Betreff
Bau von zusätzlichen Parkplätzen im Umfeld des Friedhofes Reuschenberg
Vorlage
2018/2235
Aktenzeichen
01-40-2018/2235-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt den Bau von 11 zusätzlichen Stellplätzen im Bereich der Servicezufahrt zum Friedhof Reuschenberg mit Baukosten in Höhe von 21.000 €. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die provisorisch Herrichtung von wenigstens 12 Querstellplätzen an der Alte Landstraße zwischen den Leuchtpunkten 33 und 34. Die Baukosten von rd. 15.600 € werden aus dem Servicebudget der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) aus 2018 finanziert.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 01.12.2015 der Vorlage Nr. 2015/0694 wurde die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Parkplätze im Bereich der Servicezufahrt zum Friedhof Reuschenberg zu planen. Die daraufhin erstellte Planung sah vor, dort 21 Parktaschen zu bauen; davon 10 westlich und 11 östlich der Zufahrt. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt, war im Vorfeld dieses Baubeschlusses der Naturschutzbeirat zu beteiligen. Der Naturschutzbeirat hat sich in seiner Sitzung vom 10.04.2018 gegen den Bau der 10 westlich der Zufahrt geplanten Parktaschen ausgesprochen. Die Verwaltung schlägt daher den Bau von 11 Stellplätzen in diesem Bereich vor.

 

Mit Beschluss vom 30.01.2018 der Vorlage Nr. 2018/2076 wurde die Verwaltung außerdem aufgefordert, zu prüfen, wie die Parkplatzsituation am Friedhof Reuschenberg/Wildpark Reuschenberg insgesamt und nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Flächen entlang der Alte Landstraße (Ostseite) gelegt werden.

 

Die für Parkflächen im öffentlichen Straßenraum zuständigen Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) haben die Situation überprüft und festgestellt, dass dort zwischen den Leuchtpunkten 33 und 34 (gegenüber Hausnummer 223) 12 (bis max. 13) Querstellplätze provisorisch hergerichtet werden könnten. Befestigte Parkflächen können erst im Zusammenhang mit einem späteren Endausbau der Straße angelegt werden. Die Baukosten von rd. 15.600 € werden aus dem Servicebudget der TBL aus 2018 beglichen. Die zuvor notwendigen Rodungsarbeiten an den vorhandenen Gehölzen können vom Regiebetrieb des Fachbereichs Stadtgrün im Rahmen des allgemeinen Unterhaltungsaufwandes durchgeführt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: H. Witowski, 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der Ausbau der Parkplätze im Bereich der Servicezufahrt des Friedhofes erfolgt erst, wenn die notwendigen Mittel freigegeben wurden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

zu 1: 2018 = 34.000 €

Finanzstelle 67001310011001, Finanzposition 783300

zu 2: Finanzierung aus Mitteln des Rahmenvertrages 2018 mit den TBL AöR

2018 = 15.607,77 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen zu 21.000 € = 1.050 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]