Beschlussentwurf:

 

Der Aufstellung von Fahrradboxen im Stadtgebiet Leverkusen wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

            (gleichzeitig in Vertretung für den Beigeordneten für Finanzen, Recht

und Ordnung)

 

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die Stadt Leverkusen lässt zurzeit ein umfassendes Mobilitätskonzept erarbeiten. Hierbei ist unter vielen anderen Aspekten und Bausteinen die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Bestandteil.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 16.10.2017 mit dem Antrag Nr. 2017/1853 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (z. B. Fahrradboxen) an den Haltestellen Bahnhof Schlebusch in Manfort, Bahnhof Opladen, S-6-Haltestelle in Rheindorf, Endhaltstelle Straßenbahnlinie 4 in Schlebusch sowie S-Bahn-Haltestelle in Küppersteg auf beiden Seiten (Bürrig und Küppersteg) zu planen und kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.“

 

Die letzte Modal-Split-Untersuchung für die Stadt Leverkusen in 2015 ergab einen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (10 %) hohen Anteil des Radverkehrs mit ca. 15 %. Auch der ÖPNV-Anteil ist mit 14 % höher als der Bundesdurchschnitt von 9 %. Um dem hohen Aufkommen an Radverkehr Rechnung zu tragen und den Anteil des Radverkehrs noch weiter zu erhöhen, müssen u. a. entsprechende Angebote der sicheren Abstellmöglichkeit geboten werden. Es werden immer mehr hochwertige Fahrräder, wie Pedelecs, genutzt, für die eine abgeschlossene sichere Abstellanlage von den Nutzern gewünscht wird.

 

Zusätzlich gibt es in der Stadt Leverkusen einen hohen Anteil an Pendlern, die mit dem Pkw anreisen und die auf die Bahn umsteigen. Um den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bei der Anreise zu erleichtern und einen komfortablen Anreiz zu schaffen, ist es ebenfalls notwendig, gesicherte Abstellanlagen zu schaffen. Eine in 2016 an der S-Bahnhaltestelle Rheindorf und am Bahnhof Schlebusch durchgeführte Befragung der S-Bahn- bzw. Bahnbenutzer ergab, dass ca. 30 % der Befragten, die mit dem Auto zur Haltestelle angereist waren, sich einen Umstieg auf das Rad vorstellen können, wenn gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden wären.

 

Grundsätzliche Varianten der gesicherten Abstellmöglichkeiten

Es gibt folgende gesicherte Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern:

 

·         Fahrradboxen

 

Hier gibt es eine Vielzahl von Modellen, die mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten versehen werden können. Vom einfachen Schloss bis zur internetgestützten Zugangsplattform (App). (Beispiele siehe Anlagen 1 - 3 der Vorlage)

 

Fahrradboxen bieten eine geschützte Unterbringung, die mit einer E-Ladestation ausgestattet werden können. In einer Box können neben dem Fahrrad auch zusätzliche Gegenstände untergebracht werden, z. B. Gepäcktaschen, Trafo, Regenkleidung etc. Bei einem internetgestützten Zugang ist eine einfache Buchung über eine Plattform möglich, dadurch entsteht nur geringer Verwaltungsaufwand beim Betrieb der Boxen.

 

·         Fahrradparkanlagen

 

Hierbei werden größere Flächen als Fahrradabstellanlage mit einem Zaun gesichert, der Zugang erfolgt über ein Tor. Die Radparkanlage kann ganz oder teilweise überdacht werden (Anlage 4 der Vorlage). Es ist hierbei nur ein Zugangsportal für eine Vielzahl von Fahrradabstellplätzen nötig. Auch diese Form der Abstellmöglichkeit kann über eine Internetplattform betrieben werden, dadurch entsteht ebenfalls ein geringer Verwaltungsaufwand.

 

Fahrradparkanlagen in ebenerdiger Form benötigen einen großen Platzbedarf. Ein unberechtigter Zugang ist relativ einfach über den Zaun möglich. Grundsätzlich handelt es sich um eine kostengünstigere Alternative zur Fahrradbox, die mehr Schutz bietet, als eine ungesicherte Fläche, aber weniger als eine Fahrradbox. Eine Fahrradparkanlage für ca. 150 Stellplätze ist im Bereich der P+R-Anlage an der Lützenkirchener Straße in der Nähe des Opladener Bahnhofs für 2018 vorgesehen.

