- Aufstellungsbeschluss für die Kita Henkelmännchenplatz
Beschlussentwurf:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung Nr. 208/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ - 2. Änderung - Kita Henkelmännchenplatz.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 66 (teilweise).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am Ostrand der Stadtmitte Opladen, es wird durch die folgenden Straßen begrenzt:
Im Süden: Verlängerung der Adalbertstraße,
im Norden: Henkelmännchenplatz (Verlängerung der Wilhelmstraße),
im Westen: Friedrich-List-Straße,
im Osten: Europa-Allee.
Das Bebauungsplangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 666/0 (teilweise). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,32 ha.
Ziele und Zwecke der Planung
Es soll eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen untergebracht werden. Diese dient der Ausstattung des Stadtteiles Opladen sowie der Deckung der Unterversorgung im Stadtgebiet Leverkusen. Im Wesentlichen soll die jetzige Brachfläche (ehemalige Bahnfläche) der baulichen Nutzung in Form einer Kindertagesstätte einschließlich Freiflächen zugeführt werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt ein eingeschränktes Gewerbegebiet dar. Die vorgesehene Planung kann nicht aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Je nach Verfahrensauswahl ist ein Änderungsverfahren notwendig oder der Flächennutzungsplan (FNP) wird in Zuge der Berichtigung anzupassen sein.
Der Planungsanlass ist auf folgende Beschlussfassung
zurückzuführen:
Vorlage Nr. 2017/1790, Beschluss vom 16.10.2017:
„Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen - Grundsatzbeschluss über Neubau Anbau und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruches und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum Schuleintritt“. Im Bereich „nbso Westseite“ soll eine Einrichtung mit 6 Gruppen geplant werden.
Das
Bebauungsplanverfahren soll als Projekt mit hoher Dringlichkeit in das kommende
Arbeitsprogramm Bauleitplanung eingebunden werden.
Weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Es
wird zunächst eine interne Fachbereichsbeteiligung durchgeführt. Nach der
Auswertung der Stellungnahmen wird die Verfahrensart (Verfahren gem. § 13a
BauGB oder Regelverfahren) festgelegt.
Kosten und Umsetzung der Planung
Die Stadt koordiniert das Bebauungsplanverfahren und die begleitenden Gutachten (z. B. Artenschutz, Lärmentwicklungsplanung, Verkehrsuntersuchung).
Die Kosten trägt die Stadt Leverkusen. Sofern sich ein Bauherr findet, ist die Kostentragung mit diesem zu klären.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner: Herr Müller, Fachbereich
61, Telefon 406 - 6133
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um eine Kindertagesstätte zu realisieren. Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) nicht enthalten. Laut Grundsatzbeschluss des Rates vom 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1790) „Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen - Grundsatzbeschluss über Neubau-, Anbau und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruches und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum Schuleintritt“ - ist die Maßnahme Kita Henkelmännchenplatz als zu entwickelnder Kindergartenstandort aufgeführt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer für Entwicklungsmaßnahmen der nbso vorgesehenen Fläche.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
ja |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß Baugesetzbuch. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
ja |
ja |
ja |