Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Von-Ketteler-Str. 103, Bürrig
Vorlage
2018/2269
Aktenzeichen
510-u3/18
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus als Träger der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Von-Ketteler-Str. 103, Bürrig, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtung im Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2023 zu treffen.

 

2.    Die notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen des jeweiligen Etats 2018 bis 2023 beim Innenauftrag 510006050202, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                          Adomat

Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss über die Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in 2013 (Vorlage Nr. R 1597/16. TA) hat der Rat am 29.06.09 u. a. beschlossen, dass die seinerzeit für den Zeitraum 01.08.2009 bis 31.07.2013 mit der Kath. Kirche geschlossenen Verträge über die Fortführung des Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder St. Stephanus, Von-Ketteler-Str. 103 in Bürrig, Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125 in Quettingen und St. Matthias, Spandauer Str. 20 in Steinbüchel bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen über den 31.07.2013 hinaus verlängert werden sollen. Die bestehenden Vertragsverhältnisse hatten sich dabei dergestalt fortentwickelt, als dass die Trägerschaften für die Einrichtungen Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, von der Kath. Kirche auf den Caritasverband Leverkusen e. V. übergegangen waren.

 

Mit der Vorlage Nr. 1619/2012 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 02.07.2012 auf dieser Grundlage die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der vorstehenden Tageseinrichtungen für Kinder eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtungen für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2018 zu treffen. Dies ist entsprechend umgesetzt worden.

 

Vor dem Hintergrund der bekannten Mangelsituation im Bereich der Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen und der damit einhergehenden Problematik bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz hält die Verwaltung eine Fortführung des Betriebs der drei angesprochenen Tageseinrichtungen für Kinder für zwingend erforderlich. Mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. konnte diesbezüglich für die Tageseinrichtungen für Kinder Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, bereits Einvernehmen erzielt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 der Fortführung der Förderung für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2023 mit der Vorlage Nr. 2017/2012 zugestimmt. Die Verträge sind zwischenzeitlich unterzeichnet worden.

 

Mit der Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus als Träger der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Von-Ketteler-Str. 103, Bürrig, konnte nunmehr auch ein Vertragsentwurf abgestimmt werden. Die vertragliche Vereinbarung regelt wie bisher die Betriebsführung/Finanzierung auf der Grundlage der Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen. Gegenüber der bisherigen vertraglichen Vereinbarung sind kleinere redaktionelle Veränderungen und Klarstellungen eingeflossen.

 

Die Finanzierung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr im Rahmen der Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz aus den beim Innenauftrag 510006050202 bereitstehenden Mitteln für die Förderung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist dabei abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

Der Vertragsabschluss ist zwingend zur Fortführung der Einrichtung über den 31.07.2018 hinaus erforderlich. Ohne die Sicherstellung der Finanzierung durch die Stadt Leverkusen wird die Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus die Tageseinrichtung für Kinder nicht über den 31.07.2018 hinaus fortführen. Der weitere Betrieb der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus ist jedoch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt zwingend notwendig.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, FB 51, 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 060502, Produktgruppe 0605.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51, 510, Frau Jarosch

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]