 

·         Fahrradparkhaus und Fahrradstation

 

Hierbei handelt es sich um eine überdachte Abstellanlage in einem möglichst abschließbaren Gebäude. Dieses kann mit elektronischen Zugangssystemen ausgestattet werden, bis hin zu einem vollautomatischen Ablauf der Fahrradabgabe, wie z. B. bei dem neuen Fahrradparkhaus in Offenburg (Anlagen 5 und 6 der Vorlage). In den meisten Fahrradparkhäusern wird mit Videoüberwachung gearbeitet. Gegebenenfalls muss für die Anlage oder das Gebäude eine Baugenehmigung beantragt werden, falls der umbaute Raum größer ist als 30 m³. Zusätzlich muss auch das Ortsrecht, wie z. B. geltende Bebauungspläne, berücksichtigt werden.

 

Die geschätzten Kosten für ein solches Parkhaus liegen bei ca. 300.000 € - 500.000 € plus Tiefbau- und Fundamentkosten. Bei einer Fahrradstation kommen zu dem kostenpflichtigen und bewachten Abstellen von Fahrrädern in geschlossenen Räumen noch der Verleih von Fahrrädern sowie ein Reparaturservice hinzu. Fahrradparkhäuser bzw. Fahrradstationen sind nach derzeitigem Planungsstand sowohl für die Ostseite des Busbahnhofs Wiesdorf (nach Abschluss der Gleisarbeiten im Zuge des RRX) als auch für den neuen ZOB Opladen vorgesehen.

 

Bezüglich der vorhandenen, auf Kölner Stadtgebiet gelegenen Fahrradbügel an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 4 wurde die Stadt Leverkusen im Januar 2018 darüber informiert, dass sich die Stadt Köln in Verbindung mit der KVB in ersten Planungsüberlegungen für eine moderne eingehauste Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) befindet, deren Zugang mit einer digitalen Mobilitätskarte erfolgen soll. Eine Umsetzung könnte deutlich beschleunigt werden, wenn eine finanzielle Förderung aus dem Sofortprogramm des Bundes „Saubere Luft 2017 - 2020“ erfolgt. Vonseiten der Stadt Leverkusen wird dieses Projekt unterstützt und - falls erforderlich - Mitarbeit zugesichert.

 

Fahrradboxen im Stadtgebiet

 

Erste Fahrradboxen (jeweils 12 Stück) sollen bereits in diesem Jahr am Busbahnhof Wiesdorf und am P&R Platz Ost an der Lützenkirchener Straße in Leverkusen-Opladen aufgestellt werden. Die vorbereitenden Tiefbauarbeiten erfolgen im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen.

 

Fahrradboxen bieten grundsätzlich einen sicheren Platz zum Abstellen eines Fahrrades. Ihre Akzeptanz steigt mit ihrer Attraktivität. Hierzu gehört außer einer ansprechenden Optik, die eine regelmäßige Reinigung und Wartung voraussetzt, auch die richtige Standortwahl.

 

Im Stadtgebiet existieren bereits einige ältere Fahrradboxen, hier jeweils 4 oder 5 Stück an den Bahnhöfen Rheindorf, Küppersteg und Schlebusch. Diese sind allerdings veraltet und in schlechtem Zustand. Es wird an jedem bisherigen Standort individuell geprüft, ob diese vorhandenen Boxen aufgrund ihres Zustandes erhalten werden können. Lange Wartelisten bei diesen bestehenden Boxen zeugen von einer großen Nachfrage bei Fahrradfahrern. Aus diesen Gründen will die Stadt Leverkusen an den wichtigen ÖPNV-Verknüpfungspunkten im Stadtgebiet abschließbare Fahrradboxen erwerben und aufstellen.

 

Umsetzung

 

Es wird angestrebt, Fahrradboxen entsprechend dem Modell der Fa. Kienzler aufzustellen. Diese bieten die Möglichkeit, als Doppelstockboxen aufgestellt zu werden und reduzieren damit den notwendigen Platzbedarf. Hierbei soll ein internetgestütztes Zugangssystem (Beispiel siehe Anlage 3) installiert werden, an das alle zukünftigen Fahrradboxen ebenfalls angeschlossen werden können. Die Buchung und die Verwaltung der Boxen erfolgt für das gesamte Stadtgebiet über eine gemeinsame Internetplattform.

