Kenntnisnahme:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt das in der Begründung dargelegte Pflege- und Entwicklungskonzept für den Baumbestand in der Hitdorfer Laach zur Kenntnis.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Im vergangenen
Sommer kam es, einen Tag nach einer optisch unauffälligen, routinemäßigen
Baumkontrolle, bei ruhiger Wetterlage zu einem Grünastabbruch an einer der
Hybridpappeln in der Hitdorfer Laach (s. Foto Anlage). Grünastabbrüche sind für
ältere Hybridpappeln und Weiden geradezu arttypisch und gänzlich
unvorhersehbar. Da die Hitdorfer Laach zu den am häufigsten frequentierten
Grünanlagen im Stadtgebiet zählt, hat der Fachbereich Stadtgrün einen externen
Gutachter damit beauftragt, den gesamten Baumbestand von ca. 130 Altbäumen
einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und Wege aufzuzeigen, wie die im
Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ liegende Parkanlage hinsichtlich des
Baumbestandes zukunftsfähig gestaltet werden kann. Die Begutachtung verfolgte
auch das Ziel einer Gefahren- und Haftungseinschätzung und geschah vor dem
Hintergrund, dass der Baumbestand weder vom Alter her, noch hinsichtlich der
Baumarten, eine gesunde Durchmischung aufweist.
Der von
Hybridpappeln und Weiden dominierte Bestand hat zum allergrößten Teil ein etwa
gleiches Alter. Dabei sind laut Gutachter insbesondere die Pappeln, trotz ihres
für die Baumart sehr hohen Alters, in einem erstaunlich guten Zustand. Die Weiden
fallen dagegen deutlich ab. Sie weisen durchweg Faulstellen, Höhlungen,
Pilzbefall und andere Schäden auf, die wenig Aussicht bieten, den alten
Weidenbestand noch über einen längeren Zeitraum erhalten zu können. Auch wenn
die Pappeln noch einen guten Eindruck machen, schützt dies nicht vor der Gefahr
weiterer spontaner und unvorhersehbarer Grünastabbrüche (auch ohne äußere
Einwirkungen) mit den damit verbundenen Risiken. Den Inhalten des Gutachtens
folgend wird der Baumbestand noch intensiver als bislang beobachtet. Treten
weitere Grünastabbrüche auf, so müssen die betreffenden Bäume zeitnah als
Gefahrenbäume gefällt werden. Bei dieser Vorgehensweise können
Haftungsansprüche nach geltender Rechtsprechung juristisch nicht geltend
gemacht werden.
Die Fällung kann
Einzelbäume betreffen; aber je nach Standort auch Gruppen von Bäumen, wenn die
Fällung einzelner Bäume z. B. zu einer Freistellung des hinter liegenden
Bestandes führt. Wie groß die Windwurfgefahr für den frei stehenden Baumbestand
in der Hitdorfer Laach ist, hat die große Zahl von Bäumen gezeigt, die durch
den Sturm Friederike Anfang des Jahres in der Hitdorfer Laach umgerissen wurde.
Um den Bestand
zukunftsfähig umzubauen, strebt der Fachbereich Stadtgrün eine
Wiederbepflanzung auf freien Standorten mit standortgerechten Auenbaumarten an.
Dazu werden Schwarzpappeln (nicht zu verwechseln mit Hybridpappeln),
Stieleichen, Feldulmen, Eschen und Erlen gehören. Dieser Prozess der
Bestandumwandlung ist in erheblichem Maße von der oben geschilderten
Gefahrenentwicklung abhängig und wird voraussichtlich innerhalb der nächsten 15
- 20 Jahre weitgehend abgeschlossen sein.
Über die Situation
und das weitere Vorgehen in der Hitdorfer Laach wurde der Naturschutzbeirat in
seiner Sitzung am 10.04.2018 informiert. Alle zukünftigen Maßnahmen werden in
enger Kooperation mit dem Fachbereich Umwelt durchgeführt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer/ FB 67/406 - 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zu den Kosten, die für einzelne Maßnahmen zeitnah oder in den nächsten 15 - 20 Jahren entstehen werden, können gegenwärtig keine Aussagen getätigt werden. Dies gilt auch für Art, Umfang und Kosten der Ersatzpflanzungen, die immer erst im unmittelbaren Zusammenhang der Folgen von Maßnahmen ermittelt werden können.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
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