Betreff
Teilnahme am Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier 2018"
- Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Am Stadtpark/Rathenaustraße
Vorlage
2018/2222
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt

 

-      den Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Am Stadtpark/Rathenaustraße zu errichten und

 

-      die Teilnahme am Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“.

 

 

gezeichnet:

                          In Vertretung     In Vertretung          In Vertretung       In Vertretung

Richrath           Märtens              Lünenbach            Adomat                Deppe

 

Begründung:

 

Das Projekt „Neubau Jugendwerkstatt“ ist Bestandteil des vom Rat beschlossenen Maßnahmenkatalogs „Integriertes Handlungskonzept Wiesdorf“, über das Fördermittel aus dem regulären Programm „Stadtumbau West“ generiert werden können.

 

Zwischenzeitlich wurde im April 2018 der Projektaufruf „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2018“ veröffentlicht; voraussichtlich stehen – wie im Vorjahr – erneut 55 Mio. € mit einer Förderung von bis zu 90 % zur Verfügung.

 

An diesem Sonderprogramm hatte sich die Stadt Leverkusen bereits im Vorjahr beteiligt und erhielt für die Umgestaltung des Spielplatzes Bodelschwinghstraße die Förderzusage.

 

Auch für das diesjährige Sonderprogramm soll eine Bewerbung abgegeben werden.

Hier ist geplant, sich mit dem Projekt Neubau Jugendwerkstatt - erweitert um Baumaßnahmen, die von der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) genutzt werden - am Standort Am Stadtpark/Rathenaustraße zu bewerben, um Fördermittel zu erhalten. Abgabetermin ist der 31.07.2018.

 

Die Bezirksregierung Köln hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen wegen der Vielzahl der erwarteten Anträge bereits in prüffähiger Qualität eingereicht werden müssen.

 

Sollte keine Zusage erreicht werden, kann möglicherweise im kommenden Jahr eine erneute Bewerbung abgegeben werden. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, eine Förderung über das reguläre Programm „Stadtumbau West“ zu beantragen.

 

Mit dem Neubau eines gemeinsamen Zentrums sollen die Bausteine Jugendwerkstatt, JSL und Dampfbahnverein e. V. gebündelt werden und Synergien als quartiersbezogene funktionsverbesserte öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtung stärken.

 

Das Konzept sieht eine Unterbringung in voneinander getrennten, barrierefreien Gebäudeteilen vor. Jugendliche werden in der Jugendwerkstatt intensiv sozialpädagogisch betreut und erhalten bei erfolgreicher Teilnahme die Möglichkeit zur späteren beruflichen Integration. Der JobService bietet hingegen Erwachsenen Tätigkeiten im Pflegebereich der öffentlichen Grünanlagen und Hausmeisterservices an. Der Dampfbahnverein e. V. führt im Zuge der Freizeitgestaltung junge und alte Menschen zusammen. In den Abendstunden kann die Jugendwerkstatt als Bildungsstätte genutzt werden.

 

Alle genannten Einrichtungen sind derzeit schon im Stadtteil Wiesdorf untergebracht, allerdings zu räumlich unzulänglichen Bedingungen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Noreiks 20 31

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 6500 017001 1153 Finanzposition 783100

Ansätze Auszahlung:

2018:                       300.000 €

2018 VE:             2.400.000 €

2019:                       500.000 €

2020:                    1.400.000 €

2021:                    1.000.000 €

 

Ansätze Einzahlungen:

2020:                       300.000 €

2021:                    1.000.000 €

spätere Jahre:    1.200.000 €

 

Die bisherige Veranschlagung des Projekts ging von einer Umsetzung in eingeschossiger Bauweise an einem anderen Standort aus. Bei einer positiven Förderzusage für den Standort Wiesdorf ist eine Anpassung der veranschlagten Haushaltsmittel an die dann erforderlich baulichen Vorgaben und an das geänderte Raumprogramm (inklusive Räume für JSL und Dampfbahnverein e.V.) notwendig.

Die bisherige Darstellung im Haushaltsplan geht von einer Förderung im InHK Wiesdorf aus.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Da der Förderaufruf erst Mitte April veröffentlicht wurde, besteht ein zeitlicher Handlungsbedarf, die notwendige Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen einzuholen, um aussagekräftige Wettbewerbsunterlagen vorzubereiten.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 14.06.2018 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.