Betreff
Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2221
Aktenzeichen
510-90-01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage 1 beigefügten Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen werden beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Vergabe der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen erfolgt durch die Träger auf der Grundlage der Vormerkungen im Kita-Planer. Für die Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft (städt. Kitas) erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze konkret durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

 

In einer Entscheidung des OVG Münster vom 18.12.17 ist im Rahmen eines Rechtsstreits über die Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz beanstandet worden, dass nicht in jedem Einzelfall bei der Vergabe der Betreuungsplätze durch die jeweilige Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder der Nachweis geführt werden konnte, dass sachgerechte Entscheidungskriterien zugrunde gelegen hätten. Dies ist jedoch u. a. Grundlage für eine sachgerechte ermessensfehlerfreie Entscheidung für die Vergabe von Betreuungsplätzen in einer nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 betriebenen und geförderten Tageseinrichtung für Kinder.

 

Um hier zu der notwendigen diesbezüglichen Grundlage zu gelangen, sind die als Anlage 1 beigefügten Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen erarbeitet worden. Die Verwaltung sieht hierin einen Schritt in die richtige Richtung. Ob dieser Schritt letztendlich abschließend sein kann/wird, bleibt abzuwarten. In einem evtl. Verwaltungsrechtsstreitverfahren über die Vergabe von Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen wird ggf. gerichtlich abgewogen, ob innerhalb dieser Vergabekriterien evtl. nach wie vor zu viel Ermessenspielraum bei der Entscheidung für die jeweilige Leitung einer städt. Kita nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu sehen ist. Die Verwaltung möchte jedoch angesichts der guten Erfahrungen mit der bisherigen Platzvergabe vor Ort, unter Berücksichtigung sowohl der persönlichen Kriterien der Eltern/Erziehungsberechtigten des aufzunehmenden Kindes, wie der Altersmischung, geschlechterspezifischen und sozialen Altersmischung etc., bei der dezentralen Vergabe der Betreuungsplätze verbleiben.

 

Weiterhin lässt das Urteil des OVG Münster offen, ob die einheitlichen Vergabekriterien nur für die städt. Kitas Geltung haben können, oder ob hier auch die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft freier Träger einzubeziehen sind. Die Verwaltung sieht hier allerdings derzeit angesichts der den freien Trägern nach dem Sozialgesetzbuch VIII gesetzlich eingeräumten Trägerautonomie keine Grundlage für eine entsprechende verbindliche Vorgabe für die Vergabe der Betreuungsplätze in den dortigen Einrichtungen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kein finanzieller Bezug.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]