Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Gremienbesetzung Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
Vorlage
0473/2010
Aktenzeichen
201-01-07-03-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) wird gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Personen in den Aufsichtsrat der KWS AG vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:

 

 

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2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den vom Rheinisch-Bergischen Kreis eingebrachten Wahlvorschlag zu unterstützen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung der KWS besteht der Aufsichtsrat der KWS aus 9 Mitgliedern, von denen je ein Mitglied vom Rheinisch-Bergischen Kreis und von der Stadt Leverkusen entsandt werden, vier Mitglieder werden durch die Hauptversammlung und drei Mitglieder durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt.

 

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

 

zu 1.

 

Neben Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues, der am 26.10.2009 durch den Rat der Stadt Leverkusen in den Aufsichtsrat entsandt wurde (Vorlage 0018/2009 mit Ergänzung), sind momentan folgende Vertreter der Stadt Leverkusen durch die Hauptversammlung am 25.08.2005 in den Aufsichtsrat gewählt (Vorlage R 263/16. TA, Weisungsbeschluss des Rates am 27.06.2005):

 

Ratsherr Dr. Walter Mende

Ratsherr Albrecht Omankowsky.

 

Damit endet die Amtszeit dieser beiden Mitglieder mit der Hauptversammlung der KWS am 31.08.2010. Ratsherr Dr. Mende hat zusätzlich sein Amt zum gleichen Zeitpunkt niedergelegt.

 

Das Vorschlagsrecht für die beiden Vertreter der Stadt Leverkusen im Aufsichtsrat der KWS erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW durch einstimmigen Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag oder, falls dieser nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit Herrn Beigeordneten Mues ist die Besetzung nach § 113 Abs. 2 Satz  2 GO NRW bzgl. der Berücksichtigung des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten erfüllt.

 

 

zu 2.

 

Zurzeit sind folgende Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt:

 

Herr Landrat Rolf Menzel

Herr Kreistagsabgeordneter Gerhard Zorn

 

Die Wahlperiode von Herrn Gerhard Zorn endet ebenfalls mit Ablauf der Hauptversammlung am 31.08.2010; der Rheinisch-Bergische Kreis schlägt ihn zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vor.

 

Herr Landrat Rolf Menzel scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat der KWS aus. Als Nachfolger wird seitens des Rheinisch-Bergischen Kreises Herr Kreiskämmerer Udo Wasserfuhr vorgeschlagen.

 

Um eine einmütige Beschlusslage der Gesellschafter diesbezüglich sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung zu erteilen, den Wahlvorschlag des Rheinisch-Bergischen Kreises zu unterstützen.