Betreff
Einrichtung von "Hol- und Bringzonen" im Bereich von vier Schulen im Stadtgebiet
Vorlage
2018/2158
Aktenzeichen
21-12-cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einrichtung von Hol- und Bringzonen im Umfeld der unter Punkt 2 der Begründung genannten Schulen (GGS Opladen, GGS Im Kirchfeld, GGS/KGS Dönhoffstraße).

 

2. Nach einer einjährigen Beobachtungszeit ist ein Erfahrungsbericht zu fertigen.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Lünenbach                                    Adomat

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

Seit einigen Jahren mehren sich Beschwerden über die Verdichtung der Hol- und Bringverkehre vor Schulen, wobei hier besonders die Grundschulen zu nennen sind. Viele Eltern möchten ihre Kinder heute mit dem Auto bis unmittelbar vor den Eingang der Schule fahren, sei es aus Bequemlichkeit bzw. Zeitgründen oder aus Sicherheitsbedenken heraus.

 

Dies führt insbesondere in den Morgenstunden zu Schulbeginn, teilweise jedoch auch zum Unterrichtsende, vor den Schulen zu rücksichtslosem, verkehrsbehindernden und teilweise sogar verkehrsgefährdendem Parkverhalten. Geparkt wird auf der Straße, auch wenn der Straßenquerschnitt hierfür nicht ausreicht, teilweise in zweiter Reihe, auf dem Gehweg oder sogar auf Fußgängerüberwegen etc. Hierbei wird wenig Rücksicht auf die Sicherheit der übrigen Schulkinder genommen, die diesen Bereich ebenfalls passieren müssen. Zudem fällt auf, dass viele Eltern ihre Kinder nicht lediglich aussteigen lassen und dann zügig den Bereich vor der Schule verlassen, sondern überwiegend noch mit aussteigen, um ihr Kind sicher ins Schulgebäude zu geleiten oder aber um „nur kurz etwas zu klären“.

 

Auf diese Weise wird zwar das eigene Kind geschützt, allerdings ohne jede Rücksicht auf die Kinder, die nicht von ihren Eltern zur Schule gefahren werden. Diese werden nicht selten durch die falsch parkenden Fahrzeuge in ihrer Sicht behindert und hierdurch gefährdet. Eine weitere Gefährdungslage ergibt sich durch Fahrzeuge, die versuchen, an den falsch parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren, die teils ja nicht den hierfür notwendigen Straßenquerschnitt belassen. Die Sicht auf dort vorbeilaufende Schulkinder ist meist sehr eingeschränkt, bzw. werden die Fahrzeugführer durch die Verkehrshindernisse dermaßen in der vorausschauenden Fahrweise abgelenkt, dass schneller Verkehrsunfälle passieren können. Es entsteht somit eine Gefährdungslage, die vermieden werden sollte.

 

2. Lösung:

Studien und Erfahrungen anderer Städte haben ergeben, dass die Einrichtung sogenannter Hol- und Bringzonen die Elternverkehre kanalisieren kann, soweit die Schulen und Eltern bestrebt sind, zum Schutz der Schüler aktiv mitzuhelfen. Bei der Einrichtung derartiger Zonen werden im Umfeld der Schule ein oder mehrere Bereiche zum Bringen und Abholen der Kinder für die Eltern freigehalten. Diese Zonen liegen somit ein wenig abseits der Haupteingänge. Von dort können die Schüler sicher, aber fußläufig ihre jeweilige Schule erreichen.

 

Wenn alle Eltern, die ihr Kind mit dem Kfz zur Schule bringen, diese Bereiche nutzen, würden sie einerseits das sichere Gefühl haben, dass ihre Kinder die Schule unbeschadet erreichen, zum anderen vermitteln sie ihren Kindern ein Stück weit Selbstständigkeit, da sie ihren Kindern zutrauen, einen kleinen Teil des Schulweges alleine zu meistern. Der Nahbereich der Schule würde damit vom Verkehr entlastet und dadurch insgesamt sicherer gestaltet.

 

Die Verwaltung hat daher am 07.03.2017 eine Arbeitsgruppe zur Einrichtung von sogenannten „Hol- und Bringzonen“ ins Leben gerufen. Teilnehmer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche Bürger und Straßenverkehr sowie Schulen, die Dezernate IV (Dezernat für Schulen, Kultur, Jugend und Sport) und V (Dezernat für Planen und Bauen), das Polizeipräsidium Köln sowie die Verkehrswacht Leverkusen. Auch die Verkehrserziehungsberaterin der Schulen in Leverkusen wurde beteiligt. Gemeinsam wurde festgelegt, welche Schulen sich besonders für die Teilnahme an einem Pilotprojekt eignen. Aus jedem Stadtbezirk sollte hierfür eine Schule ausgewählt werden. Die Entscheidung fiel dann auf die beiden GGS Opladen, die GGS Im Kirchfeld und die KGS Dönhoffstraße.

 

Zwischenzeitlich wurden an allen Schulen Ortstermine durchgeführt und die möglichen Standorte der potenziellen Hol- und Bringzonen zusammen mit Vertretern der jeweiligen Schulen festgelegt.

 

GGS Opladen Herzogstraße sowie Hans-Schlehahn-Straße

Für die Hol- und Bringzone des Standorts Herzogstraße wurden zwei Bereiche in Schulnähe ausgesucht. Einmal sind dies 3 Parkflächen an der Festhalle in Opladen,

 

CIMG0142

 

zum anderen besteht die Möglichkeit auf der Kanalstraße, wo noch zwei weitere Parkflächen angelegt werden könnten, vor den bereits bestehenden.

