Betreff
Jahresabschluss 2017 der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2018/2242
Aktenzeichen
201-01-18-14-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 303.384.766,33 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.611.028,10 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2017 wird genehmigt.

 

c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.611.028,10 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage                                          2.305.500,00 €,

Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                          2.305.500,00 €,

Vortrag auf neue Rechnung                                                                             28,10 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)

Begründung

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2017 der WGL geprüft und am 15.03.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 16 lit. d), e) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.

 

Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 05.06.2018 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2017

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

Es ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2017:

 

Jahresüberschuss 2017                                                                                 4.670.352,76 €

zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr                                                                        75,40 €

abzgl. Einstellungen in gesellschaftsvertragliche Rücklagen                                0,00 €

abzgl. Ergebnisverwendung                                                                                59.400,06 €

 

Bilanzgewinn 2017                                                                                          4.611.028,10 €

(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2016: 4.657.075,40 €)

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklagen zum 31.12.2017                            8.810.800,00 €

Zuzüglich Zuführung aus dem Ergebnis 2017                                                        0,00 €

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklagen zum 31.12.2017                            8.810.800,00 €

 

Damit sind die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen zur Rücklagenbildung gemäß des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe der Hälfte des Stammkapitals erfüllt. Somit stehen ab dem Geschäftsjahr 2017 100 % des Jahresüberschusses für eine Ausschüttung zur Verfügung anstatt wie bisher 90 %.

Der Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft entspricht dem Vorgehen der Vergangenheit:

 

Einstellung von

 

a)    2.305.500,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 2.328.500,00 €),

b)    2.305.500,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 2.328.500,00 €) und

c)    Vortrag des verbleibenden Gewinns von 28,10 € auf neue Rechnung

       (Vorjahr: 75,40 €).

 


Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind dem aktuellen Beteiligungsbericht zu entnehmen.

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 27.08.2018 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rh. Arne Altenburg

Rh. Stefan Baake

Rh. Christopher Krahforst

Rh. Bernd Miesen

Rh. Erhard T. Schoofs

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Finanzen / 406 - 2043

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2017 der WGL.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]