Beschlussentwurf:
Der von der Jury erarbeiteten Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009 wird zugestimmt. Die Neufassung der Richtlinien tritt mit dem Ratsbeschluss in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Die Förderrichtlinien, am 14.12.2009 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, sehen vor: „Die Förderkriterien sowie das Antrags- und Entscheidungsverfahren werden nach Bedarf, spätestens aber alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.“ Die letzte Anpassung der Richtlinien wurde am 01.12.2014 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen.
Die vorliegende Fassung wurde von der Jury erarbeitet, die zwei Mal jährlich über die Vergabe der Fördermittel befindet. Sie setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens und Katharina Meierjohann (gewählte Vertreterinnen der freien Szene) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).
Mit der Überarbeitung wird auf die Bedarfe der freien Kulturszene Leverkusens reagiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Künftige Antragstellerinnen und Antragsteller müssen rechtzeitig über Neuerungen im Antragsverfahren informiert werden.