 

CIMG0146

 

Durch diese Aufteilung besteht die Möglichkeit, dass Eltern aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen kommend anhalten können.

 

Für den Standort in der Hans-Schlehahn Straße soll eine Hol- und Bringzone auf der Menchendahler Straße eingerichtet werden. Hier können 3 der vorhandenen Parkflächen genutzt werden, da diese über den Tag offensichtlich nicht so frequentiert werden wie auf der Herzogstraße/Kanalstraße.

 

CIMG0151

 

Die hier aussteigenden Kinder können die Menchendahler Straße über die im Bild erkennbare Ampelanlage sicher queren und müssen dann nur noch die ohne mögliche Elternverkehre wenig frequentierte Hans-Schlehahn-Straße entlang gehen.

 

GGS Im Kirchfeld

Auch im Umfeld der GGS Im Kirchfeld soll an zwei Stellen jeweils eine Hol- und Bringzone für die Eltern eingerichtet werden. Eine Stelle befindet sich auf der von-Knoeringen-Straße in den dort befindlichen Parkbuchten in Fahrtrichtung In Holzhausen. Aufgrund des eher geringen Parkdrucks könnten 3 - 5 Parkflächen für die Einrichtung der Hol- und Bringzone reserviert werden.

 

 

Der zweite Standort befindet sich in der Straße Lehner Mühle zwischen den Straßen

„In Holzhausen“ und „Im Kirchfeld“.

 

Auch hier sollte möglichst der gesamte Parkstreifen zur Hol- und Bringzone umfunktioniert werden, da es sich bei der GGS Im Kirchfeld um eine der größten Grundschulen Leverkusens mit einer entsprechend hohen Schülerzahl handelt.

 

 

GGS/KGS Dönhoffstraße

Im Bereich der GGS/KGS Dönhoffstraße bietet sich die sehr lange Bushaltestellte „Schulstraße“ auf der Hauptstraße/Ecke Schulstraße an.

 

 

Die wupsi GmbH hat auf Nachfrage zugestimmt, dass dort für 2 Pkw eine Hol- und Bringzone eingerichtet werden kann. Die Restfläche ist für den Bus ausreichend. Eine weitere Möglichkeit (ohne Foto) befindet sich in der Ladezone auf der Moskauer Straße, kurz vor der Einmündung in die Hauptstraße. Hierzu müsste lediglich das Schultor hinter der alten Feuerwache für die Schulkinder geöffnet werden. Eine Querung der Straße ist in beiden Fällen zum Erreichen der Schule nicht erforderlich, was die Akzeptanz der Hol- und Bringzonen durch die Eltern steigern dürfte.

 

3. Umsetzung

Für alle Hol- und Bringzonen sollen einheitliche zeitliche Regelungen gelten:

 

- morgens von          07:30 – 08.15 Uhr und

- nachmittags von    15.45 – 16.10 Uhr

 

Um die Zonen von den anderen Parkflächen deutlich abzugrenzen, reicht eine Beschilderung jedoch im Regelfall nicht aus, sodass die Halteflächen der Hol- und Bringzonen andersfarbig markiert werden sollen. Hier ist ein leuchtendes Enzianblau (RAL5017) zu favorisieren, das zwar nicht StVO-konform ist, sich aber eindeutig von der normalen Parkflächenmarkierung abhebt und dem Autofahrer deutlich machen soll, dass es sich hier um einen Sonderbereich handelt. Gelb ist z. B. nicht möglich, da diese Farbe den Straßenbaustellen vorbehalten ist und ansonsten zu Irritationen führen könnte. Rot und Orange sind aufgrund der Verwechselbarkeit ebenfalls abzulehnen. Alle anderen Farben dürften zu unauffällig sein.

 

Für die Beschilderung gibt es derzeit noch keine StVO-konforme Variante. Hier sollte den Empfehlungen des ADAC gefolgt werden, sodass die StVO-konforme Beschilderung lediglich um ein nicht der StVO-entsprechendes Schild „Hol- und Bringzone“ ergänzt wird:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Beispielbild, Quelle: Das „Elterntaxi“ an Grundschulen, Leitfaden des ADAC e. V.)


 

Dies eröffnet die Möglichkeit, Parkverstöße auch zu ahnden, um den Erfolg bzw. die Wirksamkeit der eingerichteten Zonen zu unterstützen. Die beispielhaft dargestellte Zusatzbeschilderung wird nicht nur in zeitlicher Hinsicht der obigen Regelung, sondern auch im Hinblick auf die den örtlichen Notwendigkeiten angepasst, z. B. „Auf dem Seitenstreifen“ oder auch „Auch in Parkbuchten“.

 

4. Fazit

In der Errichtung von Hol- und Bringzonen wird eine gute Möglichkeit zur Entzerrung der Verkehre vor den beschriebenen Schulen gesehen. Da nicht abzusehen ist, wie diese Zonen angenommen werden, sollte über den Fortbestand dieser Zonen und eine Ausweitung auf andere Schulen nach einem Jahr Beobachtungszeit entschieden werden.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Laurenz, FB 36, 406 - 3605

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ im Rahmen eines Pilotprojekts.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

IA 360002300102, Sachkonto 526100 - Aufwand Dienstleistungen Markierungsarbeiten

 

IA 36000230012006, Finanzposition 782700, AIB 97000276 - Beschaffung Verkehrsschilder < 410 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

An Markierungskosten fallen rd. 1.550 € an, für die Beschilderung werden rd. 6.000 € benötigt, somit insgesamt 7.550 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

[nein]

[nein]