Betreff
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009
Vorlage
2018/2192
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der von der Jury erarbeiteten Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009 wird zugestimmt. Die Neufassung der Richtlinien tritt mit dem Ratsbeschluss in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

 

Begründung:

 

Die Förderrichtlinien, am 14.12.2009 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, sehen vor: „Die Förderkriterien sowie das Antrags- und Entscheidungsverfahren werden nach Bedarf, spätestens aber alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.“ Die letzte Anpassung der Richtlinien wurde am 01.12.2014 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen.

 

Die vorliegende Fassung wurde von der Jury erarbeitet, die zwei Mal jährlich über die Vergabe der Fördermittel befindet. Sie setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens und Katharina Meierjohann (gewählte Vertreterinnen der freien Szene) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).

 

Mit der Überarbeitung wird auf die Bedarfe der freien Kulturszene Leverkusens reagiert.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Künftige Antragstellerinnen und Antragsteller müssen rechtzeitig über Neuerungen im Antragsverfahren informiert werden.