Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014
Vorlage
2017/1802/2
Aktenzeichen
01-011-20-03-wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

 

In Abänderung des Beschlussentwurfs zur Vorlage Nr. 2017/1802 und der Ergänzung vom 21.02.2018, Nr. 2017/1802/1, wird in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014 unter

 

§ 2 Übertragung von Ratssitzungen (neu)

 

folgender Inhalt eingefügt:

 

„(1) Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ausschließlich durch eine von der Stadt beauftragte Firma in Bild und Ton aufgezeichnet, zeitgleich im Internet übertragen, zum Abruf auf der offiziellen Homepage der Stadt Leverkusen zeitweise zur Verfügung gestellt und dauerhaft in dem Archiv der Stadt Leverkusen gespeichert.

 

Die zeitweise Abrufmöglichkeit auf der offiziellen Homepage der Stadt Leverkusen wird mit der Einstellung der unterschriebenen Ratsniederschrift im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen beendet.

Darüber hinaus kann eine Einsichtnahme über das Archiv der Stadt Leverkusen dauerhaft erfolgen.

 

(2) Die Verwaltung holt bei den betroffenen Personen aus Politik und Verwaltung schriftliche, jederzeit auch nachträglich widerrufbare Einwilligungserklärungen einschließlich einer Aufklärung zur Veröffentlichung der Aufzeichnungen im Internet ein. Die Einwilligungen gelten jeweils für die aktuelle Ratsperiode. Die Erlaubnis (Dreh- bzw. Aufzeichnungsgenehmigung) zum Mitschnitt, für Live-Übertragungen sowie zeitversetzte Ausstrahlung aus öffentlichen Sitzungen des Rates gilt damit als grundsätzlich erteilt. Sie kann vom Oberbürgermeister jederzeit für die Dauer der Gesamtsitzung, aber auch für Sitzungsteile widerrufen werden, wenn dies von einem Mitglied des Rates, von der Verwaltung oder von Dritten gewünscht wird.

 

(3) Die Kameraperspektive ist während der Redebeiträge auf den Oberbürgermeister, die Ratsmitglieder, die Vertreter der Verwaltung oder die Leinwand zu richten. Eine Aufnahme der Zuhörer ist nicht zulässig.

 

(4) Liegt keine Zustimmung zur Übertragung einzelner Redebeiträge vor, werden Bild und Ton entsprechend ausgeblendet bzw. geschnitten.

 

(5) Ausnahmsweise kann Vertretern der Presse im Rahmen ihrer Berichterstattung eine zeitlich befristete Übertragung bzw. Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in Bild und/oder Ton für bis zu fünf zuvor benannte Tagesordnungspunkte für insgesamt ca. 15 Minuten pro Sitzung auf Antrag bei einstimmiger Zustimmung aller Mitglieder des jeweiligen Gremiums und der Vertreter der Verwaltung gestattet werden. Von der zeitlichen Beschränkung kann ausnahmsweise bei Vorträgen/Reden abgewichen werden.“

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Vorlage Nr. 2017/1802, 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014, wurde aufgrund des Beratungsergebnisses des Hauptauschusses vom 16.10.2017 in der Ratssitzung am selben Tag einstimmig in den nächsten Sitzungsturnus vertagt. Zu den im Hauptausschuss von Rh. Eimermacher (CDU) und Rh. Ippolito (SPD) angesprochenen Punkten wird auf die Begründung in der ersten Ergänzung zur Vorlage vom 21.02.2018, Nr. 2017/1802/1, verwiesen.

 

Aufgrund weiteren Klärungsbedarfs wurde die Vorlage Nr. 2017/1802 mit Ergänzung Nr. 2017/1802/1 von der Verwaltung in den Sitzungen des Hauptausschusses und Rates vom 26.02.2018 vorläufig zurückgezogen.

 

Der neu einzufügende “§ 2 Übertragung von Ratssitzungen“ wurde zwischenzeitlich nochmals überprüft und im Ergebnis nochmals umformuliert.

 

Auf die Begründung zur ersten Ergänzung Nr. 2017/1802/1 wird zunächst Bezug genommen.

 

Die Verwaltung schlägt mit der vorliegenden 2. Ergänzung Nr. 2017/1802/2 vor, dass die Übertragung der Ratssitzung auf der offiziellen Homepage der Stadt www.leverkusen.de zeitlich befristet bis zur Einstellung der Niederschrift in das Ratsinformationssystem Session abrufbar ist und darüber hinaus dauerhaft eine Einsichtnahme über das Archiv der Stadt Leverkusen ermöglicht wird.

 

Zurzeit ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Abstimmung im Archiv vorgesehen. Die Verwaltung prüft für die Zukunft die Möglichkeit einer geschützten digitalen Bereitstellung durch das Archiv.

 

Zudem ist die Regelung für Pressevertreter in Absatz 5 modifiziert:

 

Vertretern der Presse soll zukünftig im Rahmen ihrer Berichterstattung eine Mitschnittmöglichkeit für bis zu fünf zuvor benannte Tagesordnungspunkte für insgesamt ca. 15 Minuten pro Sitzung eingeräumt werden. Ausnahmsweise soll zudem bei Vorträgen/Reden wie zum Beispiel bei Expertenvorträgen und bei den Haushaltsreden von der zeitlichen Beschränkung abgewichen werden können.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine endgültige Entscheidung des Rates zur vorgesehenen 2. Änderung der Geschäftsordnung wurde wegen Klärungsbedarfs mehrfach zurückgestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte eine Entscheidung nun endgültig gefällt werden.