- Bürgerantrag vom 22.01.2018
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden verweist den Antrag auf Aufnahme in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Deutschen Kinderschutzbundes als beratendes Mitglied zuständigkeitshalber in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.01.2018 (s. Anlage 1) beantragt die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Leverkusen e. V., diesen als beratendes Mitglied in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Die beratenden Mitglieder, die dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss angehören, sind in § 4 Absatz 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen abschließend aufgeführt. Um den Deutschen Kinderschutzbund in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufzunehmen, ist eine Änderung der oben genannten Satzung notwendig.
Über die Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen muss der Kinder- und Jugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium beraten. Sofern der Kinder- und Jugendhilfeausschuss eine Änderung der Satzung befürwortet, gibt er eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Leverkusen. Der Rat entscheidet abschließend über die Änderung der Satzung.