Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer im Ausschuss für die Schöffenwahl der (Wahlperiode 2019 - 2023)
Vorlage
2018/2188
Aktenzeichen
III/30-304-33-00-GD
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt folgende fünf Beisitzer zu Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2019 - 2023):

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 - I. 2) und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009 - MBI. NRW 2009 S. 134 - in der Fassung vom 22.02.2011, zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Er besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 GVG).

 

Die Stadt Leverkusen hat gemäß obigem Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen fünf Vertrauenspersonen zu entsenden. Diese Vertrauenspersonen sind mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

 

Der Rat hatte für die Wahlperiode 2014 - 2018 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer gewählt:

 

              1. Rf. Ursula Behrendt,

              2. Rf. Ingrid Geisel,

              3. Rf. Irmgard von Styp-Rekowski,

              4. Rh. Frank Hasivar,

              5. Rh. Michael Quatz.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rütter, FB 30, 406 - 3091

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

entfällt, da keine Ausgaben anfallen!

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]