Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt einer Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinteilung vorzunehmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 (s. Vorlage Nr. 2014/0136) wurde
die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen
und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung
wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der
Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51)
erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum
Berufskolleg Bismarckstraße bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. Mit
diesem Beschluss wurden sechs städtische und vier Schulsozialarbeiterstellen
der Katholischen Jugendagentur Leverkusen eingerichtet.
Neben den klassischen
Aufgaben der Schulsozialarbeit obliegt den eingesetzten Fachkräften unter
anderem die Beratung und die Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes.
Zunächst wurden die
Fachkräfte möglichst flächendeckend eingesetzt - primär an den städtischen und
katholischen Grundschulen. Grundlage der Einteilung, an welcher Schule in
welchem Umfang Schulsozialarbeit geleistet wird, war eine Bedarfsanalyse der
bereits vorher eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie
der in den Stadtteilen tätigen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe. Diesbezüglich
wurde zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) und
der Schulaufsicht eine stetige Überprüfung und
Fortschreibung der Zuordnung vereinbart.
In den Jahresberichten
2015 bis 2017 haben die an den Schulen eingesetzten Fachkräfte die Bedarfe an
den Standorten evaluiert, beschrieben und bewertet. In enger Abstimmung
zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51)
sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen
Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet. Diese soll zum Schuljahr
2018/2019 umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5101
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bedarfsorientierte
Anpassung des Einsatzes von Schulsozialarbeit:
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der
Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg
Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an
jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den
Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten
Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg
Bismarckstr. bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. In enger
Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB
51) sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen
Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
510006150102
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Aufwand: 2018: 320.000,00 €; zusätzlich Personalkosten beim Fachbereich Personal und Organisation,
Ertrag: Landeszuschuss 2018: 384.091,35 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
FB 51 - Frau Claudia Falk-Trude
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |