Betreff
Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Ratsausschüsse
Vorlage
0471/2010
Aktenzeichen
012-21-00-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gem. § 58 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören.

 

In der konstituierenden Ratssitzung am 26.10.09 wurden auf Empfehlung des Integrationsrates über einen einheitlichen Wahlvorschlag die Positionen der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ratsausschüssen besetzt. Da die Neuwahl des Integrationsrates für Anfang dieses Jahres vorgesehen war, verständigte man sich darauf, zunächst die bisherigen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus dem alten Rat zu bestätigen. Diese Mitglieder haben im Juni 2010 infolge des Ablaufs der Amtszeit ihr Mandat niedergelegt.

 

Die Bildung des neuen Integrationsrates wurde aufgrund fehlerhafter formaler Voraussetzungen bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Fraktionen und Gruppe des Rates durch die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 23.08.10 für nichtig erklärt.

 

Die Bestellung der Ratsmitglieder sowie die der Konstituierung folgenden Wahlen wurden daraufhin wiederholt.

 

In der konstituierenden Sitzung am 05.10.10 hat der Integrationsrat dem Rat empfohlen, die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Fachausschüsse zu wählen.

 

Eine beratende Mitgliedschaft sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Hauptausschuss, im Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss ist nicht zulässig, da diesen Ausschüssen nur Ratsmitglieder angehören dürfen (§ 58 Abs. 3 GO NRW).

 

Nicht anwendbar ist § 58 Abs. 4 GO NRW auf den sondergesetzlich geregelten Kinder- und Jugendhilfeausschuss, so dass ihm sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner auf Vorschlag des Integrationsrates nicht angehören können.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0471/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Brigitte Kreie, FB 01, 406-8883

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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