 

Die Betreuung der Internetplattform und damit die Vermietung der Boxen werden gegen eine jährliche Gebühr von der Firma übernommen, welches den Verwaltungsaufwand der Boxen minimiert. Mit dieser Art der Vermietung lassen sich die Vermietungszeiten individuell anpassen. Es können sowohl Boxen für einen längeren Zeitraum bis zu einem Jahr vermietet werden als auch bei entsprechender Verfügbarkeit Boxen tageweise angeboten werden. Zusätzlich kann die Mietdauer der einzelnen Boxen jederzeit den Bedürfnissen der Nutzer flexibel angepasst und verändert werden. Auch die im Stadtgebiet entstehenden eingezäunten Radparkanlagen können ebenfalls über das Buchungsportal verwaltet werden.

 

Für die Nutzung der Boxen wird ein Nutzungsentgelt erhoben, welches die Verwaltungskosten mindern soll. Angedacht ist hier eine tägliche Gebühr von ca. 1 bis 3 €, eine wöchentliche Gebühr von ca. 4 bis 7 €, eine monatliche Gebühr von ca. 12 bis 15 € und bei einer jährlichen Anmietung eine Gebühr von ca. 100 bis 120 €. Dies sind vergleichbare Preise mit anderen Kommunen, die solche Fahrradboxen bereits betreiben. Es sollen sowohl Boxen für die flexible Nutzung (tage- oder wochenweise) zur Verfügung stehen als auch für Dauermieter (6 oder 12 Monate).

 

Geplante Standorte der Fahrradboxen (siehe Stadtkarte-Übersicht Standorte Anlage 7)

 

An folgenden ÖPNV Verknüpfungspunkten sollen in einer ersten Ausbauphase insgesamt 60 neue Fahrradboxen aufgestellt werden:

 

- Leverkusen-Küppersteg, 12 Fahrradboxen,

- Leverkusen-Rheindorf, 12 Fahrradboxen,

- Leverkusen-Schlebusch Bhf., 12 Fahrradboxen,

- Leverkusen-Schlebusch, Endhaltestelle der Linie 4, 12 Fahrradboxen,

- Leverkusen-Mitte/Busbahnhof, 12 Fahrradboxen.

 

Die Realisierung dieser Standorte soll in 2019 erfolgen. In den folgenden Jahren soll in weiteren Ausbauphasen die Aufstellung von Fahrradboxen kontinuierlich fortgeführt werden. Hier sind dann, außer der Erweiterung an den o. g. ÖPNV-Verknüpfungspunkten, auch andere Standorte, wie Randbereiche von Fußgängerzonen und Verwaltungsstandorte, möglich.

 

Kosten

 

Die Kosten betragen ca. 2.400 € pro Fahrradbox, d. h. bei einem Grundmodul von je sechs Boxen rund 14.500 €. Hinzu kommt das Zugangsterminal mit ca. 6.000 €. Das Zugangsterminal wird nur einmal je Standort benötigt. Damit können dann eine Vielzahl von Fahrradboxen bedient werden.

 

Finanzierung

 

Haushaltsmittel für die Aufstellung von Fahrradboxen in Höhe von 180.000 € für 2019 und 150.000 € jährlich für 2020 ff. werden im Haushalt der Stadt Leverkusen angemeldet. Es ist bereits ein Einplanungsantrag beim Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) gestellt worden. Der NVR hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Aufstellung von Fahrradboxen mit Festpreisen gefördert wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit der Bewilligung durch den Fördergeber NVR zu sehen.

 

Eine flexibel nutzbare Fahrradbox wird zurzeit vom NVR mit 1.400 €/Stellplatz und eine personengebundene Box mit max. 1.000 €/Stellplatz gefördert. Zusätzlich können entstehende spezifische Kosten für das Zugangssystem oder die Beleuchtung gefördert werden. Der NVR plant aktuell, diese Förderbeträge noch in 2018 zu erhöhen. Bei einer Förderung durch den NVR darf mit der Erhebung von Gebühren kein Gewinn erzielt werden, sondern es dürfen nur die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 66/ 406 - 6623

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Aufstellung von Fahrradboxen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen -  vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Köln für 2019 - wie folgt bereit:

 

·         Auszahlungspositionen für alle investiven Maßnahmen (Erwerb und Aufstellung) werden für 2019 mit 180.000 € und ab 2020 mit 150.000 € jährlich angemeldet,

·         Einzahlungspositionen werden ab 2019 mit 80.000 € Zuwendungen jährlich angemeldet,

·         Mieterträge in Höhe von ca. 6.000 € werden erwartet,

·         Serviceaufwand (für Vermietung) ca. 5.000 bis 6.000 € jährlich/60 Boxen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

·         Jährliche Abschreibungen = 18.000 €/Jahr,

·         Ertrag aus Auflösung Sonderposten 8.000 €/Jahr.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja]  

[ja]  

[ja