Betreff
Genehmigung der Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Leverkusen
Vorlage
2018/2205
Aktenzeichen
201-01-72-03-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 08.03.2018 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Rainer Schwarz als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 08.03.2018 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 08.03.2018 Herrn Rainer Schwarz und Herrn Markus Grawe für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024 zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen wiederbestellt. Dabei wurde gleichzeitig Herr Rainer Schwarz zum Vorsitzenden und Herr Markus Grawe zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes berufen.

 

Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat der Stadt.

 

Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Schwarz endet am 31.01.2019. Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Grawe endet am 31.12.2019. Herr Grawe hat eine Niederlegungserklärung unterzeichnet, die eine neue Vertragslaufzeit ab dem 01.02.2019 ermöglicht. Somit enden die Wiederbestellungen beider Vorstandsmitglieder am gleichen Tag (31.01.2024).

 

Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.