Betreff
Spende der Bayer AG für den Neubau der städtischen Kindertagesstätte in Steinbüchel
Vorlage
2018/2217
Aktenzeichen
ar/I-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Annahme der Spende der Bayer AG in Höhe von 2.500.000 € für die Realisierung des Neubaus der städtischen Kindertagesstätte in Steinbüchel zu.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                Märtens                                      Adomat

 

Begründung:

 

Die Bayer AG hat sich bereit erklärt, die Realisierung des Neubaus der städtischen Kindertagesstätte in Leverkusen Steinbüchel mit einer Spende in Höhe von 2.500.000 € zu unterstützen.

 

Die Spende ist zweckgebunden und ausschließlich für die Realisierung des Projektes vorgesehen. Angestrebt ist, die Kindertagesstätte mit einem altersgerechten Angebot im Bereich „Biologie/Sachkunde“, z. B. in Form einer Forscherwerkstatt, auszustatten.

 

Gemäß der aktuell geltenden Dienstanweisung über die Annahme/Weiterleitung von Spenden vom 01.06.2011 ist für Geldspenden in dieser Höhe nach Vorberatung im Finanz- und Rechtsausschuss ein Ratsbeschluss einzuholen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Daniel Capitain, FB 01, 406 - 8809

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung sowie Abstimmung mit dem Spender war eine frühzeitige Vorlagenerstellung nicht möglich.