Beschlussentwurf:
Der Rat wählt folgende fünf Beisitzer zu
Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2019 - 2023):
1.
2.
3.
4.
5.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 - I. 2) und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009 - MBI. NRW 2009 S. 134 - in der Fassung vom 22.02.2011, zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Er besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 GVG).
Die Stadt Leverkusen hat gemäß obigem Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen fünf Vertrauenspersonen zu entsenden. Diese Vertrauenspersonen sind mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Der Rat hatte für die Wahlperiode 2014 - 2018 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer gewählt:
1. Rf. Ursula Behrendt,
2. Rf. Ingrid Geisel,
3. Rf. Irmgard von Styp-Rekowski,
4. Rh. Frank Hasivar,
5. Rh. Michael Quatz.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Rütter, FB 30, 406 - 3091
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
entfällt, da keine Ausgaben anfallen!
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |