2009 Baubeschlüsse erwirkt.
*
= Das Werner-Heisenberg-Gymnasium hat sich erst nach Zuschussbewilligung für
die Einführung des Ganztags entschieden, deshalb musste die Kostenberechnung überarbeitet und
ein neuer Antrag gestellt werden, der aber noch nicht beschieden wurde. Ein
Baubeschluss wurde noch nicht erwirkt.
A. Laufende Projekte:
Für folgende
Schulen wurden bereits Ausschreibungen erstellt und teilweise mit dem Bau
begonnen:
1.Lise-Meitner-Gymnasium, Erweiterung und Umbau für den Ganztagsbetrieb
2. Landrat-Lucas-Gymnasium, Erweiterung und Umbau für den
Ganztagsbetrieb
3.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Erweiterung und Umbau für die
pädagogische Übermittagsbetreuung
4.Theodor-Heuss-Realschule, Umbau für die pädagogische
Übermittagsbetreuung
5.Montanusrealschule, Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
Mit Ratsbeschluss
vom 22.03.2010 wurden 20 % der Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Freigabe sei durch den Bauausschuss zu erteilen.
Überprüfung der
Raumprogramme
Eine Überprüfung
der Raumprogramme wurde durch den Fachbereich Schulen durchgeführt. Eine
Reduzierung der Flächen ist mit den gesetzlichen Anforderungen nicht vereinbar.
(Stellungnahme des Fachbereichs Schulen in der Anlage). Die Begründung nach §
82 Gemeindeordnung ist beigefügt.
Überprüfung der
Baustandards und der Baukosten
Zu 1.
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen, ca. 80 % der Gewerke sind ausgeschrieben und vergeben.
Mit den Erd- und Rohbauarbeiten wurde begonnen.
Die Submissionsergebnisse lagen zum Teil über der Kostenberechnung, so dass eventuell vorhandene Reserven bereits aufgebraucht sind.
Aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungs- und Bautenstandes sowie der bereits erfolgten Auftragsvergaben sind Einsparungen, z.B. durch eine Veränderung oder Reduzierung des Raumprogramms, nicht mehr möglich.
Im Bereich der Außenanlagen wird die Möglichkeit überprüft,
auf die geplante Außenterrasse zu verzichten. Die Prüfung ist allerdings noch
nicht abgeschlossen (Mehraufwand zur Herrichtung von Fluchtwegen ist gegenzukalkulieren).
Eine Realisierung
wäre ggfs über den Förderverein der Schule durchzuführen.
Zu 2.
Eine detaillierte
Überprüfung auf Kosteneinsparungen wurde bereits vor dem Baubeschluss
durchgeführt, diese wurde nochmals aktualisiert.
Es wurden alle
Positionen auf mögliche einfachere Alternativen, oder einen möglichen Entfall
überprüft und Einsparungen bereits realisiert.
Ergebnis der
nochmaligen Überprüfung ist, dass ggfs ein geringes Einsparpotential im Bereich
der Küchenausstattung realisiert werden kann, abhängig von der Auswahl des
Caterers, dies kann aber erst nach Vertragsabschluss mit dem Caterer erfolgen,
und liegt max. bei ca. 20.000 €.
Die Maßnahme
befindet sich in der Ausführungsplanung, die Rohbauausschreibung und die Ausschreibung
für die Glas Alu-Fassaden und die Glastüren stehen kurz vor dem Versand.
Zu 3.
Von 01 /2010 bis
04/2010 konnte keine Weiterplanung erfolgen, da die Mittel durch die
Bezirksregierung nicht freigegeben waren.
Deshalb liegen die
Prüfergebnisse noch nicht abschließend vor:
-
Überprüfung
Haustechnische Anlagen (Lüftungstechnik, Heiztechnik)
-
Verzicht
auf schwimmenden Estrich
-
Reduzierung
Ausstattung
-
Ggfs
Küchenausstattung über Caterer
Zu 4.
