Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Adomat
(gleichzeitig
i. V. für den Beigeordneten für
Finanzen, Recht und Ordnung)
Begründung:
Die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in der Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich wird durch die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.05.2015 (Elternbeitragssatzung) geregelt.
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 sieht in § 21d - Interkommunaler Ausgleich - vor, dass, wenn Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, die nicht im Jugendamtsbezirk des Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, das Jugendamt der aufnehmenden Kommune einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes verlangen kann. In diesen Fällen erfolgt die Kostenbeitragserhebung nach § 23 im Jugendamt des Wohnsitzes. Seitens der Städte Köln und Monheim sind in den vergangenen Jahren sowie seitens des Rheinisch-Bergischen-Kreises für einen Teil der kreisangehörigen Gemeinden ab dem 01.08.2017 entsprechende Kostenausgleichsforderungen gegenüber der Stadt Leverkusen (und daran anschließend seitens der Stadt Leverkusen gegenüber den fordernden Kommunen) ergangen.
In einem Verfahren hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen nach der Elternbeitragssatzung vor dem Verwaltungsgericht Köln hat sich nunmehr gezeigt, dass hinsichtlich des im Kinderbildungsgesetz angeführten Übergangs der Elternbeitragserhebung im Falle des § 21d auf die Wohnortgemeinde in der entsprechenden Elternbeitragssatzung eine diesbezügliche satzungsrechtliche Regelung zu treffen ist. Weiterhin ist für diese Fälle die ggf. bestehende Geschwisterkinderermäßigung anzupassen. Darüber hinaus ergeben sich neue Anforderungen aufgrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die bei dieser Fortschreibung der Elternbeitragssatzung einfließen können.
Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen ist als Anlage 1 beigefügten.
Eine Synopse über die vorgesehenen Veränderungen ist als Anlage 2 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Fortschreibung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Elternbeitrag Tageseinrichtungen für Kinder:
Innenauftrag 510006050202, Sachkonto 432100,
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Innenauftrag 510006050203, Sachkonto 432100,
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Elternbeitrag Tagespflege:
Innenauftrag 510006050101, Sachkonto 432100,
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Elternbeitrag OGS:
Innenauftrag 400003050108, Sachkonto 441900, So Priv-R Leist.E
Innenauftrag 400003050608, Sachkonto 441900, So Priv-R
Leist.E
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Eine spezifizierte Betrachtung der finanziellen Auswirkungen ist erst im Rahmen der Umsetzung möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 51, SG Tageseinrichtungen für Kinder, Frau Sabine Jarosch, Tel. 406 -5111
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |