Betreff
Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter
Vorlage
2018/2241
Aktenzeichen
512-fa
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt einer Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinteilung vorzunehmen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 (s. Vorlage Nr. 2014/0136) wurde die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg Bismarckstraße bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. Mit diesem Beschluss wurden sechs städtische und vier Schulsozialarbeiterstellen der Katholischen Jugendagentur Leverkusen eingerichtet.

 

Neben den klassischen Aufgaben der Schulsozialarbeit obliegt den eingesetzten Fachkräften unter anderem die Beratung und die Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Zunächst wurden die Fachkräfte möglichst flächendeckend eingesetzt - primär an den städtischen und katholischen Grundschulen. Grundlage der Einteilung, an welcher Schule in welchem Umfang Schulsozialarbeit geleistet wird, war eine Bedarfsanalyse der bereits vorher eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie der in den Stadtteilen tätigen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe. Diesbezüglich wurde zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) und der Schulaufsicht eine stetige Überprüfung und Fortschreibung der Zuordnung vereinbart.

 

In den Jahresberichten 2015 bis 2017 haben die an den Schulen eingesetzten Fachkräfte die Bedarfe an den Standorten evaluiert, beschrieben und bewertet. In enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet. Diese soll zum Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5101

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bedarfsorientierte Anpassung des Einsatzes von Schulsozialarbeit:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg Bismarckstr. bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. In enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

510006150102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand: 2018: 320.000,00 €; zusätzlich Personalkosten beim Fachbereich Personal und Organisation,

Ertrag: Landeszuschuss 2018: 384.091,35 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51 - Frau Claudia Falk-Trude

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]