Kenntnisnahme:
Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden.
Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und der Stadtverwaltung, Fachbereich Soziales, soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.
Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen:
- Sozialdienst Katholischer Männer,
- Diakonisches Werk,
- Arbeiterwohlfahrt,
Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.
Aktueller Anlass
Gemäß § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt Leverkusen ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben. Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.
In diesem Jahr stehen im Vordergrund:
- Gemeinsamer Jahresbericht der Schuldnerberatungsstellen in Leverkusen,
- besondere Problematiken.
In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen ein mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Arno
Groll, FB 50, Tel. 406 - 5036
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |