Betreff
Frühe Hilfen in Leverkusen
Vorlage
2018/2174
Aktenzeichen
512-fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt dem Fachkonzept „Netzwerk Frühe Hilfen in Leverkusen“ zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Adomat

                                                                  (gleichzeitig i. V. für den Beigeordneten

                                                                  für Finanzen, Recht und Ordnung)

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 14.12.2015 wurde die Fortführung des Fachkonzeptes „Frühe Hilfen“ für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2020 beschlos-sen (s. Vorlage Nr. 2015/0841). Die Verwaltung wurde beauftragt, neue Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Standorte der Frühen Hilfen zur Fortsetzung der Frühen Hilfen auf der Grundlage des Fachkonzeptes (Anlage 2) abzuschließen. Für die Region II (Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen) konnte der vierte Standort mit Fördermitteln aus dem STEK Opladen seit Dezember 2017 realisiert werden.

 

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Jugendhilfe wurden inzwischen im Rahmen der verschiedenen Gremien das Fachkonzept „Netzwerk Frühe Hilfen Leverkusen“ sowie Prämissen der Zusammenarbeit weiter entwickelt, Kooperationsvereinbarungen wurden erstellt. Die Wahrnehmung von kindeswohlgefährdenden Lebenssituationen ist Aufgabe aller gesellschaftlichen Institutionen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens. Die Institutionen und Fachkräfte, insbesondere im Rahmen der „Frühen Hilfen“, besser zu vernetzen, kann Risiken für Kinder mindern. Rechtzeitige Hilfeleistungen vermindern die Gefahr der Zuspitzung von Familienkrisen. Dies bedeutet, dass die Kenntnis der anderen Systeme mit ihren Institutionen erforderlich ist und die Kooperationsfähigkeit Voraussetzungen dafür ist.

 

Im Alltag gibt es bei nahezu allen Institutionen der Jugendhilfe Kooperationen mit Institutionen und Fachkräften anderer Unterstützungs- und Hilfesysteme im Einzelfall. Präventiver Kinderschutz zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass Kooperationen nicht nur im Einzelfall praktiziert werden, sondern strukturierte, stetig weiterentwickelte Strukturen geschaffen und zu belastbaren Netzwerken gestaltet werden. Fachkonzept, Leitbild, Kooperationsvereinbarungen und Ratsbeschluss sind Regelwerke, die nicht nur Voraussetzung eines gelingenden Miteinanders und verbindlicher Umsetzung von Arbeitsergebnissen sind, sondern hinsichtlich der strategischen Ausrichtung „Früher Hilfen“ eine wesentliche Rolle spielen. Sie können als Instrumente der Qualitätssicherung verstanden werden.

 

Die Weiterbewilligung der Fördermittel des Bundes ist mit der Verabschiedung der Kooperationsvereinbarung sowie des Fachkonzeptes verbunden, welche der Vorlage als Anlage beigefügt sind. Maßnahmen zur Sicherstellung von Netzwerkstrukturen auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen und Fachkonzepten sind im Rahmen der Förderlogik der Leistungslinien zur „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ prioritär.

 

Eine inzwischen dauerhafte Mitfinanzierung der Angebote der „Frühen Hilfen“ erfolgt über den Bund. Die Förderung aus der Maßnahme der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ wurde seit dem 01.10.2017 von einer Projektförderung auf eine längerfristige Fondsförderung, den Bundesfond, umgestellt. Die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts in Trägerschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Verwaltungsvereinbarung ohne Laufzeitende. Der Verteilerschlüssel Bund bleibt gleich, eine Anpassung findet alle 3 Jahre statt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5101

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Sozialräumliche Umsetzung der Konzeption „Frühe Hilfen“. Mit den präventiven Maßnahmen i. R. von „Frühe Hilfen“ soll u. a. dem Anstieg kostenintensiverer Hilfen zur Erziehung entgegengewirkt und damit ein wirksamer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Für stationäre Hilfen müssen Beiträge von 4.000 € bis 12.000 € monatlich je Einzelfall aufgebracht werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

5100 0615 0103, 5100 0615 0111 - InHK Hitdorf, 5100 0615 0112 - STEK Opladen

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand: 2018: 616.701,00 € - 2019: 635.202,00 € - 2020: 654.258,00 €

 

Ertrag STEK Opladen:65.600,00 € p. a.

Ertrag InHK Hitdorf: 10.267,00 € p. a.

Bundesfonds Frühe Hilfen: 79.358,00 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51, Frau Claudia Falk-Trude

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

[ja]   [nein]