Betreff
Änderung der Entgeltordnung und der Öffnungszeiten des Museums Morsbroich
Vorlage
2018/2184
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Variante a):

  1. Die Entgeltordnung des Museums Morsbroich wird zum 10.07.2018 - wie in Anlage 1 dargestellt - geändert (entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen des Standortkonzepts des Museumsvereins für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich)

 

Variante b):

Die Entgeltordnung des Museums Morsbroich wird zum 10.07.2018 - wie in der Begründung dargestellt - geändert (alternative Änderung auf Vorschlag der Verwaltung)

 

  1. Die Öffnungszeiten des Museums Morsbroich werden zum 10.07.2018 - wie in der Begründung dargestellt - geändert (entspricht den Vorschlägen des Standortkonzepts des Museumsvereins für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich).

 

 

gezeichnet:

 

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Märtens                                 Adomat

Begründung:

 

Mit dieser Vorlage soll ein erster Schritt in Bezug auf den Ratsbeschluss vom 26.02.2018 zur Umsetzung des Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen gemacht werden.

 

Die Umsetzung der Vorschläge des Standortkonzepts soll gemäß dem Ratsbeschluss „weitestgehend über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts sichergestellt werden“.

 

Insofern ist es vor diesem Hintergrund umso wichtiger, Maßnahmen zur Entlastung des Wirtschaftsplans der KulturStadtLev bzw. des städtischen Haushalts schnellstmöglich zu realisieren, da es sich nicht immer vermeiden lassen wird, dass bei der Umsetzung der verschiedenen Vorschläge des Standortkonzepts zunächst eine finanzielle Belastung in Kauf genommen werden muss, bevor insbesondere Mehrerträge generiert werden können.

 

Zu 1.:

Die Eintrittspreise für das Museum sind zuletzt zum 01.01.2012 erhöht worden und sollen nun zum 10.07.2018 geändert werden.

 

Variante a):

Die in der Anlage 1 in fett und unterstrichen dargestellten Zahlen entsprechen den Vorschlägen auf Seite 54 (Punkt 2.1) des Standortkonzepts. Die weiteren Änderungen zur Entgeltordnung vom 01.01.2012, die aus Sicht der Verwaltung umgesetzt werden sollten (analoge Erhöhung der Preise für Jahreskarten), wurden in fett kenntlich gemacht.

 

Im Standortkonzept wurden bei der angenommenen Ergebnisverbesserung in Höhe von 17.000 € prognostizierte Zahlen für 2017 zugrunde gelegt. Auf Basis der in 2017 tatsächlich erzielten Eintrittsentgelte kann aus Sicht der Verwaltung allerdings nur von einer rechnerischen jährlichen Verbesserung von rd. 12.000 € ausgegangen werden.

 

Unter Berücksichtigung der zukünftig reduzierten Öffnungszeiten und einer zumindest geringfügigen Zahl von Besucherinnen und Besuchern, die nicht bereit sein könnten, das erhöhte Entgelt zu zahlen, wird mit einer Ergebnisverbesserung von jährlich 10.000 € kalkuliert.

 

Die im Standortkonzept auf Seite 54 (Punkt 2.2) angenommene jährliche Ergebnisverbesserung von 2.400 € für die „Entgelte Museumspädagogik“ ist aus Sicht der Verwaltung bereits bei der Ergebnisverbesserung der „Entgelte Museum“ enthalten, so dass - sofern Variante a) beschlossen würde - diese keiner gesonderten Beschlussfassung bedarf. Die zusätzliche Ergebnisverbesserung von 2.400 € kann insofern allerdings nicht erzielt werden.

 

Variante b):

Aus Sicht der Verwaltung sollte sorgfältig abgewogen werden, ob die Ergebnisverbesserung durch Entgelterhöhungen für Schulklassen, Kindergärten und Familienangebote erreicht werden soll oder sich alternativ auf die Entgelte für Erwachsene fokussiert wird. Die rechnerisch annähernd gleiche Ergebnisverbesserung würde sich bei folgender Änderung ergeben:

 

                                                                                                            alt:                   neu:

1.1 Erwachsene (ab 18 Jahren)                                                    5,50                8,00

 

3. Jahreskarten für Erwachsene ab 18 Jahren

 

eine Jahreskarte persönlich und nicht übertragbar,

gültig für den beliebig häufigen Besuch aller Aus-

stellungen des Museums für ein Jahr ab Datum

der Ausstellung zum Preis von                                                     17,50  *)         25,00

Jahreskarten bei Abnahme von mehr als 10 Stück je              15,00  *)         22,00

Jahreskarten bei Abnahme von mehr als 50 Stück je              12,00  *)         17,00

Jahreskarten bei Abnahme von mehr als 100 Stück je            10,00  *)         15,00

*) = Anpassung um 45,5 % wie beim Basispreis

 

 

Bei beiden möglichen Varianten sollen die vom Museum - in Anlehnung an die seit dem 01.01.2012 gültige Entgeltordnung - 2016 entwickelten Angebote im Bereich „Kunst und Bildung“ (siehe Flyer - Anlage 2 -) in die neu zu verabschiedende Entgeltordnung aufgenommen werden. Diese sind in der Anlage 1 der Vorlage „fett-kursiv“ dargestellt.

 

zu 2.:

Die Öffnungszeiten des Museums werden zum 10.07.2018 geändert.

 

Ab dem 10.07.2018 soll, analog zum Vorschlag auf Seite 59 (Punkt 3.16) des Standortkonzepts, auf die verlängerten Öffnungszeiten an Donnerstagen sowie auf eine Öffnung des Museums während der Ausstellungswechsel der Hauptausstellungen verzichtet werden.

 

Ab dem 10.07.2018 sollen daher für das Museum Morsbroich folgende Öffnungszeiten gelten: dienstags bis sonntags 11:00 bis 17:00 Uhr.

 

Im Standortkonzept wurden Aufwandsreduzierungen in Höhe von 18.600 € angenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist mit jährlich rd. 17.000 € zu kalkulieren.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rheinfrank/KSL/0214/85556-13

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Wirtschaftsplan KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

Zu 1.: Wirtschaftsjahr 2018: rd. 5.000 € Mehrertrag, ab 2019 rd. 10.000 €/Jahr

Zu 2.: Wirtschaftsjahr 2018: rd. 8.500 € Aufwandsreduzierung, ab 2019 rd. 17.000 €/Jahr

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage erfolgte erst Ende Mai 2018, so dass der reguläre Abgabetermin zum 24.05.2018 nicht erreicht wurde. Da der Oberbürgermeister lt. Ratsbeschluss möglichst bis zum 01.01.2019 unter anderem die finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Standortkonzepts schaffen soll, ist die schnellstmögliche Änderung der Entgeltordnung und der Öffnungszeiten erforderlich.