- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 4.471.514,09 € und einem Jahresüberschuss von 38.847,30 € festzustellen,
2. den Lagebericht 2017 zu genehmigen,
3. den Jahresüberschuss von 38.847,30 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4. der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2017 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 21.03.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gemäß § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 18.04.2018. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich erhöhten sich von 8.307 T€ um 418 T€ auf 8.725 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 99,01 % gegenüber 99,91 % im Jahr 2016. Die in Förderprogrammen geforderten Eigenmittel blieben gegenüber 1,8 % in 2016 mit 1,7 % in 2017 nahezu unverändert.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
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Jahr 2015 |
Jahr 2016 |
Jahr 2017 |
Veränderung
Vorjahr |
JOB Service Team |
1.215 T€ |
1.231 T€ |
1.369 T€ |
+138 T€ |
Übergangswohnheime |
1.246 T€ |
1.109 T€ |
956 T€ |
-153 T€ |
Service |
78 T€ |
189 T€ |
204 T€ |
+15 T€ |
Betriebsführung Villa Wuppermann |
73 T€ |
74 T€ |
81 T€ |
+7 T€ |
Übrige |
16 T€ |
15 T€ |
60 T€ |
+45 T€ |
Beschäftigungsprojekte |
2.628 T€ |
2.618 T€ |
2.670 T€ |
+52 T€ |
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Personalgestellung AGL |
2.526 T€ |
2.426 T€ |
2.124 T€ |
-302 T€ |
Personalgestellung KITA |
683 T€ |
323 T€ |
291 T€ |
-32 T€ |
Arbeitnehmerüberlassung/Wahlhelfer |
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130 T€ |
+130 T€ |
Personalgestellung
AGL/Stadt |
3.209 T€ |
2.749 T€ |
2.545 T€ |
-204 T€ |
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B&T |
575 T€ |
567 T€ |
562 T€ |
-5 T€ |
Kurse |
197 T€ |
316 T€ |
421 T€ |
+105 T€ |
Erlöse SGB II |
1.523 T€ |
2.053 T€ |
2.521 T€ |
+468 T€ |
Erlöse aus
Förderkulissen |
2.295 T€ |
2.936 T€ |
3.504 T€ |
+568 T€ |
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Vermietung und Verpachtung |
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4 T€ |
6 T€ |
+2 T€ |
Übrige
Umsatzerlöse |
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4 T€ |
6 T€ |
+2 T€ |
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SUMME: |
8.132 T€ |
8.307 T€ |
8.725 T€ |
+418 T€ |
Den
höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 6.522 T€
in 2016 um 386 T€ auf 6.908 T€ in 2016 sowie bei den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen von 1.214 T€ in 2016 um 114 T€ auf 1.328 T€
in 2017 gegenüber. Der Materialaufwand verminderte sich gegenüber 486 T€
in 2016 um 90 T€ auf 396 T€ in 2017. Die Minderung steht im
Zusammenhang mit dem gesunkenen Materialbedarf für die Ausstattung der
Übergangswohnheime für Flüchtlinge.
Bei Gesamtaufwendungen
i. H. v. 8.773 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.812 T€
konnte das angestrebte Jahresergebnis mit 39 T€ (Vorjahr: 2 T€) leicht
übertroffen werden.
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2017:
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|
in T€ |
2017 |
2016 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
39 |
1,38 % |
0,07 % |
Eigenkapital: |
2.823 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
39 |
1,63 % |
0,34 % |
Zinsaufwand: |
7 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital): |
2.823 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
2.823 |
364,26 % |
364,40 % |
Sonderposten: |
0 |
|||
Langfr. Fremdkapital: |
0 |
|||
Anlagevermögen: |
775 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
6.908 |
78,75 % |
78,11 % |
Gesamtaufwand: |
8.773 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
7 |
0,08 % |
0,09 % |
Gesamtaufwand: |
8.773 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
140 |
140 T€ |
133 T€ |
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:
1.461 |
Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, daraus resultierten insgesamt 709 Maßnahmeneintritte (inkl. Sprachkurse), |
454 |
quartalsdurchschnittlich Teilnehmende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, |
41 |
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt, |
57 |
Vermittlungen in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes, |
99 |
quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark), |
27 |
quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze, |
53 |
quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze. |
Auf
Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 38.847,30 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 27.08.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2764/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Hohn / Finanzen / 406 - 2042
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung
über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht,
Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau,
Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.