Eine detaillierte
Kostenüberprüfung wurde bereits bei der Erstellung der Bau- und Planungsvorlage
durchgeführt. Eine nochmalige Überprüfung im Rahmen dieser Vorlage ergab
folgende Einsparpotenziale:
- Verkleidung der
Ausgabetheke 1.700,--€,
- Beleuchtungsanlagen 2.400,--€
Innerhalb des knapp
kalkulierten Projektes sind allerdings folgende Mehraufwendungen zu
kompensieren:
Erhöhter Aufwand
Dachdeckungs- / Zimmererarbeiten 12.650,--€
Erhöhter Aufwand
Abwasseranlagen 10.700,--€
Bei der Auswahl des
Caterers ist zu prüfen, ob ein Teil der Küchenausstattung vom Caterer übernommen werden kann (ggfs Einsparung ca.
10.000 €).
Die Maßnahme
befindet sich in der Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnisse liegen
submittiert vor und weitere Ausschreibungen befinden sich in der Kalkulation
bei den Bietern. Insgesamt sind damit 56,5% der Gewerke ausgeschrieben.
Zu 5.
Bei der
Weiterplanung und Ausschreibung konnten Einsparungen von 56.000 € erzielt
werden.
- Im Gewerk
Lüftungsanlage konnte auf die Installation einer neuen Anlage verzichtet
werden, stattdessen konnte an die vorhandene Lüftungsanlage angeschlossen
werden.
- Kücheneinrichtung
(günstige Submission)
- Rohbauarbeiten
(Verzicht auf neue Bodenfliesen und neuen Estrich in der Küche)
- Ausstattung
(günstige Auswahl von Tischen und Stühlen, Verzicht und Reduzierung in der
Auswahl von Sichtschutz und Garderoben)
Entwicklung der
Baupreise
Seit 02 /2009
werden Ausschreibungen bis 1 Mio € nur noch beschränkt durchgeführt.
Trotz enger
Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft ist festzustellen, dass
-
die
Beteiligung an den Ausschreibungen unbefriedigend ist (z.B.
Fensterausschreibung von ca. 500.000 € lediglich 3 Angebote)
-
der
eingeschränkte Wettbewerb zu erhöhten bis hohen Baupreisen führt
Einsparungen durch
günstige Submissionen sollten deshalb als Reserve für erhöhte Baupreise dienen.
Erst nach Abschluss
der Baumaßnahme können diese Reserven aufgelöst und die Mittel zurückgegeben
werden.
Notwendige
Freigabe der gesperrten Mittel für die o.a. laufenden Projekte
Zur Weiterführung
der laufenden Maßnahmen ist die kurzfristige Freigabe der gesperrten Mittel
unabdingbar.
Ein Baustopp hätte
Mehrkosten in erheblicher Höhe zur Folge.
B Noch nicht begonnene Projekte (durch
Bezirksregierung gesperrt):
Folgende Projekte
sind durch die Bezirksregierung noch nicht zur Ausführung freigegeben:
-
Werner-Heisenberg-Gymnasium,
Umbau für den Ganztagsbetrieb
-
RS Am
Stadtpark, Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
-
GHS
Neukronenbergerstr., Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
-
FÖS
Pestalozzischule, Erweiterung für die pädagogische Übermittagsbetreuung
-
FÖS
Comeniusschule, Umbau für die pädagogische Übermittagsbetreuung
Bei diesen
Projekten wurden bislang lediglich Planungskosten beauftragt und abgerechnet
(Leistungsphasen 1- 3 nach HOAI).
Ein Verzicht auf
die Durchführung dieser Maßnahmen wäre noch möglich.
Eine
detaillierte Überprüfung der Kosten
wurde vorerst aus Personalkapazitätsgründen zurückgestellt.
Anlagen:
Stellungnahme
Fachbereich Schulen zu Raumprogrammen
Begründung nach §
82 GO
Übersicht zu allen
Projekten
Begründung der einfachen
Dringlichkeit:
Zur Weiterführung
der laufenden Maßnahmen ist die kurzfristige Freigabe der gesperrten Mittel
unabdingbar.
Ein Baustopp hätte
Mehrkosten in erheblicher Höhe zur Folge.